Was macht ein Steuerberater?
Steuerberater betreuen Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen in allen steuerlichen Fragen. Der Kern der Arbeit sind Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht, Einnahmenüberschussrechnungen sowie Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen. Dazu kommt die laufende Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung, die in der Kanzlei meist von Steuerfachangestellten vorbereitet und vom Berater geprüft und freigegeben wird.
Ein zweiter Teil ist die Beratung: Welche Rechtsform passt, wie wird eine Immobilie steuerlich günstig gehalten, was bedeutet ein Gesellschafterwechsel, wie lässt sich eine Unternehmensnachfolge gestalten. Steuerberater prüfen Steuerbescheide, legen Einspruch ein, begleiten Betriebsprüfungen und vertreten Mandanten vor den Finanzgerichten. Wer in einer größeren Gesellschaft arbeitet, spezialisiert sich oft auf internationales Steuerrecht, Umsatzsteuer, Verrechnungspreise oder Umstrukturierungen.
Wie wird man Steuerberater?
Die Bezeichnung ist gesetzlich geschützt und setzt das Bestehen der Steuerberaterprüfung voraus. Zugelassen wird, wer ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium abgeschlossen hat und danach zwei bis drei Jahre praktisch im Steuerwesen gearbeitet hat. Ohne Studium ist der Weg über eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten und anschließend zehn Jahre Berufspraxis möglich, verkürzt auf sieben Jahre nach der Fortbildung zum Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter.
Die Prüfung besteht aus drei Klausuren an drei aufeinanderfolgenden Tagen und einer mündlichen Prüfung. Sie gilt als eine der schwersten Berufsprüfungen in Deutschland; regelmäßig scheitert etwa die Hälfte der Teilnehmer. Die meisten bereiten sich ein bis zwei Jahre neben dem Beruf vor, viele mit kostenpflichtigen Lehrgängen. Nach bestandener Prüfung erfolgt die Bestellung durch die zuständige Steuerberaterkammer.
Was der Beruf verlangt
Die Arbeit ist stark von Fristen getaktet. Zwischen Januar und Mai sowie vor den Abgabeterminen für Steuererklärungen sind Überstunden in vielen Kanzleien die Regel, ebenso im Vorfeld von Betriebsprüfungen. Wer sich schwer damit tut, über Wochen konzentriert Zahlen zu prüfen und Rechtsnormen gegeneinander abzuwägen, wird damit nicht glücklich.
Das Steuerrecht ändert sich ständig. Fortbildung ist keine Kür, sondern Pflicht, und der Aufwand endet nicht mit der Prüfung. Hinzu kommt Haftungsrisiko: Fehler in einer Gestaltungsberatung können Mandanten viel Geld kosten und den Berater persönlich treffen. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Der Kontakt mit Mandanten verlangt Geduld, weil Unterlagen oft unvollständig und spät kommen und weil viele Mandanten steuerliche Zusammenhänge nicht kennen.
Aussichten
Die Nachfrage ist hoch und stabil. Viele Kanzleien finden keine Nachfolger, in ländlichen Regionen stehen Praxen zur Übernahme bereit. Automatisierung durch Buchhaltungssoftware und Schnittstellen zu Banken verringert den Anteil reiner Erfassungsarbeit, verschiebt das Gewicht aber zur Beratung, statt Stellen abzubauen.
Entwicklungswege gibt es mehrere: Partnerschaft in einer Kanzlei, eigene Zulassung mit Mandantenstamm, Wechsel in die Steuerabteilung eines Unternehmens oder in eine der großen Prüfungsgesellschaften. Zusatzqualifikationen wie Fachberater für internationales Steuerrecht oder das Wirtschaftsprüferexamen erweitern die Möglichkeiten deutlich.