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Bau & Immobilien

Bauingenieur/Architekt als Schadensachverständiger

Schadensachverständige untersuchen Baumängel und Gebäudeschäden, klären deren Ursachen und beziffern die Kosten der Beseitigung. Ihre Gutachten dienen Versicherungen, Gerichten, Bauherren und Eigentümern als Entscheidungsgrundlage.

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Gehalt

Was man als Bauingenieur/Architekt als Schadensachverständiger verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 3.600 € 4.300 € 5.200 € 51.600 €
Mit Berufserfahrung 4.500 € 5.600 € 7.000 € 67.200 €
Mit langjähriger Erfahrung 6.000 € 7.500 € 11.000 € 90.000 €

Angestellte bei Versicherern und großen Sachverständigenorganisationen verdienen relativ planbar, teils nach Haustarif oder in Anlehnung an den Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe. Selbstständige rechnen nach Stundensätzen ab, gerichtliche Gutachten nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz; das Einkommen hängt dort stark von Auslastung, Spezialisierung und öffentlicher Bestellung ab und streut deutlich weiter als bei Angestellten.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Schadensachverständiger?

Ein Riss zieht sich durch die Fassade, im Keller steht Wasser, der Estrich wölbt sich, nach einem Sturm fehlen Dachziegel. In all diesen Fällen wird jemand gebraucht, der feststellt, was passiert ist, warum es passiert ist und was die Instandsetzung kostet. Schadensachverständige mit bautechnischem Hintergrund übernehmen genau das.

Die Arbeit beginnt am Objekt. Der Sachverständige nimmt den Zustand auf, fotografiert, misst Feuchtigkeit, öffnet Bauteile, entnimmt Proben, prüft Bestandspläne und befragt Beteiligte. Dann folgt der längere Teil: die Auswertung am Schreibtisch. Aus Befunden, Normen, Regelwerken und Herstellervorgaben entsteht eine Ursachenanalyse, die belastbar sein muss, weil sie oft angegriffen wird. Am Ende steht ein schriftliches Gutachten mit Bewertung, Sanierungsvorschlag und Kostenschätzung.

Auftraggeber sind Gebäudeversicherer, die Leitungswasser-, Sturm- oder Brandschäden regulieren, Privatleute im Streit mit einer Baufirma, Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger oder Gerichte. Gerichtlich bestellte Sachverständige beantworten Beweisfragen und vertreten ihr Gutachten in der mündlichen Verhandlung. Viele arbeiten selbstständig, andere fest bei Versicherungen, Sachverständigenorganisationen oder Ingenieurbüros.

Wie wird man Schadensachverständiger?

Am Anfang steht fast immer ein abgeschlossenes Studium in Bauingenieurwesen oder Architektur, seltener ein Meisterabschluss in einem Bauhandwerk mit langer Praxis. Der Beruf ist ein Zweitberuf: Vor der Sachverständigentätigkeit stehen üblicherweise fünf bis zehn Jahre in Planung, Bauleitung oder Ausführung, denn ohne eigene Baustellenerfahrung fehlt das Gespür für typische Fehlerbilder.

Darauf setzt eine Zusatzqualifikation auf, etwa eine Weiterbildung zum Sachverständigen für Schäden an Gebäuden an einer Akademie, bei einer Ingenieurkammer oder im Fernstudium. Wer öffentlich bestellt und vereidigt werden will, durchläuft ein Prüfungsverfahren der Industrie- und Handelskammer oder der Ingenieurkammer mit schriftlichem und mündlichem Teil sowie der Vorlage eigener Gutachten. Die Bestellung gilt befristet und muss verlängert werden. Alternativ gibt es Zertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024. Die Bezeichnung Sachverständiger allein ist nicht geschützt, der Zusatz öffentlich bestellt und vereidigt dagegen schon.

Was der Beruf verlangt

Der Alltag ist zweigeteilt und beides fordert. Ortstermine finden bei jedem Wetter statt, in feuchten Kellern, auf Dachstühlen, in Rohbauten und nach Bränden in beschädigten Gebäuden. Leitern, Enge, Staub und Schimmel gehören dazu. Die Schreibtischarbeit ist umfangreicher, als viele erwarten: Ein Gerichtsgutachten kann Wochen binden.

dazu kommt der Umgang mit Konflikten. Bei einem Ortstermin stehen sich Bauherr und Handwerker gegenüber, beide erwarten Zustimmung. Sachverständige müssen neutral bleiben, auch wenn sie damit einer Seite schaden. Wer selbstständig arbeitet, trägt zudem das Haftungsrisiko für Fehleinschätzungen und braucht eine entsprechende Berufshaftpflicht. Fristen bei Gerichten sind bindend, Terminvorgaben von Versicherern eng.

Aussichten

Die Nachfrage ist stabil und eher steigend. Der Gebäudebestand altert, Extremwetterereignisse mit Starkregen und Sturm nehmen zu, Bauprozesse laufen unter Zeitdruck und produzieren Mängel, und die Zahl der Bauprozesse vor Gericht ist hoch. Gleichzeitig gehen viele erfahrene Sachverständige in den Ruhestand, Nachwuchs mit ausreichender Praxis ist knapp.

Spezialisierungen zahlen sich aus, etwa auf Feuchte- und Schimmelschäden, Brandschäden, Abdichtungstechnik, Holzbau, Beton oder Immobilienbewertung. Wer öffentlich bestellt ist und für Gerichte arbeitet, hat eine belastbare Auftragsbasis.

Aufgaben

  • Schäden und Mängel vor Ort aufnehmen, dokumentieren und fotografieren
  • Feuchtemessungen, Bauteilöffnungen und Probenentnahmen durchführen
  • Schadensursachen ermitteln und von Verschleiß oder Baumängeln abgrenzen
  • Sanierungskonzepte entwickeln und Instandsetzungskosten kalkulieren
  • schriftliche Gutachten für Versicherungen, Gerichte und Privatauftraggeber erstellen
  • Beweisfragen in selbstständigen Beweisverfahren beantworten
  • Gutachten in Gerichtsverhandlungen mündlich erläutern
  • Normen, Regelwerke und technische Entwicklungen fortlaufend verfolgen

Voraussetzungen

  • abgeschlossenes Studium in Bauingenieurwesen oder Architektur, alternativ Bauhandwerksmeister mit langer Praxis
  • mehrjährige Berufserfahrung in Planung, Bauleitung oder Ausführung
  • Zusatzqualifikation als Sachverständiger, für Gerichtsaufträge meist öffentliche Bestellung oder Zertifizierung
  • sichere Kenntnis von Bauordnungsrecht, DIN-Normen und anerkannten Regeln der Technik
  • präzise schriftliche Ausdrucksfähigkeit und Bereitschaft zu umfangreicher Schreibarbeit
  • Unparteilichkeit und Standfestigkeit im Umgang mit Konfliktparteien
  • Führerschein, körperliche Belastbarkeit und Schwindelfreiheit für Ortstermine

Wo man arbeitet

  • eigenes Sachverständigenbüro
  • Ingenieur- und Architekturbüros
  • Gebäude- und Sachversicherer
  • Sachverständigenorganisationen und Prüfinstitute
  • Bauunternehmen und Bauträger
  • Schadensanierungsunternehmen

Der Weg in den Beruf

Üblich ist ein Bachelor- oder Masterstudium in Bauingenieurwesen oder Architektur mit einer Dauer von drei bis fünf Jahren, gefolgt von mindestens fünf Jahren Praxis auf dem Bau. Darauf folgt eine berufsbegleitende Weiterbildung zum Sachverständigen für Schäden an Gebäuden, die je nach Anbieter ein bis zwei Jahre dauert. Wer für Gerichte tätig werden will, durchläuft anschließend das Bestellungsverfahren der Industrie- und Handelskammer oder der Ingenieurkammer.

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