Ein Vorstellungsgespräch ist keine Prüfung. Es ist ein Gespräch zwischen zwei Seiten, die beide etwas herausfinden wollen, und es dauert selten länger als eine Stunde. Diese Stunde ist gut planbar, weil der Ablauf in fast allen Unternehmen ähnlich ist und die Fragen sich wiederholen.
Der übliche Ablauf
- Begrüßung und ein paar Sätze zum Ankommen.
- Das Unternehmen stellt sich und die Stelle vor.
- Sie stellen sich vor – meist mit der Aufforderung, etwas über sich zu erzählen.
- Nachfragen zum Lebenslauf und zu fachlichen Punkten.
- Ihre Fragen.
- Organisatorisches: Eintrittstermin, Gehalt, weiteres Verfahren.
Punkt 3 und Punkt 5 sind die beiden Stellen, an denen Sie den Verlauf tatsächlich beeinflussen. Beide lassen sich vorbereiten.
Was Sie vorher wissen sollten
Über das Unternehmen: Was wird hergestellt oder angeboten, für welche Kunden, wie groß ist der Betrieb ungefähr, gibt es mehrere Standorte, wem gehört das Unternehmen. Das steht meistens auf der eigenen Seite und im Impressum.
Über die Stelle: die Ausschreibung, Satz für Satz. Markieren Sie die Anforderungen, zu denen Sie etwas zu erzählen haben, und die, bei denen Sie eine Lücke sehen. Auf beides werden Sie angesprochen.
Über den Beruf: die üblichen Aufgaben und das übliche Gehaltsniveau. Wer als Koch zum Gespräch geht, sollte wissen, was in diesem Beruf gezahlt wird – nicht, um damit zu argumentieren, sondern um eine Zahl einordnen zu können, wenn sie fällt.
Über sich selbst: die eigenen Zeiträume. Es wirkt schlecht, wenn Sie bei einer Nachfrage zu einer Station im eigenen Lebenslauf ins Rechnen kommen.
"Erzählen Sie etwas über sich"
Diese Aufforderung ist keine Einladung zur Biografie. Gemeint ist: Fassen Sie Ihren beruflichen Weg so zusammen, dass am Ende verständlich ist, warum Sie hier sitzen.
Ein brauchbarer Aufbau in zwei bis drei Minuten: Wo Sie herkommen (Ausbildung, Einstieg), was Sie zuletzt gemacht haben (die aktuelle oder letzte Stelle, mit Umfang und Verantwortung), und was Sie hierher führt (der Bezug zur ausgeschriebenen Aufgabe).
Zwei Fehler sind häufig: die vollständige Chronologie ab der Schule, und die reine Aufzählung von Stationen ohne roten Faden. Beides lässt sich vermeiden, indem Sie den Text einmal laut sprechen und dabei die Zeit stoppen.
Die üblichen Fragen
"Warum haben Sie sich bei uns beworben?" Die Antwort, die zählt, ist die konkrete. Eine allgemeine Aussage über die Branche kann jeder geben.
"Warum wollen Sie wechseln?" Antworten Sie in Richtung Zukunft, nicht in Richtung Vergangenheit. Kritik am bisherigen Arbeitgeber ist zulässig, aber sie sollte sachlich bleiben und knapp. Wer ausführlich über den alten Chef spricht, beantwortet die Frage nicht, sondern eine andere.
"Was sind Ihre Stärken und Schwächen?" Bei den Stärken hilft dasselbe wie im Anschreiben: Beleg statt Adjektiv. Bei den Schwächen führt die scheinbar geschickte Antwort ("Ich bin zu perfektionistisch") zuverlässig zu einer Nachfrage. Nennen Sie etwas Echtes, das für die Stelle nicht zentral ist, und sagen Sie dazu, wie Sie damit umgehen.
"Wo sehen Sie sich in fünf Jahren?" Gemeint ist: Bleiben Sie eine Weile, und passt Ihre Vorstellung zu dem, was hier möglich ist. Eine ehrliche, mittelgroße Antwort ist besser als eine ehrgeizige.
"Haben Sie Erfahrung mit …?" Wenn nein: sagen Sie nein, und sagen Sie, was Sie stattdessen haben und wie schnell Sie sich einarbeiten. Behauptete Kenntnisse fallen spätestens in der Probezeit auf.
Fragen zum Gehalt. Sie kommen fast immer, meist gegen Ende. Wie man sie beantwortet, ohne sich zu früh festzulegen, steht in Gehalt verhandeln.
Fragen, die nicht gestellt werden dürfen
Nicht alles, was gefragt wird, muss beantwortet werden. Fragen, die keinen sachlichen Bezug zur Tätigkeit haben, sind unzulässig – das folgt aus dem Persönlichkeitsrecht und aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 1 und § 7 AGG).
Dazu gehören in der Regel Fragen nach einer Schwangerschaft, nach Kinderwunsch, nach Familienplanung, nach Religions- und Parteizugehörigkeit sowie nach Gewerkschaftsmitgliedschaft. Fragen nach Vorstrafen sind nur zulässig, soweit sie für die konkrete Tätigkeit von Bedeutung sind; dasselbe gilt für Fragen nach der Gesundheit, die sich auf die Eignung für die Aufgabe beziehen müssen.
Auf eine unzulässige Frage müssen Sie nicht wahrheitsgemäß antworten. Praktisch heikler ist die Situation trotzdem: Wer die Unzulässigkeit im Gespräch ausdrücklich feststellt, verändert den Ton. Häufig genügt es, sachlich auf die Tätigkeit zurückzulenken.
Dieser Abschnitt ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob eine Frage im Einzelfall zulässig ist, hängt an der konkreten Stelle.
Ihre eigenen Fragen
Am Ende werden Sie gefragt, ob Sie noch Fragen haben. "Nein, alles klar" ist die schwächste mögliche Antwort. Drei bis fünf vorbereitete Fragen sind angemessen; stellen Sie die, die noch offen sind.
Brauchbare Fragen betreffen die Aufgabe und das Umfeld:
- Wie sieht ein üblicher Arbeitstag auf dieser Stelle aus?
- Ist die Stelle neu geschaffen, oder gibt es eine Vorgängerin oder einen Vorgänger?
- Wie ist das Team zusammengesetzt, und an wen berichte ich?
- Woran würden Sie nach sechs Monaten sehen, dass die Besetzung gelungen ist?
- Wie läuft die Einarbeitung?
- Wie geht es im Verfahren weiter, und bis wann darf ich mich melden?
Fragen zu Urlaub, Gleitzeit und Homeoffice sind legitim und werden auch nicht schiefer angesehen als früher – sie gehören aber eher ans Ende und nicht an den Anfang der eigenen Liste.
Form und Ablaufplanung
Kleiden Sie sich eine Stufe formeller als die Belegschaft. Erscheinen Sie zehn Minuten vorher, nicht dreißig. Nehmen Sie die Unterlagen ausgedruckt mit, auch wenn Sie sie eingereicht haben.
Bei einem Videogespräch: Kamera und Ton vorher prüfen, ruhiger Hintergrund, Licht von vorn, Störquellen ausschalten. Wenn die Technik ausfällt, rufen Sie an – das gehört zum Bild einer Person, die ein Problem löst, statt zu warten.
Fragen Sie am Schluss nach dem weiteren Ablauf und nach einem Zeitrahmen. Danach dürfen Sie sich nach Ablauf dieser Frist melden; das ist kein Drängen, sondern normale Nachverfolgung.
Wenn es nicht klappt, fragen Sie nach dem Grund. Sie bekommen nicht immer eine Antwort, aber wenn Sie eine bekommen, ist sie mehr wert als jede allgemeine Ratgeberliste. Und die nächste passende Stelle finden Sie unter den offenen Stellenangeboten.
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