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Fachkraft für Arbeitssicherheit

Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Unternehmen dabei, Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern. Sie beurteilen Gefährdungen an Arbeitsplätzen, prüfen Anlagen und Betriebsabläufe und unterstützen die Geschäftsführung bei allen Fragen des Arbeitsschutzes.

50 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Fachkraft für Arbeitssicherheit verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 3.300 € 3.900 € 4.600 € 46.800 €
Mit Berufserfahrung 4.100 € 4.900 € 5.900 € 58.800 €
Mit langjähriger Erfahrung 5.000 € 6.100 € 8.000 € 73.200 €

Entscheidend sind Branche und Tarifbindung: In der Metall- und Elektroindustrie, der Chemie oder im öffentlichen Dienst nach TVöD und TV-L wird deutlich besser und verlässlicher gezahlt als bei kleinen überbetrieblichen Betreuungsdiensten. Auch der Vorbildungsweg wirkt sich aus, Ingenieurabschlüsse liegen meist über Techniker- und Meisterqualifikationen.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, oft kurz Sifa genannt, sind die betrieblichen Fachleute für sicheres Arbeiten. Sie begehen Werkhallen, Baustellen, Labore, Lager oder Büros, erfassen Gefährdungen und dokumentieren sie in Gefährdungsbeurteilungen. Sie prüfen, ob Maschinen mit Schutzeinrichtungen versehen sind, ob Fluchtwege frei sind, ob Absauganlagen ausreichen und ob die richtige persönliche Schutzausrüstung bereitsteht und auch getragen wird. Nach Unfällen und Beinaheunfällen untersuchen sie den Hergang und schlagen Maßnahmen vor.

Ein großer Teil der Arbeit ist Beratung und Überzeugung. Die Sifa hat keine Weisungsbefugnis gegenüber Beschäftigten oder Führungskräften, sondern berät den Arbeitgeber, der die Verantwortung trägt. Dazu kommen Unterweisungen und Schulungen, die Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss, die Abstimmung mit Betriebsarzt, Betriebsrat und Behörden sowie die Begleitung von Prüfungen durch Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht. Bei Planungen von neuen Arbeitsplätzen, Umbauten oder Beschaffungen wird die Sifa frühzeitig hinzugezogen, weil sich Sicherheitsmängel dann noch günstig vermeiden lassen. Vieles landet in Dokumenten: Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnisse, Prüfprotokolle, Maßnahmenlisten.

Wie wird man Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Der Beruf ist gesetzlich geregelt. Das Arbeitssicherheitsgesetz verlangt eine sicherheitstechnische Fachkunde. Voraussetzung ist in der Regel eine Ausbildung als Ingenieurin, Technikerin oder Meister, dazu kommt die mehrstufige Sifa-Ausbildung der Berufsgenossenschaften oder eines zugelassenen Bildungsträgers mit Selbstlernphasen, Präsenzwochen und Praktikum im Betrieb. Sie dauert berufsbegleitend meist ein bis zwei Jahre und endet mit einer Prüfung.

Damit ist der Beruf fast immer ein Zweitberuf. Typisch sind Menschen aus Produktion, Instandhaltung, Bau, Chemie oder Elektrotechnik, die nach einigen Jahren Praxis wechseln. Ohne technisches Grundverständnis und Betriebserfahrung wird die Beratung dünn, weil man Verfahren und Maschinen nicht einschätzen kann. Ergänzend werden häufig Qualifikationen als Brandschutzbeauftragter, Gefahrgutbeauftragte oder im Umweltmanagement erworben.

Was der Beruf verlangt

Die Arbeitszeiten sind meist geregelt, in Schichtbetrieben und auf Baustellen fällt aber früher Dienstbeginn an, gelegentlich auch Nachtbegehungen. Wer für einen überbetrieblichen Dienst arbeitet, ist viel unterwegs und betreut zahlreiche Kundenbetriebe mit knapp bemessenen Einsatzzeiten.

Unangenehm ist die Rolle: Die Sifa erinnert an Pflichten, die Geld und Zeit kosten, und gilt schnell als Bremser. Maßnahmen werden verschleppt, Mängel wiederholt sich findende Themen. Wer keine Beharrlichkeit und keine ruhige Gesprächsführung mitbringt, verschleißt sich. Rechtlich muss man am Ball bleiben, weil sich Vorschriften, Technische Regeln und Normen laufend ändern. Nach schweren Unfällen kommt eine belastende Aufarbeitung hinzu, mitunter mit Behörden und Staatsanwaltschaft.

Aussichten

Die Nachfrage ist stabil und eher steigend. Betriebe sind ab dem ersten Beschäftigten zur sicherheitstechnischen Betreuung verpflichtet, und viele finden schwer qualifiziertes Personal, weil die Fachkunde Vorerfahrung voraussetzt und viele Sifas altersbedingt ausscheiden. Entwicklungswege führen in die Leitung eines Arbeitsschutzbereichs, in Konzernfunktionen für Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement, in überbetriebliche Dienste, in die Aufsicht bei Berufsgenossenschaften oder in die selbstständige Betreuung mehrerer Kleinbetriebe.

Aufgaben

  • Arbeitsplätze und Baustellen begehen und Gefährdungen erfassen
  • Gefährdungsbeurteilungen erstellen und fortschreiben
  • Maschinen, Anlagen und Schutzeinrichtungen sicherheitstechnisch prüfen
  • Unfälle und Beinaheunfälle untersuchen und auswerten
  • Beschäftigte und Führungskräfte unterweisen und schulen
  • Betriebsanweisungen und Gefahrstoffdokumentation pflegen
  • Im Arbeitsschutzausschuss mitarbeiten und mit Betriebsarzt und Betriebsrat abstimmen
  • Bei Planung, Umbau und Beschaffung sicherheitstechnisch beraten

Voraussetzungen

  • Abschluss als Ingenieurin, Technikerin oder Meister, in Ausnahmen eine gleichwertige Qualifikation
  • Bestandene Ausbildung zur sicherheitstechnischen Fachkunde nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2
  • Berufserfahrung in einem technischen oder betrieblichen Umfeld
  • Sicheres Auftreten, Beharrlichkeit und Geschick in Gesprächen mit Führungskräften
  • Bereitschaft, sich laufend in Rechtsvorschriften und Technische Regeln einzuarbeiten
  • Gesundheitliche Eignung für Begehungen, Leitern, Enge und Lärm
  • Führerschein und Reisebereitschaft bei überbetrieblicher Betreuung

Wo man arbeitet

  • Industrie- und Produktionsbetriebe
  • Bauunternehmen und Baustellen
  • Überbetriebliche sicherheitstechnische Dienste und Beratungsfirmen
  • Kliniken, Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Öffentliche Verwaltungen und kommunale Betriebe
  • Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

Der Weg in den Beruf

Üblich ist zunächst eine technische Ausbildung mit Weiterbildung zum Meister oder Techniker oder ein Ingenieurstudium, dazu einige Jahre Berufspraxis. Darauf folgt die berufsbegleitende Sifa-Ausbildung der Berufsgenossenschaften oder eines zugelassenen Trägers, die in mehreren Lern- und Präsenzabschnitten etwa ein bis zwei Jahre dauert und mit einer Prüfung zur sicherheitstechnischen Fachkunde abschließt.

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