Was macht ein Tierschutzbeauftragter?
Tierschutzbeauftragte sind gesetzlich vorgeschriebene Kontroll- und Beratungsinstanzen. Einrichtungen, die Tierversuche durchführen, müssen nach dem Tierschutzgesetz einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte benennen, ebenso große Schlachtbetriebe einen Tierschutzbeauftragten nach der EU-Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Tötung. Die Aufgabe besteht darin, die Einhaltung der Vorschriften im Betrieb zu überwachen, ohne selbst weisungsbefugt gegenüber der Betriebsleitung zu sein.
Der Alltag besteht aus Begehungen, Aktenarbeit und Gesprächen. In Forschungseinrichtungen prüfen Tierschutzbeauftragte Versuchsanträge vor der Einreichung bei der Behörde, bewerten Belastungsgrade, verlangen Änderungen an Versuchsplänen und schauen sich Haltungsbedingungen, Käfiggrößen, Beschäftigungsmaterial und Abbruchkriterien an. Sie kontrollieren Belastungsprotokolle, sprechen mit Tierpflegern über auffällige Tiere und setzen sich für Ersatz- und Verringerungsmethoden ein. In Schlachtbetrieben geht es um Anlieferung, Treibwege, Betäubungsgeräte, Kontrolle der Betäubungswirkung und Dokumentation von Standardarbeitsanweisungen. Hinzu kommen Schulungen des Personals, jährliche Berichte an Leitung und Behörden und die Zusammenarbeit mit Amtsveterinären.
Wie wird man Tierschutzbeauftragter?
Für Versuchstiereinrichtungen schreibt das Gesetz in der Regel eine tierärztliche Approbation vor; in Ausnahmefällen genügt ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches Hochschulstudium mit einschlägigen Kenntnissen. Voraussetzung ist ein Studium der Veterinärmedizin über elf Semester mit Staatsexamen, danach praktische Erfahrung im Umgang mit Versuchstieren oder in der Nutztierpraxis. Ergänzend werden Fachkundelehrgänge zum Versuchstierkundler, die Fachtierarztqualifikation für Versuchstierkunde oder für Tierschutz sowie Sachkundenachweise für Betäubung und Tötung erwartet.
In Schlachtbetrieben ist der Zugang etwas offener: Verlangt wird ein Sachkundenachweis nach der EU-Tierschutzschlachtverordnung, der über eine Prüfung erworben wird und alle relevanten Betäubungsverfahren abdecken muss. Viele Betriebe besetzen die Funktion mit Tierärzten oder mit langjährigen Fachkräften aus der Produktion, etwa Fleischermeistern oder Fleischtechnologen. Die Tätigkeit ist häufig eine Zusatzfunktion neben einer anderen Stelle, seltener eine reine Vollzeitaufgabe.
Was der Beruf verlangt
Die Rolle ist strukturell konfliktbeladen. Tierschutzbeauftragte sind beim Betrieb angestellt, den sie kontrollieren sollen, und müssen Einwände auch dann vertreten, wenn sie Zeitpläne von Forschungsgruppen oder Taktzeiten in der Schlachtlinie stören. Wer Auseinandersetzungen scheut, ist in dieser Funktion falsch. Belastend ist außerdem, dass die Arbeit den täglichen Umgang mit leidenden, kranken oder getöteten Tieren einschließt. In Schlachtbetrieben beginnt der Dienst oft vor sechs Uhr, in Kälte, Lärm und Nässe. In Forschungseinrichtungen fallen Wochenend- und Bereitschaftsdienste an, wenn Tierbestände betreut werden müssen. Dazu kommt viel Dokumentation und die Auseinandersetzung mit sich ändernden Rechtsvorschriften.
Aussichten
Die Zahl der Stellen ist begrenzt, weil jede Einrichtung nur wenige Beauftragte braucht, aber sie ist gesetzlich gesichert. Universitäten, Max-Planck- und Helmholtz-Institute, Pharma- und Auftragsforschungsunternehmen sowie große Fleischbetriebe suchen regelmäßig, teils über längere Zeit, weil qualifizierte Tierärzte mit Versuchstierkunde knapp sind. Entwicklungswege führen zur Leitung einer Tierhaltungseinrichtung, in die behördliche Veterinärverwaltung, in Ethikkommissionen oder in die Beratung zu Ersatzmethoden. Der politische Druck auf Tierversuche und Schlachtpraxis erhöht die Bedeutung der Funktion, verschärft aber auch die Anforderungen an Nachweise und Berichte.