Was macht ein Steuerfachangestellter?
Der Arbeitstag besteht überwiegend aus Zahlen, Belegen und Fristen. Steuerfachangestellte buchen Eingangs- und Ausgangsrechnungen, ordnen Kontoauszüge zu, erstellen Umsatzsteuervoranmeldungen und rechnen Löhne und Gehälter ab, inklusive Sozialversicherungsmeldungen und Bescheinigungen. Sie bereiten Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen vor, prüfen Steuerbescheide und klären Rückfragen des Finanzamts.
In einer Steuerkanzlei betreut man in der Regel einen festen Mandantenstamm: Handwerksbetriebe, Ärzte, Gastronomen, kleine GmbHs. Man kennt deren Zahlen oft besser als die Inhaber selbst und telefoniert regelmäßig, weil Belege fehlen oder eine Anschaffung steuerlich zu bewerten ist. Wer als Bilanzbuchhalter in einem Unternehmen arbeitet, hat keinen Mandantenwechsel, dafür Monats- und Jahresabschlüsse, Anlagenbuchhaltung, Rückstellungen, Abgrenzungen und die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern. Steuerfachwirte übernehmen in Kanzleien anspruchsvollere Fälle, prüfen Abschlüsse und leiten häufig ein kleines Team.
Wie wird man Steuerfachangestellter?
Der klassische Weg ist die dreijährige duale Ausbildung zum Steuerfachangestellten in einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei. Verkürzung auf zweieinhalb Jahre ist bei guten Leistungen oder Abitur möglich. Eingestellt werden überwiegend Bewerber mit mittlerem Abschluss oder Abitur. Darauf bauen zwei Fortbildungen auf: der Steuerfachwirt, für den man nach der Ausbildung mehrere Jahre Praxis braucht, und der geprüfte Bilanzbuchhalter, eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Beide werden meist berufsbegleitend in ein- bis zweijährigen Lehrgängen vorbereitet und haben spürbare Durchfallquoten.
Quereinstieg ist möglich, aber selten ohne Vorwissen. Kaufmännisch Ausgebildete, Industriekaufleute oder Bürokaufleute kommen über die Finanzbuchhaltung in Unternehmen hinein und qualifizieren sich über Kammerlehrgänge nach. Wer ein Studium in Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Steuern abgeschlossen hat, steigt oft direkt in Kanzleien ein.
Was der Beruf verlangt
Die Arbeit ist an Fristen gebunden, und die verschieben sich nicht. Vor Abgabeterminen, in der Lohnabrechnung zum Monatsende und in der Jahresabschlusssaison zwischen Frühjahr und Sommer fallen Überstunden an. Dafür sind die Zeiten dazwischen ruhiger, viele Kanzleien bieten Gleitzeit und Teilzeit.
Das Steuerrecht ändert sich laufend. Wer nicht bereit ist, jedes Jahr Neues zu lernen, wird fachlich schnell unsicher. Sorgfalt ist keine Tugend, sondern Pflicht: Ein Zahlendreher in einer Lohnabrechnung oder eine versäumte Einspruchsfrist hat Folgen. Die Tätigkeit ist überwiegend sitzend und bildschirmintensiv, oft in kleinen Büros. Belastend empfinden viele die Mandanten, die Unterlagen zu spät und unsortiert bringen, und den Ton, der in Stresszeiten in manchen Kanzleien rau wird.
Aussichten
Die Nachfrage ist hoch und stabil. Kanzleien finden seit Jahren zu wenig Fachkräfte, gleichzeitig gehen viele Steuerberater in den Ruhestand. Wer die Prüfung zum Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter besteht, hat gute Wechselmöglichkeiten und kann anschließend das Steuerberaterexamen anstreben. Routinebuchungen werden zunehmend automatisiert, was die Arbeit inhaltlich in Richtung Beratung, Prüfung und Digitalisierungsbetreuung verschiebt. Reine Belegerfassung wird weniger, qualifizierte Beurteilung mehr.