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Hausverwalter

Hausverwalter betreuen Wohn- und Gewerbeimmobilien im Auftrag von Eigentümern oder Wohnungseigentümergemeinschaften. Sie kümmern sich um Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Handwerkeraufträge und Eigentümerversammlungen.

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Gehalt

Was man als Hausverwalter verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.500 € 2.900 € 3.400 € 34.800 €
Mit Berufserfahrung 3.100 € 3.700 € 4.500 € 44.400 €
Mit langjähriger Erfahrung 4.000 € 4.900 € 6.500 € 58.800 €

Entscheidend sind Betriebsgröße und Auftraggeber: kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften zahlen häufig nach dem TVöD oder dem Tarifvertrag für die Wohnungswirtschaft, kleine private Verwaltungen deutlich darunter. Höhere Gehälter zahlen Gewerbeimmobilien-Verwaltungen und institutionelle Property-Management-Gesellschaften in Ballungsräumen.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Hausverwalter?

Hausverwalter halten Immobilien am Laufen, die ihnen nicht gehören. Bei der Mietverwaltung heißt das: Wohnungen inserieren, Interessenten zeigen, Mietverträge schließen, Kautionen verwalten, Mieteingänge kontrollieren und bei Zahlungsrückstand mahnen. Dazu kommen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen, Mieterhöhungen nach den gesetzlichen Vorgaben, Wohnungsübergaben und Protokolle über Schäden. In der WEG-Verwaltung nach Wohnungseigentumsgesetz kommt ein zweiter Block hinzu: Wirtschaftsplan aufstellen, Jahresabrechnung erstellen, Eigentümerversammlung einladen, leiten und protokollieren, Beschlüsse umsetzen und die Erhaltungsrücklage verwalten.

Ein großer Teil des Tages besteht aus Kommunikation. Mieter melden tropfende Heizungen, Eigentümer fragen nach Rücklagen, Handwerker erscheinen nicht zum vereinbarten Termin, Nachbarn streiten über Lärm, Fahrradkeller und Grillgerüche. Hausverwalter beauftragen Reparaturen, prüfen Rechnungen, holen Angebote für Dachsanierungen ein, überwachen Wartungsfristen für Aufzüge, Rauchmelder und Heizungen und begehen die Objekte regelmäßig selbst. Ein Teil der Arbeit ist Buchhaltung, ein Teil Technik, ein Teil Konfliktbearbeitung.

Wie wird man Hausverwalter?

Der Beruf ist nicht geschützt, der übliche Weg führt über die Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder zur Immobilienkauffrau, die drei Jahre dauert. Ebenso verbreitet ist der Wechsel aus kaufmännischen Ausbildungen, aus der Bank- oder Versicherungsbranche oder aus dem Handwerk. Weiterbildungen zum Immobilienfachwirt, zum geprüften WEG-Verwalter oder Studiengänge in Immobilienwirtschaft öffnen den Weg in größere Verwaltungen und in Leitungspositionen. Wer selbst eine Verwaltung betreibt, braucht die Gewerbeerlaubnis nach Paragraf 34c Gewerbeordnung und muss regelmäßig Weiterbildungsnachweise erbringen.

Was der Beruf verlangt

Die Belastung liegt weniger im Körperlichen als im Dauerdruck durch viele parallele Vorgänge. Verwalter betreuen oft mehrere hundert Einheiten gleichzeitig und arbeiten gegen feste Fristen: Abrechnungen müssen binnen zwölf Monaten vorliegen, Versammlungen jährlich stattfinden. Eigentümerversammlungen finden abends statt, in der Saison mehrere pro Woche. Rechtliche Fehler werden teuer, das Wohnungseigentumsrecht und das Mietrecht ändern sich laufend.

Wer Konflikte schlecht erträgt, wird in diesem Beruf unglücklich. Hausverwalter sind für viele Beteiligte die erste Adresse für Beschwerden und werden für Entscheidungen verantwortlich gemacht, die andere getroffen haben. Zugleich ist die Branche vom Personalmangel geprägt, viele Verwaltungen arbeiten mit zu wenigen Leuten und veralteter Software. Genauigkeit bei Zahlen, Verbindlichkeit bei Zusagen und ein ruhiger Umgangston sind wichtiger als Verkaufstalent.

Aussichten

Der Bedarf ist stabil und wächst, weil der Bestand an Eigentumswohnungen steigt und die Anforderungen an Verwaltungen zunehmen, etwa durch energetische Sanierungen, Heizungsgesetz und CO2-Kostenaufteilung. Verwaltungen finden schwer Nachwuchs, Bewerber mit Erfahrung in WEG-Abrechnung sind gesucht. Entwicklungswege führen über die Objektleitung zur Teamleitung, in die Spezialisierung auf Gewerbe- oder Sondereigentumsverwaltung, in das technische Property Management oder in die eigene Verwaltung. Wer selbst gründet, übernimmt Haftungsrisiken, gewinnt aber Kontrolle über Objektzahl und Arbeitsweise.

Aufgaben

  • Miet- und Betriebskostenabrechnungen erstellen und prüfen
  • Eigentümerversammlungen vorbereiten, leiten und protokollieren
  • Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen für WEG aufstellen
  • Reparaturen und Wartungen beauftragen und Rechnungen kontrollieren
  • Mietverträge abschließen, Wohnungen übergeben und abnehmen
  • Objekte begehen und Instandhaltungsbedarf dokumentieren
  • Anfragen und Beschwerden von Mietern und Eigentümern bearbeiten
  • Mahnwesen führen und Zahlungsrückstände verfolgen

Voraussetzungen

  • kaufmännische Ausbildung, meist Immobilienkaufmann oder vergleichbar
  • Grundkenntnisse im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • sicherer Umgang mit Verwaltungssoftware und Tabellenkalkulation
  • Genauigkeit bei Abrechnungen und Fristen
  • Belastbarkeit in Konflikten und verbindliches Auftreten
  • Führerschein Klasse B für Objektbegehungen
  • Bereitschaft zu Abendterminen bei Versammlungen

Wo man arbeitet

  • Hausverwaltungen und Property-Management-Gesellschaften
  • Wohnungsbaugenossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen
  • Immobilienabteilungen von Banken, Versicherungen und Konzernen
  • Maklerbüros mit angeschlossener Verwaltung
  • eigene Verwaltung als Selbstständiger

Der Weg in den Beruf

Üblich ist die dreijährige duale Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder zur Immobilienkauffrau mit IHK-Abschluss. Häufig ist auch der Quereinstieg aus anderen kaufmännischen Berufen mit anschließender Weiterbildung zum geprüften WEG-Verwalter oder Immobilienfachwirt. Für eine eigene Verwaltung ist die Gewerbeerlaubnis nach Paragraf 34c Gewerbeordnung erforderlich.

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