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Handwerk & Produktion

Verantwortliche Elektrofachkraft

Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) trägt im Betrieb die fachliche Verantwortung für alle elektrotechnischen Arbeiten und Anlagen. Sie wird schriftlich bestellt, organisiert Prüfungen, Qualifikationen und Arbeitsfreigaben nach DIN VDE 1000-10 und den DGUV-Vorschriften.

6 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Verantwortliche Elektrofachkraft verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 3.400 € 4.000 € 4.700 € 48.000 €
Mit Berufserfahrung 4.200 € 4.900 € 5.800 € 58.800 €
Mit langjähriger Erfahrung 5.000 € 5.900 € 7.500 € 70.800 €

Entscheidend sind Qualifikationsniveau (Meister oder Ingenieur), Betriebsgröße und Branche: In der Industrie zahlen Tarifwerke wie der Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie oder der Chemie deutlich besser als kleine Handwerksbetriebe; im öffentlichen Dienst richtet sich die Vergütung nach TVöD, meist um Entgeltgruppe 9 bis 11. Die Bestellung als VEFK wird häufig zusätzlich mit einer Funktionszulage abgegolten.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine verantwortliche Elektrofachkraft?

Die verantwortliche Elektrofachkraft ist keine Einstiegsposition, sondern eine Funktion, die ein Unternehmer schriftlich überträgt, wenn er die elektrotechnische Fachverantwortung selbst nicht wahrnehmen kann. Wer bestellt ist, verantwortet die Organisation aller Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Er legt fest, wer welche Tätigkeit ausführen darf, beurteilt die Qualifikation von Monteuren, Elektrofachkräften und elektrotechnisch unterwiesenen Personen und schreibt die entsprechenden Bestellungen und Beauftragungen.

Im Alltag heißt das: Gefährdungsbeurteilungen für Arbeiten unter Spannung erstellen, Arbeitsanweisungen und Schaltberechtigungen ausgeben, Prüffristen für ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel festlegen und die Wiederholungsprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 organisieren oder selbst durchführen. Dazu kommen Freigaben und Schaltaufträge, das Fünf-Sicherheits-Regeln-Verfahren beim Freischalten, Abnahmen von Neuanlagen, Prüfprotokolle, Anlagendokumentation und Mängelverfolgung. Die VEFK schult Mitarbeitende, unterweist Fremdfirmen, kontrolliert deren Arbeiten auf der Baustelle oder im Werk und ist Ansprechpartner für Berufsgenossenschaft, Sachverständige und Versicherer. Ein wachsender Teil der Arbeit ist Papier: Betriebsanweisungen, Organisationsnachweise, Auditvorbereitung.

Wie wird man verantwortliche Elektrofachkraft?

Voraussetzung ist zunächst eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung, etwa als Elektroniker für Betriebstechnik oder Energie- und Gebäudetechnik, meist mit mehreren Jahren Berufserfahrung. Für die Bestellung verlangen die Regelwerke eine ausreichende Fach- und Führungsqualifikation, in der Praxis in der Regel Elektromeister, Elektrotechniker oder ein Ingenieurstudium der Elektrotechnik. Darauf folgt eine mehrtägige Qualifizierung zur VEFK bei einer Bildungseinrichtung, Handwerkskammer oder einem TÜV, in der Rechtsgrundlagen, Normenkenntnis, Delegation und Haftung behandelt werden. Ein Quereinstieg ohne elektrotechnische Grundausbildung ist ausgeschlossen. Wer aus der Montage kommt, geht üblicherweise über Meisterschule und Bauleitung in die Funktion hinein. Viele Betriebe kaufen die Rolle auch extern ein: Es gibt Ingenieurbüros, die externe VEFK für Industriekunden stellen.

Was der Beruf verlangt

Die Funktion bringt persönliche Verantwortung mit sich. Kommt es zu einem Stromunfall, wird geprüft, ob Auswahl, Unterweisung und Aufsicht in Ordnung waren – Organisationsverschulden trifft die bestellte Person. Deshalb ist es wichtig, den Umfang der Bestellung, die Befugnisse und die zur Verfügung stehenden Mittel schriftlich klar zu haben. Wer die Verantwortung ohne Budget und Weisungsrecht übernimmt, steht schlecht da.

Der Alltag verlangt Normenkenntnis, die man laufend aktualisieren muss, und die Bereitschaft, unbequem zu sein: Arbeiten stoppen, Fremdfirmen von der Anlage schicken, Termindruck aushalten. Die Arbeitszeit ist meist regulär, bei Anlagenstillständen, Umschaltungen oder Störungen fallen Wochenend- und Nachteinsätze an, teils Rufbereitschaft. In Industriebetrieben gehören Begehungen in Schaltanlagen, engen Kabelkellern und auf Dächern dazu.

Aussichten

Die Nachfrage ist hoch und wächst. Jeder Betrieb mit eigenen elektrischen Anlagen braucht die Funktion, und qualifizierte Elektrofachkräfte mit Meister- oder Ingenieurabschluss sind knapp. Entwicklungswege führen in die technische Leitung, in Arbeitssicherheit und Qualitätsmanagement, zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, zum Sachverständigen für elektrische Anlagen oder in die Selbstständigkeit als externe VEFK.

Aufgaben

  • Elektrotechnische Arbeiten planen, freigeben und beaufsichtigen
  • Qualifikationen prüfen und Elektrofachkräfte sowie unterwiesene Personen schriftlich beauftragen
  • Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsanweisungen erstellen
  • Prüffristen festlegen und Wiederholungsprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 organisieren
  • Anlagen abnehmen, Prüfprotokolle und Dokumentation führen
  • Fremdfirmen einweisen und ihre Arbeiten kontrollieren
  • Mitarbeitende schulen und jährlich unterweisen
  • Mängel erfassen, bewerten und deren Beseitigung nachhalten

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung
  • Meister, staatlich geprüfter Techniker oder Studium der Elektrotechnik
  • Qualifizierungslehrgang zur verantwortlichen Elektrofachkraft
  • Sichere Kenntnis von DIN VDE, DGUV-Vorschriften und Betriebssicherheitsverordnung
  • Durchsetzungsfähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung zu tragen
  • Sorgfalt bei Dokumentation und Nachweisführung
  • Gesundheitliche Eignung für Arbeiten in Schaltanlagen und auf Anlagen

Wo man arbeitet

  • Industrie- und Produktionsbetriebe
  • Elektrohandwerks- und Anlagenbaubetriebe
  • Energieversorger und Netzbetreiber
  • Krankenhäuser, Kommunen und öffentliche Einrichtungen
  • Facility-Management-Dienstleister
  • Ingenieurbüros, die externe VEFK stellen

Der Weg in den Beruf

Grundlage ist eine dreieinhalbjährige Ausbildung in einem elektrotechnischen Beruf, gefolgt von einigen Jahren Praxis. Darauf baut die Weiterbildung zum Elektromeister oder staatlich geprüften Techniker beziehungsweise ein Elektrotechnikstudium auf. Die Bestellung als verantwortliche Elektrofachkraft erfolgt danach durch den Betrieb, üblicherweise nach einem mehrtägigen VEFK-Lehrgang mit Zertifikat.

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