Quereinstieg heißt: Sie arbeiten künftig in einem Beruf, für den Sie die übliche Ausbildung nicht durchlaufen haben. Das ist in Deutschland verbreiteter, als es das Bild vom geordneten Berufsweg vermuten lässt – besonders in Bereichen mit anhaltendem Personalbedarf.
Der Wechsel scheitert selten daran, dass jemand die Arbeit nicht lernen könnte. Er scheitert an drei anderen Punkten: an einer unklaren Zielvorstellung, an der Frage, wovon man während der Umstellung lebt, und an einer Bewerbung, die die eigene Erfahrung nicht übersetzt. Alle drei sind lösbar.
Zuerst: Wohin genau?
"Etwas anderes machen" ist kein Ziel, sondern ein Gefühl. Der erste Schritt ist deshalb, den Zielberuf so genau zu benennen, dass Sie eine Stellenausschreibung dazu lesen können.
Klären Sie dabei drei Dinge:
Ist der Beruf reglementiert? Manche Tätigkeiten setzen eine staatlich anerkannte Qualifikation zwingend voraus – in der Pflege, in der Heilkunde, in Teilen des Handwerks, im Rechts- und Steuerbereich, bei Berufen mit Personenbeförderung. Wer ohne diese Qualifikation dort arbeiten will, kann das nicht "über den Betrieb" lösen. Bei einer Pflegefachkraft etwa führt kein Weg an der Ausbildung vorbei, wohl aber ein Weg in die Assistenz- und Helfertätigkeiten daneben.
Wie ist die Nachfrage? Sehen Sie sich an, wie viele Stellen tatsächlich ausgeschrieben sind und wie die Ausschreibungen formuliert sind. Formulierungen wie "auch Quereinsteiger willkommen" oder "wir bilden Sie ein" sind ein belastbares Signal.
Was wird verdient? Ein Wechsel kostet oft zunächst Gehalt, weil Sie wieder als Einsteiger eingestuft werden. Prüfen Sie im Gehaltsvergleich, ob das Zielniveau die Umstellung trägt – für den Einzelhandel etwa unter Gehalt für Verkäuferinnen und Verkäufer.
Die Wege
Einstieg über den Betrieb. Sie werden als Ungelernter oder Angelernter eingestellt und lernen im Betrieb. Der schnellste Weg, aber der mit der geringsten Absicherung: Ohne formalen Abschluss bleibt die Einstufung dauerhaft niedriger, und bei einem Betriebswechsel steht die fehlende Qualifikation wieder im Raum. Sinnvoll ist er, wenn eine spätere Nachqualifizierung fest vereinbart wird.
Umschulung. Eine verkürzte Ausbildung in einem anerkannten Beruf, meist in zwei Dritteln der regulären Zeit, mit Kammerprüfung am Ende. Sie kann betrieblich oder bei einem Bildungsträger stattfinden. Unter bestimmten Voraussetzungen wird sie von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördert; ob und in welcher Höhe, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Fragen Sie dort zuerst, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.
Externenprüfung. Wer in einem Beruf lange gearbeitet hat, ohne den Abschluss zu besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Abschlussprüfung zugelassen werden, ohne die Ausbildung durchlaufen zu haben. Die Voraussetzungen richten sich nach dem Berufsbildungsgesetz beziehungsweise der Handwerksordnung; zuständig ist die jeweilige Kammer. Für viele Angelernte ist das der kürzeste Weg zu einem anerkannten Abschluss.
Teilqualifizierung. Statt einer vollständigen Umschulung werden einzelne Bausteine eines Berufsbildes nacheinander absolviert, jeder mit einem eigenen Nachweis. Das lässt sich neben einer Beschäftigung machen und kann in einer Externenprüfung münden.
Zweitausbildung. Der längste, aber sauberste Weg. Sinnvoll vor allem bei jüngeren Wechselnden und in Berufen, in denen die Ausbildungsvergütung auskömmlich ist.
Was Sie mitbringen, auch wenn es nicht so aussieht
Der häufigste Fehler bei einer Quereinsteigerbewerbung ist, den bisherigen Beruf zu entschuldigen. Er ist aber das Einzige, was Sie von den anderen Bewerbenden unterscheidet.
Übersetzen Sie ihn deshalb in die Sprache des Zielberufs. Wer im Verkauf gearbeitet hat, hat Kundengespräche unter Zeitdruck geführt, Reklamationen bearbeitet und Kasse verantwortet. Wer in der Gastronomie gearbeitet hat, kennt Schichtbetrieb, Hygienevorgaben und Arbeit unter Belastung. Wer in der Produktion gearbeitet hat, kennt Qualitätssicherung, Dokumentation und Maschinenführung – Erfahrungen, die einem Industriemechaniker oder einem Servicetechniker unmittelbar nützen.
Machen Sie das im Lebenslauf sichtbar, indem Sie die Aufgabenbeschreibungen umsortieren: nach vorn kommt, was zum Zielberuf gehört. Wie das geht, steht in Der Lebenslauf: Aufbau, Lücken und die häufigsten Fehler.
Die Bewerbung
Bei einem Quereinstieg trägt das Anschreiben mehr Gewicht als sonst, weil der Lebenslauf die Frage nach dem Warum offenlässt. Drei Punkte gehören hinein:
- Der Grund für den Wechsel – in einem Satz, sachlich, in Richtung Zukunft formuliert. Nicht "weil ich in meinem Beruf keine Perspektive mehr sehe", sondern was Sie an der neuen Aufgabe interessiert.
- Die Brücke – welche Ihrer bisherigen Aufgaben in der neuen Tätigkeit vorkommen.
- Der Plan – ob Sie eine Umschulung machen, eine Prüfung anstreben, bereits einen Kurs begonnen haben. Das nimmt dem Wechsel das Beliebige.
Rechnen Sie mit der Frage nach der Belastbarkeit des Entschlusses. Unternehmen investieren in die Einarbeitung und wollen wissen, ob Sie in einem Jahr noch da sind. Eine ehrliche, überlegte Antwort ist hier mehr wert als Begeisterung; wie man sich auf solche Fragen vorbereitet, steht in Vorstellungsgespräch vorbereiten.
Geld und Zeit
Rechnen Sie vor dem Wechsel drei Dinge durch:
- Die Übergangszeit. Wie lange dauert die Qualifizierung, und wovon leben Sie in dieser Zeit? Gibt es einen Anspruch auf Förderung, auf Arbeitslosengeld, auf Aufstockung?
- Der Gehaltsknick. Wie viel weniger verdienen Sie am Anfang, und wie lange dauert es bis zum bisherigen Niveau?
- Der Rückweg. Was passiert, wenn es nicht klappt? Ein Beruf, in den Sie zurückkönnen, macht die Entscheidung leichter.
Diese Rechnung ist unangenehm, aber sie ist der Unterschied zwischen einem geplanten Wechsel und einem, der nach acht Monaten abgebrochen wird.
Der erste Job im neuen Beruf
Nehmen Sie den Einstieg dort, wo eingearbeitet wird, auch wenn er nicht der bestbezahlte ist. Die ersten zwölf Monate im neuen Beruf sind die eigentliche Qualifikation; danach bewerben Sie sich nicht mehr als Quereinsteiger, sondern als jemand mit einem Jahr einschlägiger Erfahrung.
Achten Sie im Vertrag besonders auf die Regelungen zur Probezeit und auf zugesagte Qualifizierungen – Letztere gehören schriftlich vereinbart, mit Zeitraum und Kostenübernahme. Und sehen Sie sich vorher an, wie der Zielberuf tatsächlich aussieht: Bei Koch oder Elektroniker stehen Aufgaben, Voraussetzungen und Gehalt nebeneinander, und das ist die schnellste Art, eine Zielvorstellung zu prüfen.
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