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Fahrzeugbewerter / Schadengutachter

Fahrzeugbewerter und Schadengutachter begutachten Unfallschäden an Fahrzeugen, schätzen Reparaturkosten und ermitteln den Wert von Autos. Ihre Gutachten dienen Versicherungen, Gerichten, Werkstätten und Fahrzeughaltern als Entscheidungsgrundlage.

4 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Fahrzeugbewerter / Schadengutachter verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.800 € 3.300 € 3.900 € 39.600 €
Mit Berufserfahrung 3.500 € 4.200 € 5.000 € 50.400 €
Mit langjähriger Erfahrung 4.300 € 5.300 € 7.500 € 63.600 €

Angestellte bei großen Prüforganisationen werden nach Haustarifverträgen bezahlt und liegen damit planbar, aber selten an der Spitze; freie Sachverständigenbüros zahlen stärker nach Auftragslage. Selbstständige verdienen abhängig von Auftragsvolumen, Versicherungsanbindung und Spezialisierung deutlich mehr oder auch deutlich weniger, öffentlich bestellte Gutachter mit Gerichtsaufträgen erreichen die oberen Werte.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Fahrzeugbewerter?

Ein Unfallwagen steht auf dem Hof, der Halter will wissen, ob sich die Reparatur lohnt, die Versicherung will wissen, was sie zahlen muss. Der Schadengutachter fotografiert das Fahrzeug systematisch, misst Spaltmaße, prüft mit Lackschichtdickenmessgerät auf Vorschäden, liest den Fehlerspeicher aus und beurteilt, ob Längsträger oder Achsgeometrie betroffen sind. Anschließend kalkuliert er die Reparatur in einem Softwaresystem wie Audatex, DAT oder Schwacke, ermittelt Wiederbeschaffungswert und Restwert und entscheidet, ob wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Das Ergebnis ist ein schriftliches Gutachten mit Lichtbildanlage, das vor Gericht Bestand haben muss.

Dazu kommen Fahrzeugbewertungen ohne Schaden: für Leasingrückgaben, Gebrauchtwagenankäufe, Erbauseinandersetzungen oder Oldtimer. Manche Sachverständige übernehmen zusätzlich Beweissicherung, Plausibilitätsprüfungen für Versicherer oder werden von Gerichten als Gutachter bestellt und müssen ihre Feststellungen im Termin mündlich erläutern.

Wie wird man Fahrzeugbewerter?

Der klassische Weg führt über eine Ausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker, danach mehrere Jahre Werkstattpraxis und die Meisterprüfung oder ein Studium im Fahrzeugtechnik- beziehungsweise Maschinenbaubereich. Darauf setzt eine Weiterbildung zum Kfz-Sachverständigen auf, angeboten von TÜV, DEKRA, GTÜ, Handwerkskammern und privaten Instituten, meist in Teilzeit über einige Monate mit Prüfung. Wer öffentlich bestellt und vereidigt werden will, braucht dafür eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer und einen Nachweis besonderer Sachkunde, was in der Praxis mehrere Jahre eigenständige Gutachtertätigkeit voraussetzt.

Ein Quereinstieg ohne Kfz-Hintergrund ist praktisch ausgeschlossen. Ohne fundiertes Verständnis von Karosseriebau, Lack, Elektronik und Reparaturmethoden lassen sich Kalkulationen nicht belastbar erstellen. Häufig beginnen Einsteiger als angestellte Sachverständige in einem Ingenieurbüro und arbeiten sich unter Aufsicht in Gutachtenaufbau und Rechtsfragen ein.

Was der Beruf verlangt

Die Arbeit findet zu einem großen Teil unterwegs statt: auf Werkstatthöfen, in Abschleppbetrieben, bei Privatleuten in der Einfahrt, im Winter bei Regen und Kälte. Zwischen Besichtigungen liegen Fahrten, abends folgt die Schreibarbeit. Wer sich vor Schmutz, engen Hebebühnen oder verunfallten Fahrzeugen mit Blutspuren scheut, wird damit nicht glücklich.

Schwierig ist die Rolle zwischen den Parteien. Halter erwarten ein Gutachten, das ihre Forderung stützt, Versicherer kürzen Positionen und schicken Prüfberichte zurück. Wer Auftraggeber halten will und trotzdem sachlich bleiben muss, braucht Standfestigkeit und die Fähigkeit, Feststellungen sauber zu begründen. Rechtsprechung zu Restwert, Verweisungsmöglichkeit und Nutzungsausfall ändert sich, laufende Fortbildung ist Pflicht. Wer selbstständig arbeitet, trägt außerdem Haftungsrisiko und braucht eine Berufshaftpflicht.

Aussichten

Unfallschäden gibt es unabhängig von der Konjunktur, die Nachfrage nach Gutachten ist stabil. Gleichzeitig verändert sich das Feld: Assistenzsysteme müssen nach Reparatur kalibriert werden, Hochvoltbatterien erfordern eigene Qualifikation und Sicherheitsvorkehrungen, und Versicherer setzen zunehmend auf digitale Schadenbewertung per Foto, was einfache Kleinschäden aus dem Gutachtergeschäft nimmt. Wer sich auf E-Fahrzeuge, Nutzfahrzeuge, Oldtimer oder Unfallrekonstruktion spezialisiert, hat die besseren Karten. Entwicklungswege führen zur öffentlichen Bestellung, zur Bürogründung oder in Leitungsfunktionen bei Prüforganisationen und Versicherern.

Aufgaben

  • Unfallfahrzeuge besichtigen und den Schadenumfang systematisch dokumentieren
  • Reparaturkosten mit Kalkulationssoftware wie Audatex oder DAT ermitteln
  • Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung feststellen
  • Vor- und Altschäden mit Lackschichtmessung und Fehlerspeicherauslese prüfen
  • Schriftliche Gutachten mit Lichtbildanlage erstellen
  • Fahrzeuge für Leasingrückgabe, Ankauf oder Oldtimerbewertung schätzen
  • Rückfragen von Versicherern und Anwälten beantworten
  • als Gerichtsgutachter Feststellungen im Termin erläutern

Voraussetzungen

  • abgeschlossene Kfz-Ausbildung, meist mit Meisterprüfung, oder Studium der Fahrzeugtechnik
  • mehrjährige Werkstatt- oder Reparaturpraxis
  • Weiterbildung zum Kfz-Sachverständigen mit Prüfung
  • Führerschein Klasse B und Bereitschaft zu täglichen Fahrten
  • sicheres schriftliches Deutsch für gerichtsfeste Gutachten
  • Grundkenntnisse im Schadenersatzrecht und aktuelle Rechtsprechung
  • körperliche Beweglichkeit für Arbeiten an und unter Fahrzeugen

Wo man arbeitet

  • Ingenieur- und Sachverständigenbüros
  • Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ und KÜS
  • Schadenabteilungen von Versicherungen
  • Autohäuser und Sachverständigenzentren
  • selbstständige Tätigkeit mit eigenem Büro

Der Weg in den Beruf

Üblich ist zunächst die dreieinhalbjährige Ausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker, gefolgt von Berufspraxis und der Meisterprüfung oder alternativ ein ingenieurwissenschaftliches Studium. Darauf folgt eine mehrmonatige Weiterbildung zum Kfz-Sachverständigen mit Abschlussprüfung bei einer Prüforganisation, Handwerkskammer oder einem Fachinstitut. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK ist erst nach mehreren Jahren eigenständiger Gutachtertätigkeit möglich.

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