Der Lebenslauf ist das Dokument, mit dem eine Bewerbung steht oder fällt. Er wird zuerst gelesen, er wird schnell gelesen, und er wird nicht von vorn nach hinten gelesen, sondern überflogen. Wer ihn schreibt, sollte deshalb weniger an einen Text denken als an eine Tabelle, die eine Frage in wenigen Sekunden beantwortet: Kann diese Person das, was hier gebraucht wird?
Die Reihenfolge
Üblich und erwartet ist die antichronologische Reihenfolge: die aktuellste Station steht oben, die älteste unten. Das gilt innerhalb jedes Blocks – Berufserfahrung, Ausbildung, Weiterbildung.
Der Grund ist praktisch: Was Sie zuletzt gemacht haben, ist für die Einschätzung am wichtigsten. Eine chronologische Ordnung von unten nach oben zwingt zum Lesen bis zum Schluss, um die entscheidende Information zu finden.
Die Blöcke selbst ordnen Sie nach Bedeutung für die Stelle. Bei Berufserfahrenen steht die Berufserfahrung oben und die Ausbildung darunter. Bei Berufseinsteigern ist es umgekehrt.
Was hineingehört
- Kopfbereich: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse. Eine E-Mail-Adresse, die aus Vor- und Nachname besteht.
- Berufserfahrung: Zeitraum (Monat/Jahr bis Monat/Jahr), Positionsbezeichnung, Arbeitgeber, Ort. Darunter zwei bis vier Zeilen zu Aufgaben und Verantwortung.
- Ausbildung und Studium: Zeitraum, Abschluss, Einrichtung, Ort. Note nur, wenn sie gut ist oder ausdrücklich gefragt wird.
- Weiterbildungen und Zertifikate, soweit sie zur Stelle passen.
- Kenntnisse: Sprachen mit Niveau, fachliche Werkzeuge, Führerscheinklassen, wenn sie gebraucht werden.
Ein Foto ist in Deutschland weiterhin verbreitet, aber nicht vorgeschrieben. Es darf auch nicht verlangt werden, ohne dass dafür ein sachlicher Grund besteht – das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Benachteiligungen unter anderem wegen Herkunft, Geschlecht und Alter. Wenn Sie eines beifügen, sollte es aktuell und ordentlich sein; wenn nicht, ist das kein Mangel.
Nicht hinein gehören Familienstand, Konfession, Angaben zu Kindern, Gesundheitszustand und Namen von Vorgesetzten. Alles davon kann benachteiligen und trägt zur Einschätzung nichts bei.
Die Aufgabenbeschreibungen
Der häufigste Fehler ist die Aufzählung von Zuständigkeiten ohne Größenordnung. "Verantwortlich für den Einkauf" kann alles heißen. "Einkauf für drei Filialen, rund 400 Artikel, Budgetverantwortung" ist eine Information.
Nennen Sie deshalb, wo möglich: Umfang, Zahl der betreuten Einheiten, Teamgröße, Dauer. Nennen Sie keine Zahlen, die Sie nicht belegen können. Wenn eine Aufgabe schwer zu beziffern ist, beschreiben Sie stattdessen die Schnittstelle – mit wem Sie zusammengearbeitet haben und wofür Sie allein entschieden haben.
Und: Passen Sie an. Wer sich als Elektroniker auf eine Stelle im Anlagenbau bewirbt, stellt andere Tätigkeiten nach vorn als bei einer Bewerbung im Gebäudebereich – aus demselben Lebenslauf.
Lücken
Eine Lücke ist eine Zeit ohne Eintrag, nicht eine Zeit ohne Beschäftigung. Das ist der wichtigste Punkt in diesem Abschnitt: Die meisten Lücken entstehen dadurch, dass etwas nicht aufgeschrieben wurde, nicht dadurch, dass nichts passiert ist.
Tragen Sie deshalb ein, was war: Elternzeit, Pflege von Angehörigen, Weiterbildung, Umschulung, Krankheit als "gesundheitsbedingte Unterbrechung", Arbeitsuche, ein längerer Auslandsaufenthalt, Selbstständigkeit. Das ist ehrlicher und wirkt souveräner als eine unerklärte Leerstelle, über die im Gespräch ohnehin gesprochen wird.
Zwei praktische Regeln:
- Monate statt Tage. Zeiträume in Monat/Jahr anzugeben ist üblich. Ein Wechsel Ende März zum Beginn im Mai erzeugt so gar keine sichtbare Lücke.
- Kurz benennen, nicht rechtfertigen. Ein Halbsatz genügt. Eine ausführliche Begründung im Lebenslauf macht aus einer Nebensache ein Thema.
Verschweigen ist die schlechteste Lösung. Eine falsche Angabe im Lebenslauf kann eine Kündigung oder eine Anfechtung des Arbeitsvertrags nach sich ziehen – eine erklärte Lücke kann das nicht.
Wenn die Lücke daher rührt, dass Sie das Feld gewechselt haben, ist das kein Makel, sondern ein eigenes Thema: siehe Quereinstieg.
Kenntnisse richtig angeben
Bei Sprachen sind Selbsteinschätzungen wie "verhandlungssicher" verbreitet, aber unscharf. Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen (A1 bis C2) ist eindeutiger und lässt sich belegen. Wenn Sie eine Prüfung abgelegt haben, nennen Sie sie.
Bei fachlichen Kenntnissen ist eine Skala mit Balken oder Sternen wenig hilfreich: Vier von fünf Sternen sagen nicht, ob Sie ein Programm bedienen oder einrichten können. Schreiben Sie stattdessen, was Sie damit gemacht haben, oder unterscheiden Sie zwischen "täglich im Einsatz" und "Grundkenntnisse".
Länge und Form
Eine Seite bei Berufseinstieg, zwei Seiten mit mehrerjähriger Erfahrung. Drei Seiten nur, wenn eine lange Laufbahn das wirklich erfordert – und dann mit einem straffen ersten Abschnitt.
Weit zurückliegende Stationen dürfen zusammengefasst werden. Wer zwanzig Jahre im Beruf ist, muss den Ferienjob nicht mehr führen. Die Schulzeit reduziert sich auf den höchsten Abschluss.
Als Datei: PDF, zusammen mit den übrigen Unterlagen in einem Dokument, wenn nichts anderes verlangt ist. Achten Sie darauf, dass der Lebenslauf auch als Text durchsuchbar ist – viele Unternehmen lesen Bewerbungen mit einem Bewerbermanagementsystem ein, und ein eingescanntes Bild ist für ein solches System leer.
Die häufigsten Fehler
- Unvollständige Zeiträume. Jahreszahlen ohne Monate wirken, als solle etwas verdeckt werden.
- Dieselbe Fassung für jede Bewerbung. Die Reihenfolge der Kenntnisse und die Auswahl der Aufgaben sind das, was Sie ohne großen Aufwand anpassen können.
- Formulierungen aus dem Arbeitszeugnis. Zeugnissprache liest sich im Lebenslauf falsch; was die Formulierungen dort bedeuten, steht in Arbeitszeugnis lesen.
- Tippfehler im eigenen Namen oder in der Firmierung des Arbeitgebers. Kommt häufiger vor als man denkt.
- Kein Bezug zwischen Lebenslauf und Anschreiben. Beides ist ein Dokument in zwei Teilen – die Belege im Anschreiben sollten sich im Lebenslauf wiederfinden.
Vor dem Absenden
Lesen Sie den Lebenslauf einmal so, als kennten Sie sich nicht. Wenn Sie danach nicht in zwei Sätzen sagen können, was diese Person kann und wo sie hinwill, ist das Dokument noch nicht fertig.
Und prüfen Sie zum Schluss die Stellenausschreibung noch einmal daraufhin, ob jede ausdrücklich verlangte Angabe vorhanden ist. Das ist der Teil der Vorauswahl, den Sie vollständig in der Hand haben.
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