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Ausstattung

Schreibtisch: Maße, Höhe und freier Beinraum

Wie hoch ein Schreibtisch sein muss, wie groß die Fläche sein sollte und warum der Beinraum die Maßangabe ist, die niemand prüft und die jeden Tag stört.

7 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Am Schreibtisch wird selten gespart, weil er teuer ist, sondern weil er groß ist. Ein kleinerer Tisch passt besser in den Raum, und die fehlenden zwanzig Zentimeter fallen beim Aufbau nicht auf. Sie fallen später auf, jeden Tag. Dieser Text beschreibt die Maße, auf die es ankommt: Höhe, Fläche, Beinraum – und was davon geregelt ist und was nur empfohlen.

Die Höhe

Die Bezugsnorm für Büro-Arbeitstische ist DIN EN 527-1. Sie ist eine Norm und kein Gesetz; verbindlich ist die Arbeitsstättenverordnung, die keine Zentimeter nennt. Die Norm liefert die Maße, mit denen Hersteller und Beschaffung arbeiten.

Für Tische mit fester Höhe sieht sie üblicherweise 740 Millimeter vor. Höhenverstellbare Ausführungen decken etwa 650 bis 850 Millimeter ab, Sitz-Steh-Tische etwa 650 bis 1250 Millimeter. Der letzte Wert ist der entscheidende Unterschied: Ein Tisch, der nur bis 850 Millimeter fährt, ist ein höhenverstellbarer Tisch für sitzende Arbeit, kein Stehtisch. Wer im Stehen arbeiten will, prüft den oberen Endwert vor dem Kauf und nicht danach.

740 Millimeter sind ein Kompromiss für eine Durchschnittsgröße. Für große und für kleine Menschen sind sie zu niedrig oder zu hoch, und daran ändert kein Zubehör etwas. Deshalb ist Höhenverstellbarkeit der Aufpreis, der am Schreibtisch am meisten bewirkt – nicht wegen des Stehens, sondern weil der Tisch dann zum Menschen passt.

Die Fläche

Für Bildschirmarbeitsplätze gilt eine Arbeitsfläche von mindestens 1600 mal 800 Millimetern als Empfehlung. Diese Zahl stammt aus den Schriften der Unfallversicherungsträger und aus der Normung, nicht aus der Verordnung. In der Arbeitsstättenverordnung steht kein Flächenmaß für Tische, sondern die Anforderung, dass die Arbeitsfläche für die Aufgabe ausreichend groß und flexibel angeordnet sein muss. Die 1600 mal 800 sind die verbreitete Konkretisierung dieser Anforderung, kein Verordnungswert.

Die Tiefe von 800 Millimetern hat einen einfachen Grund: Sie erlaubt einen Sehabstand, bei dem ein 24-Zoll-Bildschirm vollständig im Blickfeld liegt, ohne dass die Tastatur an die Tischkante rutscht. Bei 600 oder 700 Millimetern Tiefe geht eines von beidem nicht.

Die Breite von 1600 Millimetern erlaubt, Bildschirm, Tastatur und Unterlagen nebeneinander zu legen. Auf einer kleineren Fläche wird gestapelt: Der Bildschirm steht auf einem Sockel aus Ordnern, das Papier liegt vor der Tastatur oder auf dem Schoß, und der Kopf bewegt sich den ganzen Tag zwischen zwei Ebenen. Wer viel mit Papier arbeitet, braucht eher mehr als 1600 Millimeter, nicht weniger.

Der Beinraum

Der Beinraum ist das Maß, das in keinem Prospekt hervorgehoben wird und das den Alltag am stärksten bestimmt. Er muss in der Breite und in der Tiefe frei sein, und zwar frei von allem: keine Traverse in Kniehöhe, keine Verstrebung zwischen den Tischbeinen, kein Rechner, keine Kartons, kein Rollcontainer.

Der Rollcontainer ist der häufigste Fehler. Er passt unter den Tisch, das ist sein Zweck, und er nimmt genau die Fläche weg, die für den Wechsel der Beinstellung gebraucht wird. Sein Platz ist neben dem Tisch oder in der Verlängerung, nicht davor.

Auch das Gestell entscheidet mit. Ein Tisch mit zurückgesetzten Füßen lässt die Beine seitlich heraus, ein Wangengestell oder eine Bodenplatte zwischen den Füßen nicht. Die Norm nennt für den Beinraum Mindestmaße, sie werden aber nur bei der Bauart geprüft und nicht bei Ihnen zu Hause.

Prüfen Sie den Beinraum im Sitzen und nicht nach Datenblatt: Strecken Sie die Beine aus, schlagen Sie sie übereinander, drehen Sie den Stuhl. Stößt dabei etwas an, ist der Tisch für Sie zu klein – unabhängig davon, was auf der Platte für Platz ist. Wer die Beine nicht bewegen kann, sitzt acht Stunden in derselben Stellung, und dagegen hilft kein Stuhl.

Tisch und Stuhl: welche Reihenfolge stimmt

Zwischen Tisch und Stuhl gibt es eine feste Abhängigkeit, und nur eine der beiden möglichen Reihenfolgen ist richtig herum.

Bei einem höhenverstellbaren Tisch wird zuerst der Stuhl auf den Menschen eingestellt und danach der Tisch auf den Stuhl. Die Unterarme liegen dann waagerecht auf, die Schultern bleiben unten. Eine Fußstütze braucht in dieser Konstellation niemand.

Bei einem Tisch mit fester Höhe geht das nicht. Hier wird der Stuhl auf den Tisch eingestellt: Die Sitzhöhe folgt der Tischplatte, damit die Unterarme stimmen – und wenn die Füße dabei den Boden verlieren, kommt eine Fußstütze dazu. Sie ist ein Ausgleich für einen Tisch, der nicht weit genug herunterreicht, keine Grundausstattung.

Wer es andersherum macht und den Stuhl bei festem Tisch nach den Beinen einstellt, hat entweder hochgezogene Schultern oder abgeknickte Handgelenke. Welche Verstellmöglichkeiten der Stuhl dafür überhaupt mitbringen muss, steht in Bürostuhl kaufen; die vollständige Reihenfolge für den ganzen Arbeitsplatz in Bildschirmarbeitsplatz einrichten.

Die Platte

Die Oberfläche entscheidet über Blendung. Matt schlägt glänzend, und zwar deutlich: Eine spiegelnde Platte wirft Deckenleuchten und Fenster ins Blickfeld, und das Auge stellt sich dauernd auf zwei Helligkeiten ein.

Hell ist besser als dunkel, weil der Kontrast zum weißen Papier kleiner wird. Reinweiß ist trotzdem falsch, weil die Platte dann selbst blendet; Empfehlungen der Unfallversicherungsträger nennen für Arbeitsflächen einen Reflexionsgrad von etwa 20 bis 50 Prozent, also einen mittleren Ton. Glasplatten und Hochglanzlack sehen im Katalog gut aus und sind an einem Bildschirmarbeitsplatz die schlechteste Wahl.

Die Kante sollte gerundet sein, damit die Unterarme nicht auf einer Schnittkante aufliegen.

Zubehör, das wirklich etwas ändert

Drei Ergänzungen bringen mehr als der Rest zusammen.

Ein Monitorarm ist die einzige Möglichkeit, Tiefe zu gewinnen, ohne den Tisch zu tauschen: Der Fuß des Bildschirms verschwindet, das Gerät lässt sich in Höhe, Abstand und Neigung frei stellen und für Besprechungen wegdrehen. In kleinen Räumen ist er oft die günstigere Antwort auf einen zu flachen Tisch. Was dabei über Größe und Sehabstand zu beachten ist, behandelt Monitor, Tastatur und Maus.

Ein Kabelkanal oder eine Kabelwanne unter der Platte ist bei höhenverstellbaren Tischen keine Ordnungsfrage, sondern eine Bedingung: Wer den Tisch nur bis zur Länge des Netzkabels fahren kann, fährt ihn irgendwann nicht mehr.

Eine Fußstütze gehört in diese Liste nur bei festen Tischhöhen, und dort ist sie Pflichtausstattung für kleinere Menschen und nicht Zubehör.

Der rechtliche Rahmen

Verbindlich ist die Arbeitsstättenverordnung. Ihr Anhang, Nummer 6, verlangt für Bildschirmarbeitsplätze unter anderem eine ausreichend große und flexible Arbeitsfläche und genügend Platz für wechselnde Arbeitshaltungen und Bewegungen. Zentimeter stehen dort nicht.

Konkreter wird die Technische Regel ASR A1.2: Die freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz beträgt mindestens 1,5 Quadratmeter und darf an keiner Stelle schmaler als 1,00 Meter sein. Diese Fläche liegt neben dem Tisch, nicht darunter, und Flächen für Türen, Schränke und Verkehrswege zählen nicht mit. Sie ist der Grund, warum ein zusätzlicher Tisch in einem kleinen Raum oft nicht zulässig ist, obwohl er hineinpasst.

Technische Regeln sind kein Verordnungstext, aber wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der Verordnung erfüllt zu haben. Wer davon abweicht, muss in der Gefährdungsbeurteilung darlegen, wie er dasselbe Schutzniveau erreicht. Im Homeoffice gilt das nur für fest eingerichtete Telearbeitsplätze; beim mobilen Arbeiten am eigenen Tisch greifen die Maße nicht, sinnvoll sind sie trotzdem.

Woran man am falschen Ende spart

Der übliche Fehler ist, an der Fläche zu sparen und das Geld in die Optik zu stecken. Eine Platte in Eiche massiv auf 1200 mal 600 Millimetern bleibt ein zu kleiner Tisch.

Wenn das Budget nicht für alles reicht, ist die Reihenfolge: erst die Fläche, dann die Höhenverstellung, dann der Rest. Und wenn der Tisch steht, gilt für die Wahl zwischen Sitzen und Stehen ohnehin nicht die Frage, welche Haltung die richtige ist, sondern wie oft gewechselt wird – siehe Stehen und Sitzen im Wechsel. In offenen Stellenangeboten steht zur Ausstattung selten etwas; wer den künftigen Arbeitsplatz sehen will, fragt danach im Vorstellungsgespräch – ein Blick auf den Tisch beantwortet mehr als jede Anzeige.

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