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Technik & Ingenieurwesen

Ingenieur / Naturwissenschaftler als Aufsichtsperson

Aufsichtspersonen mit ingenieur- oder naturwissenschaftlichem Studium überwachen und beraten im Auftrag von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Betriebe und Einrichtungen beim Arbeitsschutz. Sie untersuchen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und können verbindliche Anordnungen treffen.

4 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Ingenieur / Naturwissenschaftler als Aufsichtsperson verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 4.600 € 5.000 € 5.500 € 60.000 €
Mit Berufserfahrung 5.400 € 5.900 € 6.500 € 70.800 €
Mit langjähriger Erfahrung 6.300 € 7.000 € 8.000 € 84.000 €

Bei den Berufsgenossenschaften richtet sich das Gehalt nach dem Tarifvertrag BG-AT oder, bei Dienstordnungsangestellten, nach beamtenähnlicher Besoldung meist in A13 bis A14; bei Unfallkassen gilt in der Regel TVöD oder TV-L. Die Spanne ergibt sich vor allem aus Erfahrungsstufen, Dienstordnungsstatus und der Übernahme von Leitungsaufgaben, während des Vorbereitungsdienstes liegt das Gehalt meist am unteren Rand.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Aufsichtsperson?

Aufsichtspersonen arbeiten für die gesetzliche Unfallversicherung, also für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Ihre Aufgabe ist in § 18 und § 19 SGB VII geregelt: Sie besuchen Unternehmen, Baustellen, Krankenhäuser, Schulen oder Verwaltungen, prüfen Maschinen, Gefahrstofflager, Lüftungsanlagen und Arbeitsabläufe und sehen sich Gefährdungsbeurteilungen an. Gefundene Mängel besprechen sie mit der Unternehmensleitung, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsrat. Bei unmittelbarer Gefahr dürfen sie Maschinen stilllegen oder Arbeiten untersagen. Nach schweren oder tödlichen Arbeitsunfällen ermitteln sie vor Ort den Hergang, oft gemeinsam mit Polizei oder Gewerbeaufsicht. Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit klären sie, welchen Belastungen Versicherte ausgesetzt waren, etwa Lärm, Asbest oder Lösemitteln. Hinzu kommen Schulungen für Unternehmer und Sicherheitsfachkräfte, Vorträge, Messungen sowie Mitarbeit an Regeln und Informationsschriften der DGUV. Ein großer Teil der Arbeit ist Büroarbeit: Berichte, Bescheide, Gutachten, Schriftverkehr.

Wie wird man Aufsichtsperson?

Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, meist in Maschinenbau, Elektrotechnik, Bauingenieurwesen, Verfahrenstechnik, Sicherheitstechnik, Chemie oder Physik, dazu in der Regel mehrere Jahre Berufserfahrung in der Industrie, im Bau oder in der Forschung. Die Unfallversicherungsträger stellen Bewerber zunächst für einen meist zweijährigen Vorbereitungsdienst ein. Er verbindet Lehrgänge an der DGUV Akademie mit praktischer Einarbeitung an der Seite erfahrener Kollegen und endet mit einer Prüfung. Erst danach dürfen Aufsichtspersonen eigenständig hoheitlich handeln. Gesucht wird häufig Fachwissen aus der Branche, die der jeweilige Träger versichert, etwa Bau, Chemie, Metall oder Gesundheitswesen. Ein Quereinstieg ohne Studium ist für die Aufsichtsperson im Sinne des SGB VII nicht vorgesehen.

Was der Beruf verlangt

Der Beruf bedeutet viel Außendienst. Aufsichtspersonen betreuen ein festes Gebiet und fahren täglich zu Betrieben, oft mit Dienstwagen und über weite Strecken. Die Arbeitszeiten sind überwiegend regelmäßig, nach schweren Unfällen kann es aber kurzfristig ernst werden. Unfallstellen mit Schwerverletzten oder Toten zu untersuchen und mit Angehörigen oder Kollegen zu sprechen, belastet. Schwierig ist auch die Doppelrolle: Aufsichtspersonen sollen beraten und zugleich überwachen. Unternehmen reagieren auf Anordnungen nicht immer kooperativ, Durchsetzungsvermögen und ein ruhiger Ton sind gefragt. Die Arbeit in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bringt Verwaltungsabläufe, Dokumentationspflichten und rechtliche Sorgfalt mit sich. Wer gern konstruiert oder forscht, entwickelt hier selbst kaum noch Technik.

Aussichten

Viele Aufsichtspersonen gehen in den kommenden Jahren in den Ruhestand, die Träger suchen deshalb regelmäßig Nachwuchs, besonders aus Elektrotechnik, Maschinenbau und Chemie. Die Stellen sind sicher, häufig unbefristet und teils mit Dienstordnung nach beamtenähnlichen Regeln verbunden. Themen wie psychische Belastungen, neue Gefahrstoffe, Robotik und mobiles Arbeiten erweitern das Aufgabenfeld. Mit Erfahrung ist der Wechsel in die Leitung einer Präventionsabteilung oder eines Sachgebiets möglich, in Fachbereiche der DGUV, in die Ausbildung von Nachwuchskräften oder in Normungsgremien.

Aufgaben

  • Betriebe besichtigen und Arbeitsplätze, Maschinen und Anlagen auf Sicherheitsmängel prüfen
  • Unternehmen und Sicherheitsfachkräfte zu Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen beraten
  • Schwere Arbeitsunfälle vor Ort untersuchen und Unfallberichte verfassen
  • Belastungen am Arbeitsplatz bei Verdacht auf Berufskrankheiten ermitteln
  • Anordnungen erlassen und bei akuter Gefahr Arbeiten untersagen
  • Schulungen und Seminare für Unternehmer und Beschäftigte halten
  • An Regeln, Informationsschriften und Normen der Unfallversicherung mitarbeiten

Voraussetzungen

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium in einer Ingenieur- oder Naturwissenschaft
  • Mehrjährige Berufserfahrung, möglichst in der vom Träger versicherten Branche
  • Erfolgreich abgeschlossener Vorbereitungsdienst mit Prüfung
  • Führerschein Klasse B und Bereitschaft zu täglichen Dienstreisen
  • Sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
  • Gutes schriftliches Ausdrucksvermögen und Verständnis für Rechtsvorschriften
  • Psychische Belastbarkeit bei der Untersuchung schwerer Unfälle

Wo man arbeitet

  • Berufsgenossenschaften
  • Unfallkassen der Länder und Kommunen
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und ihre Institute
  • Außendienst in Betrieben, auf Baustellen und in öffentlichen Einrichtungen

Der Weg in den Beruf

Üblich ist ein Bachelor- oder Masterstudium in einer Ingenieur- oder Naturwissenschaft von drei bis fünf Jahren, gefolgt von einigen Jahren Berufspraxis. Danach folgt beim Unfallversicherungsträger ein in der Regel zweijähriger Vorbereitungsdienst mit Lehrgängen an der DGUV Akademie, der mit der Prüfung zur Aufsichtsperson abschließt.

Offene Stellen als Ingenieur / Naturwissenschaftler als Aufsichtsperson

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