Steuerfachangestellte / Steuerfachwirte als Beratungsstellenleitung
Beratungsstellenleitungen führen eine Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins und erstellen für Mitglieder die Einkommensteuererklärung. Der Beruf setzt eine steuerfachliche Qualifikation voraus und wird häufig selbstständig auf Provisionsbasis ausgeübt.
3 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Steuerfachangestellte / Steuerfachwirte als Beratungsstellenleitung verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 2.400 € | 2.900 € | 3.400 € | 34.800 € | |
| Mit Berufserfahrung | 3.000 € | 3.700 € | 4.500 € | 44.400 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 3.600 € | 4.600 € | 7.000 € | 55.200 € |
Angestellte in Kanzleien und Vereinen werden meist frei vereinbart, ein bundesweiter Tarifvertrag besteht nicht; Orientierung geben die Empfehlungen der Steuerberaterkammern. Wird die Beratungsstelle selbstständig geführt, richtet sich das Einkommen fast ausschließlich nach Anzahl und Beitragshöhe der Mitglieder und schwankt in der Aufbauphase erheblich nach unten.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht eine Beratungsstellenleitung?
Eine Beratungsstellenleitung betreut die Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins in allen Fragen der Einkommensteuer. Im Zentrum steht die Erstellung der Steuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner, Beamte und Unterhaltsempfänger: Belege sichten, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen erfassen, Kinderfreibeträge und Pendlerpauschale prüfen, die Erklärung über die Vereinssoftware und ELSTER an das Finanzamt übermitteln. Danach folgt die Prüfung des Steuerbescheids, bei Abweichungen der Einspruch und die Korrespondenz mit dem Finanzamt.
Dazu kommt die Führung der eigenen Beratungsstelle. Räume, Termine, Mitgliederverwaltung, Beitragseinzug nach Vereinssatzung, Aktenführung und die Einhaltung der Vorgaben des Steuerberatungsgesetzes liegen in eigener Verantwortung. Wer die Stelle aufbaut, wirbt selbst Mitglieder: über lokale Werbung, Empfehlungen, Netzwerke. Die Beratungsbefugnis ist begrenzt, Gewinneinkünfte etwa aus Gewerbe oder Selbstständigkeit dürfen nur in engen Grenzen bearbeitet werden, das muss im Gespräch erkannt und abgegrenzt werden.
Wie wird man Beratungsstellenleitung?
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter, also Steuerfachangestellte im Steuerberatungsbüro, in der Regel drei Jahre dual. Häufig verlangen die Vereine zusätzlich mehrere Jahre praktische Erfahrung im Bereich Lohn- und Einkommensteuer. Wer die Fortbildung zum Steuerfachwirt absolviert hat, hat bessere Karten, ebenso Bilanzbuchhalter, Finanzbeamte des mittleren oder gehobenen Dienstes und Absolventen eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums mit steuerlichem Schwerpunkt. Der Einstieg erfolgt oft als Quereinstieg aus der Kanzlei oder der Finanzverwaltung.
Die Vereine schulen in der eigenen Software, im Vereinsrecht und in der Mitgliederakquise. Für die Bestellung als Beratungsstellenleitung gilt das Steuerberatungsgesetz mit seinen Nachweispflichten. Meist wird die Tätigkeit als selbstständige Nebentätigkeit begonnen und später hauptberuflich ausgebaut.
Was der Beruf verlangt
Die Arbeit ist stark saisonal. Von Februar bis zur Abgabefrist im Sommer und Herbst drängen die Mitglieder, danach wird es ruhiger. In der Hauptzeit sind Abend- und Samstagstermine üblich, weil Berufstätige nach der Arbeit kommen. Wer eine eigene Beratungsstelle betreibt, trägt das wirtschaftliche Risiko selbst: Miete, Software, Versicherung, Werbung laufen, bevor Beiträge fließen. Der Aufbau eines tragfähigen Mitgliederstamms dauert oft mehrere Jahre.
Fachlich muss das Wissen laufend nachgezogen werden, Steuerrecht ändert sich jährlich. Gleichzeitig ist der Beruf zu großen Teilen Kommunikation: Mitglieder erklären ihre Lebenssituation ungeordnet, bringen unvollständige Unterlagen und erwarten eine Erstattung, die manchmal nicht kommt. Wer Konflikte scheut oder nicht verkaufen mag, tut sich schwer. Sitzende Bildschirmarbeit und hohe Konzentration in der Saison gehören dazu.
Aussichten
Der Bedarf ist stabil. Die Zahl der Lohnsteuerhilfevereine und ihrer Mitglieder ist über Jahre gewachsen, und qualifizierte Steuerfachkräfte sind knapp, weil Kanzleien um dieselben Leute konkurrieren. Wer eine bestehende Beratungsstelle übernimmt, startet mit vorhandenem Mitgliederstamm und damit mit kalkulierbarem Einkommen.
Entwicklungswege führen über den Ausbau der Stelle, mehrere Standorte und angestellte Mitarbeiter oder zurück in die Kanzlei mit gewachsener Beratungserfahrung. Für einige ist die Beratungsstelle auch der Zwischenschritt zur Steuerberaterprüfung, die eine eigene Kanzlei ohne die Beschränkungen des Vereinsrechts ermöglicht. Digitale Steuerprogramme nehmen einfache Fälle ab, die Beratung in unklaren Lebenslagen bleibt.
Aufgaben
- Einkommensteuererklärungen für Vereinsmitglieder erstellen und elektronisch übermitteln
- Belege und Unterlagen der Mitglieder sichten und steuerlich einordnen
- Steuerbescheide prüfen, Einsprüche einlegen und Fristen überwachen
- Mitglieder zu Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen beraten
- Beratungsbefugnis nach dem Steuerberatungsgesetz im Einzelfall abgrenzen
- Mitgliederverwaltung, Beitragsabrechnung und Aktenführung der Beratungsstelle
- neue Mitglieder gewinnen und die Beratungsstelle örtlich bekannt machen
- Fachliteratur und Gesetzesänderungen laufend nachvollziehen
Voraussetzungen
- abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellte oder vergleichbare steuerliche Qualifikation
- meist mehrjährige Praxis im Bereich Lohn- und Einkommensteuer
- Nachweis der Voraussetzungen nach dem Steuerberatungsgesetz für die Bestellung
- sicherer Umgang mit Steuersoftware und ELSTER
- Freude an Beratungsgesprächen und Bereitschaft zur Mitgliedergewinnung
- Selbstorganisation und unternehmerische Bereitschaft bei eigener Beratungsstelle
- Bereitschaft zu Abend- und Samstagsterminen in der Saison
Wo man arbeitet
- Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen
- eigenes Büro oder Räume in Wohnortnähe
- Steuerberatungskanzleien
- Homeoffice mit Mitgliederterminen vor Ort
Der Weg in den Beruf
Üblich ist die dreijährige duale Ausbildung zur Steuerfachangestellten mit Abschluss vor der Steuerberaterkammer, gefolgt von einigen Jahren Praxis in einer Kanzlei. Darauf baut häufig die Fortbildung zum Steuerfachwirt auf. Die Bestellung als Beratungsstellenleitung erfolgt danach durch den Lohnsteuerhilfeverein, meist verbunden mit einer internen Einarbeitung in Software und Vereinsrecht.
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