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Finanzen & Controlling

Steuerfachangestellter / Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt

Steuerfachangestellte bearbeiten Buchhaltung, Lohnabrechnungen und Steuererklärungen für Mandanten oder den eigenen Betrieb. Mit Weiterbildung zum Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter kommen Jahresabschlüsse und komplexere steuerliche Fragen hinzu.

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Gehalt

Was man als Steuerfachangestellter / Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.500 € 2.900 € 3.400 € 34.800 €
Mit Berufserfahrung 3.100 € 3.700 € 4.400 € 44.400 €
Mit langjähriger Erfahrung 3.900 € 4.800 € 6.200 € 57.600 €

Einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt es in Steuerkanzleien nicht; die Gehälter werden frei verhandelt und richten sich stark nach Kanzleigröße, Region und Zusatzqualifikation. Der Bilanzbuchhalter- oder Steuerfachwirtabschluss bringt in der Regel einen deutlichen Sprung, in Industrieunternehmen mit Tarifbindung liegt das Niveau meist über dem kleiner Kanzleien.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Steuerfachangestellter?

Der Arbeitstag besteht überwiegend aus Zahlen, Belegen und Fristen. Steuerfachangestellte buchen Eingangs- und Ausgangsrechnungen, ordnen Kontoauszüge zu, erstellen Umsatzsteuervoranmeldungen und rechnen Löhne und Gehälter ab, inklusive Sozialversicherungsmeldungen und Bescheinigungen. Sie bereiten Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen vor, prüfen Steuerbescheide und klären Rückfragen des Finanzamts.

In einer Steuerkanzlei betreut man in der Regel einen festen Mandantenstamm: Handwerksbetriebe, Ärzte, Gastronomen, kleine GmbHs. Man kennt deren Zahlen oft besser als die Inhaber selbst und telefoniert regelmäßig, weil Belege fehlen oder eine Anschaffung steuerlich zu bewerten ist. Wer als Bilanzbuchhalter in einem Unternehmen arbeitet, hat keinen Mandantenwechsel, dafür Monats- und Jahresabschlüsse, Anlagenbuchhaltung, Rückstellungen, Abgrenzungen und die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern. Steuerfachwirte übernehmen in Kanzleien anspruchsvollere Fälle, prüfen Abschlüsse und leiten häufig ein kleines Team.

Wie wird man Steuerfachangestellter?

Der klassische Weg ist die dreijährige duale Ausbildung zum Steuerfachangestellten in einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei. Verkürzung auf zweieinhalb Jahre ist bei guten Leistungen oder Abitur möglich. Eingestellt werden überwiegend Bewerber mit mittlerem Abschluss oder Abitur. Darauf bauen zwei Fortbildungen auf: der Steuerfachwirt, für den man nach der Ausbildung mehrere Jahre Praxis braucht, und der geprüfte Bilanzbuchhalter, eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Beide werden meist berufsbegleitend in ein- bis zweijährigen Lehrgängen vorbereitet und haben spürbare Durchfallquoten.

Quereinstieg ist möglich, aber selten ohne Vorwissen. Kaufmännisch Ausgebildete, Industriekaufleute oder Bürokaufleute kommen über die Finanzbuchhaltung in Unternehmen hinein und qualifizieren sich über Kammerlehrgänge nach. Wer ein Studium in Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Steuern abgeschlossen hat, steigt oft direkt in Kanzleien ein.

Was der Beruf verlangt

Die Arbeit ist an Fristen gebunden, und die verschieben sich nicht. Vor Abgabeterminen, in der Lohnabrechnung zum Monatsende und in der Jahresabschlusssaison zwischen Frühjahr und Sommer fallen Überstunden an. Dafür sind die Zeiten dazwischen ruhiger, viele Kanzleien bieten Gleitzeit und Teilzeit.

Das Steuerrecht ändert sich laufend. Wer nicht bereit ist, jedes Jahr Neues zu lernen, wird fachlich schnell unsicher. Sorgfalt ist keine Tugend, sondern Pflicht: Ein Zahlendreher in einer Lohnabrechnung oder eine versäumte Einspruchsfrist hat Folgen. Die Tätigkeit ist überwiegend sitzend und bildschirmintensiv, oft in kleinen Büros. Belastend empfinden viele die Mandanten, die Unterlagen zu spät und unsortiert bringen, und den Ton, der in Stresszeiten in manchen Kanzleien rau wird.

Aussichten

Die Nachfrage ist hoch und stabil. Kanzleien finden seit Jahren zu wenig Fachkräfte, gleichzeitig gehen viele Steuerberater in den Ruhestand. Wer die Prüfung zum Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter besteht, hat gute Wechselmöglichkeiten und kann anschließend das Steuerberaterexamen anstreben. Routinebuchungen werden zunehmend automatisiert, was die Arbeit inhaltlich in Richtung Beratung, Prüfung und Digitalisierungsbetreuung verschiebt. Reine Belegerfassung wird weniger, qualifizierte Beurteilung mehr.

Aufgaben

  • Finanzbuchhaltung für Mandanten oder den eigenen Betrieb führen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen und übermitteln
  • Löhne und Gehälter abrechnen, Sozialversicherungsmeldungen erledigen
  • Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen vorbereiten
  • Jahresabschlüsse und Monatsabschlüsse aufstellen
  • Steuerbescheide prüfen und Einsprüche vorbereiten
  • Mandanten zu Belegen, Fristen und Buchungsfragen beraten
  • Betriebsprüfungen begleiten und Unterlagen bereitstellen

Voraussetzungen

  • abgeschlossene Ausbildung zum Steuerfachangestellten oder kaufmännische Ausbildung mit Buchhaltungserfahrung
  • für Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter zusätzliche Kammerprüfung und mehrjährige Praxis
  • Sicherheit im Rechnen und sorgfältige, fehlerarme Arbeitsweise
  • Bereitschaft, sich laufend in geändertes Steuerrecht einzuarbeiten
  • Kenntnisse in DATEV oder vergleichbarer Software
  • Zuverlässigkeit im Umgang mit vertraulichen Zahlen
  • Belastbarkeit in Fristen- und Abschlusszeiten

Wo man arbeitet

  • Steuerberatungskanzleien
  • Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
  • Buchhaltungs- und Rechnungswesenabteilungen von Unternehmen
  • Lohnbüros und Abrechnungsdienstleister
  • Verbände, Genossenschaften und öffentliche Einrichtungen

Der Weg in den Beruf

Üblich ist die dreijährige duale Ausbildung zum Steuerfachangestellten in einer Kanzlei, mit Abschlussprüfung vor der Steuerberaterkammer und Verkürzung auf zweieinhalb Jahre bei guten Leistungen. Nach mehreren Jahren Berufspraxis folgt häufig die berufsbegleitende Fortbildung zum Steuerfachwirt oder die IHK-Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter. Beide Abschlüsse öffnen den Weg zum Steuerberaterexamen.

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