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Beschäftigte im Justizvollzugsdienst

Beschäftigte im Justizvollzugsdienst betreuen, beaufsichtigen und versorgen Gefangene in Justizvollzugsanstalten. Sie sorgen für Sicherheit und Ordnung im Haftalltag und arbeiten dabei im Wechseldienst rund um die Uhr.

4 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Beschäftigte im Justizvollzugsdienst verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.700 € 2.950 € 3.200 € 35.400 €
Mit Berufserfahrung 3.100 € 3.400 € 3.700 € 40.800 €
Mit langjähriger Erfahrung 3.600 € 4.100 € 4.800 € 49.200 €

Bezahlt wird nach der Besoldungsordnung A des jeweiligen Bundeslandes, im mittleren Dienst überwiegend in den Gruppen A 7 bis A 9; die Unterschiede zwischen den Ländern betragen mehrere hundert Euro. Hinzu kommen Vollzugs-, Schicht- und Nachtdienstzulagen, die hier nicht eingerechnet sind, sowie die im Beamtenverhältnis günstigeren Abzüge.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Beschäftigte im Justizvollzugsdienst?

Der Arbeitstag beginnt mit dem Aufschluss: Hafträume werden geöffnet, die Anwesenheit wird kontrolliert, Gefangene werden zum Frühstück, zur Arbeit in den Betrieben oder zum Unterricht geführt. Über den Tag verteilt kommen Zählungen, Haftraumkontrollen, die Ausgabe von Medikamenten in Zusammenarbeit mit dem Krankenpflegedienst, die Begleitung von Besuchen, Ausführungen zu Gerichten oder Ärzten und die Aufsicht bei Hofgang und Freizeitgruppen. Dazwischen liegt viel Schreibarbeit: Anträge auf Einkauf, Telefonate oder Verlegung entgegennehmen, Vorkommnisse dokumentieren, Meldungen bei Regelverstößen schreiben.

Ein großer Teil der Arbeit ist Gespräch. Bedienstete sind die ersten Ansprechpartner für Menschen in einer Ausnahmesituation - bei Streit auf der Station, bei schlechten Nachrichten von zu Hause, bei Suchtdruck oder Suizidgedanken. Sie schätzen Stimmungen ein, entschärfen Konflikte, bevor sie eskalieren, und geben Beobachtungen an Sozialdienst, Psychologie und Anstaltsleitung weiter. Im Werkdienst leiten Bedienstete mit handwerklicher Ausbildung Gefangene in Schlossereien, Schreinereien, Wäschereien oder Gärtnereien an.

Wie wird man Beschäftigte im Justizvollzugsdienst?

Der Weg führt über eine Ausbildung im mittleren Justizvollzugsdienst des jeweiligen Bundeslandes, die in der Regel zwei Jahre dauert und im Beamtenverhältnis auf Widerruf stattfindet. Sie wechselt zwischen Justizvollzugsschule und praktischen Abschnitten in einer Anstalt und behandelt Strafvollzugs- und Verwaltungsrecht, Kriminologie, Psychologie, Pädagogik, Sicherungstechnik, Selbstverteidigung und Erste Hilfe. Am Ende steht die Laufbahnprüfung, danach die Übernahme als Justizvollzugsbeamtin oder -beamter.

Voraussetzung ist meist ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung, außerdem deutsche oder eine gleichgestellte Staatsangehörigkeit, ein Höchstalter je nach Land, gesundheitliche Eignung und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis. Für den Werkdienst wird ein Gesellen- oder Meisterbrief erwartet, für den Krankenpflegedienst eine Pflegeausbildung. Der Beruf zieht viele Quereinsteiger an - Handwerker, Menschen aus Sicherheitsdiensten, ehemalige Soldaten. Auslesegespräch, Sporttest und ärztliche Untersuchung gehören zum Auswahlverfahren.

Was der Beruf verlangt

Wechselschicht, Nachtdienste, Wochenenden und Feiertage sind die Regel, nicht die Ausnahme. Viele Anstalten sind chronisch unterbesetzt, Überstunden und kurzfristig abgesagte freie Tage kommen häufig vor. Die Arbeit findet in einem geschlossenen, überwachten Umfeld statt, in dem Beleidigungen alltäglich sind und körperliche Angriffe nicht selten. Wer nach Feierabend nicht abschalten kann, trägt Bilder mit nach Hause: Selbstverletzungen, Drogennotfälle, Todesfälle.

Gebraucht werden Nervenstärke, klare Grenzen und die Fähigkeit, freundlich und trotzdem konsequent zu bleiben. Wer schnell provozierbar ist oder Regeln nach Sympathie auslegt, hält es hier nicht lange aus. Umgekehrt scheitern auch Menschen, die nur auf Härte setzen. Manipulationsversuche zu erkennen, ist Teil der Aufgabe.

Aussichten

Die Länder stellen laufend ein, weil viele Bedienstete in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen und die Belegungszahlen hoch bleiben. Die Beschäftigung ist als Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sehr sicher. Aufstieg ist innerhalb der Laufbahn über Dienstpostenbewertungen möglich, etwa als Stationsleitung, Sicherheitsdienstleitung oder Werkdienstleitung. Mit zusätzlicher Qualifikation ist der Aufstieg in den gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst möglich, dort mit Aufgaben in der Vollzugsplanung und Anstaltsverwaltung. Spezialisierungen bestehen etwa im Sozialtherapeutischen Vollzug, im Jugendvollzug oder in Sicherungsgruppen.

Aufgaben

  • Hafträume auf- und abschließen, Anwesenheit kontrollieren
  • Gefangene zu Arbeit, Besuch, Sport und Behandlung führen
  • Haft- und Personenkontrollen auf verbotene Gegenstände durchführen
  • Konflikte auf der Station erkennen und deeskalieren
  • Vorkommnisse, Meldungen und Anträge schriftlich dokumentieren
  • Ausführungen und Transporte außerhalb der Anstalt begleiten
  • Gefangene bei der Arbeit in Anstaltsbetrieben anleiten
  • Beobachtungen an Sozialdienst, Psychologie und Anstaltsleitung weitergeben

Voraussetzungen

  • Mittlerer Schulabschluss oder Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung
  • Deutsche oder gleichgestellte Staatsangehörigkeit und einwandfreies Führungszeugnis
  • Gesundheitliche und körperliche Eignung, bestandener Sporttest
  • Bereitschaft zu Wechselschicht, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst
  • Psychische Belastbarkeit, Durchsetzungsfähigkeit und ruhiges Auftreten
  • Für den Werkdienst ein Gesellen- oder Meisterbrief, für den Krankenpflegedienst eine Pflegeausbildung

Wo man arbeitet

  • Justizvollzugsanstalten des geschlossenen und offenen Vollzugs
  • Jugendstrafanstalten und Jugendarrestanstalten
  • Anstalten für Untersuchungshaft und Abschiebungshaft
  • Sozialtherapeutische Einrichtungen und Vollzugskliniken
  • Justizvollzugsschulen der Länder

Der Weg in den Beruf

Übliche Grundlage ist die zweijährige Ausbildung für den mittleren Justizvollzugsdienst bei einem Bundesland, die im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert wird und zwischen Justizvollzugsschule und Praxisabschnitten in einer Anstalt wechselt. Sie endet mit der Laufbahnprüfung und der Übernahme als Justizvollzugsbeamtin oder -beamter. Im Werkdienst und im Krankenpflegedienst ist die Ausbildung meist kürzer, setzt aber einen vorhandenen Berufsabschluss voraus.

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6
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2.300 – 4.700 €

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