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Ergonomie

Rückenschmerzen im Büro: Ursachen und was hilft

Rückenschmerzen bei sitzender Arbeit entstehen seltener durch falsches Sitzen als durch langes Sitzen in derselben Haltung. Was daran am Arbeitsplatz liegt, was nicht, und wann ärztliche Abklärung gehört.

7 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Rückenbeschwerden gehören zu den häufigsten Gründen, aus denen Menschen mit sitzender Arbeit ihren Arbeitsplatz in Frage stellen. Dieser Text ordnet, was daran tatsächlich mit der Arbeit zu tun hat, was mit der Einrichtung des Platzes zusammenhängt und was in ärztliche Hände gehört.

Er ist eine Orientierung und ersetzt keine ärztliche Beratung. Wo Beschwerden anhalten oder Warnzeichen dazukommen, ist die ärztliche Abklärung der nächste Schritt und nicht der übernächste.

Nicht das falsche Sitzen, sondern das lange Sitzen

Die verbreitete Vorstellung lautet, es gebe eine richtige Sitzhaltung, und wer sie verfehlt, bekommt Rückenschmerzen. Diese Vorstellung führt in die Irre. Das Problem ist in aller Regel nicht die einzelne Haltung, sondern ihre Dauer: dieselbe Position über Stunden, ohne nennenswerte Bewegung.

Muskulatur, Bandscheiben und Bänder sind auf Wechsel angelegt. Bandscheiben haben keine eigene Blutversorgung; sie werden über Belastungswechsel mit Flüssigkeit versorgt. Fehlt der Wechsel, fehlt der Mechanismus. Und Muskulatur, die stundenlang dieselbe Haltearbeit leistet, ermüdet, auch wenn die Haltung an sich unauffällig ist.

Deshalb heißt die ergonomische Empfehlung dynamisches Sitzen: nicht eine ideale Haltung finden und halten, sondern die Haltung häufig wechseln. Aufrecht, zurückgelehnt, nach vorn – im Wechsel ist jede dieser Positionen in Ordnung. Der Fehler liegt darin, eine davon acht Stunden lang beizubehalten. Auch die perfekte.

Daraus folgt eine Umstellung im Denken. Die Frage lautet nicht: Sitze ich richtig? Sie lautet: Wann habe ich meine Haltung zuletzt geändert? Wer sich das ein paarmal am Tag beantwortet, ist weiter als mit jeder Haltungsschulung.

Unspezifisch heißt nicht harmlos

Der weitaus größte Teil der Rückenschmerzen ist medizinisch unspezifisch. Das bedeutet: Es lässt sich keine einzelne fassbare Ursache benennen – kein Bandscheibenvorfall, kein Bruch, keine Entzündung, die die Beschwerden erklärt.

Das ist keine Auskunft darüber, wie stark die Schmerzen sind oder wie sehr sie einschränken. Unspezifisch heißt nicht geringfügig. Es heißt nur, dass eine einzelne Stellschraube fehlt, an der man drehen könnte.

Genau daraus folgt der praktische Punkt dieses Textes: Wenn es keine eine Ursache gibt, gibt es auch nicht die eine Lösung. Der neue Stuhl, das Kissen, die Übung – jedes davon kann ein Beitrag sein. Keines davon ist die Behandlung.

Das erklärt auch eine häufige Enttäuschung: Ein Betrieb tauscht die Stühle aus, und ein halbes Jahr später klagen dieselben Menschen über dieselben Beschwerden. Die Maßnahme war nicht falsch, sie war nur die einzige.

Was ein neuer Stuhl leistet

Ein guter Stuhl ist nicht wirkungslos. Er macht den Haltungswechsel leichter, statt ihn zu behindern: eine bewegliche Lehne, eine passende Sitzhöhe, kein Druck in der Kniekehle. Er nimmt Ihnen Arbeit ab, die sonst die Muskulatur leisten muss.

Was er nicht kann, ist den Wechsel selbst herstellen. Wer auf einem hervorragenden Stuhl sechs Stunden regungslos sitzt, sitzt sechs Stunden regungslos. Worauf es bei der Auswahl ankommt und welche Verstellmöglichkeiten ein Arbeitsstuhl haben muss, steht in Bürostuhl kaufen.

Ein Hinweis zu Alternativsitzmöbeln: Sitzbälle, Sattelhocker und ähnliche Lösungen ersetzen keinen Arbeitsstuhl über den ganzen Tag. Als zeitweiliger Wechsel sind sie sinnvoll, als Dauersitz sind sie eine weitere unbewegte Haltung, nur mit weniger Rückenlehne. Der Reiz solcher Möbel liegt darin, dass sie nach einer Lösung aussehen. Sie sind aber dasselbe Missverständnis in anderer Form: die Suche nach dem einen richtigen Sitzen.

Warnzeichen

Ein Teil der Rückenschmerzen ist nicht unspezifisch, und dieser Teil wird ärztlich abgeklärt statt ergonomisch bearbeitet. Suchen Sie ärztlichen Rat, wenn eines der folgenden Zeichen dazukommt:

  • Schmerzen, die ins Bein ausstrahlen, besonders unterhalb des Knies
  • Taubheitsgefühle oder Kribbeln in Bein, Fuß oder im Gesäßbereich
  • Kraftverlust, etwa beim Anheben des Fußes oder beim Treppensteigen
  • Beschwerden, die nach einem Sturz oder Unfall aufgetreten sind
  • Schmerzen, die nachts oder in Ruhe stärker werden statt schwächer
  • Fieber, ungewollter Gewichtsverlust oder ein allgemeines Krankheitsgefühl zusammen mit den Rückenschmerzen

Auch Beschwerden ohne diese Zeichen gehören abgeklärt, wenn sie über Wochen anhalten, wenn sie zunehmen oder wenn sie den Schlaf regelmäßig stören. Der Zweck der Liste ist nicht, Sie zu beruhigen, sondern die Fälle zu markieren, bei denen Abwarten der falsche Weg ist.

Was der Betrieb beitragen muss

Rückenbeschwerden sind nicht nur Privatsache. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zu einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Sie umfasst ausdrücklich auch die Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsablauf, und Bildschirmarbeitsplätze sind dabei ein eigener Punkt.

Dazu kommt die Unterweisung nach § 12 ArbSchG. Beschäftigte müssen über Gefährdungen und Maßnahmen informiert werden, und zwar bei der Einstellung und danach regelmäßig. Ein Stuhl mit sieben Verstellhebeln, den niemand erklärt hat, ist ein Stuhl mit einer Verstellmöglichkeit.

Beides sind Pflichten des Arbeitgebers, keine Angebote. Sie entstehen unabhängig davon, ob jemand im Betrieb Beschwerden gemeldet hat. Wer Beschwerden meldet, kann sich aber darauf beziehen: Eine Gefährdungsbeurteilung ist fortzuschreiben, wenn sich die Verhältnisse ändern, und ein Häufen von Rückenmeldungen im Team ist eine solche Änderung.

Was die Verordnung nicht hergibt: einen Anspruch auf ein bestimmtes Möbelstück. Es gibt keinen Paragrafen, der einen Steh-Sitz-Tisch oder ein bestimmtes Stuhlmodell vorschreibt. Was der Betrieb beschafft, ergibt sich aus der Beurteilung, aus betrieblichen Vereinbarungen oder aus einer Zusage – nicht aus einem Katalogverweis.

Wunschvorsorge nach § 11 ArbSchG

Unabhängig von der betrieblichen Beurteilung kann jede beschäftigte Person eine arbeitsmedizinische Vorsorge auf Wunsch verlangen. Grundlage ist § 11 ArbSchG: Der Arbeitgeber hat sie zu ermöglichen, sofern nicht aufgrund der Beurteilung und der getroffenen Maßnahmen ein Gesundheitsschaden ausgeschlossen ist.

Diese Wunschvorsorge ist ein unterschätztes Instrument. Sie findet beim Betriebsarzt statt, sie ist vertraulich, und der Arbeitgeber erfährt das Ergebnis nicht – er erfährt nur, dass eine Vorsorge stattgefunden hat. Was dabei geschieht und welche Arten von Vorsorge es gibt, steht in Arbeitsmedizinische Vorsorge.

Der praktische Nutzen liegt darin, dass Beschwerden dort mit jemandem besprochen werden, der den Arbeitsplatz kennt. Der Betriebsarzt kann auf Veränderungen am Arbeitsplatz hinwirken, die Sie allein schwer durchsetzen. Ein Hinweis aus dieser Richtung wiegt in der Beschaffung mehr als eine Bitte aus dem Team.

Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger dauert

Wer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war, hat Anspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement. Der Arbeitgeber muss es anbieten; die Teilnahme ist freiwillig, und eine Ablehnung darf nicht nachteilig ausgelegt werden.

Beim Rücken ist das der Punkt, an dem aus einer privaten Beschwerde ein Verfahren mit Beteiligten wird: veränderte Aufgaben, stufenweise Wiedereingliederung, technische Hilfen. Der Ablauf steht in Betriebliches Eingliederungsmanagement.

Das Verfahren hat auch eine arbeitsrechtliche Seite. Lange Fehlzeiten können eine krankheitsbedingte Kündigung nach sich ziehen, für die dieselben Kündigungsfristen gelten wie sonst und für die ein angebotenes Eingliederungsmanagement erheblich ins Gewicht fällt. Das ist ein Grund, ein Angebot nicht aus Unbehagen abzulehnen.

Was im Tagesablauf tatsächlich hilft

Am wirksamsten sind Änderungen, die keinen Vorsatz brauchen, weil sie in den Ablauf eingebaut sind. Ein Programm, das Disziplin verlangt, hält zwei Wochen. Ein Drucker, der zehn Meter entfernt steht, hält jahrelang.

Praktisch heißt das: Telefonate im Stehen führen. Den Wasserbehälter nicht am Platz stehen haben. Kurze Besprechungen im Stehen abhalten. Die Treppe statt des Aufzugs. Nach der Mittagspause die Sitzhöhe um einen Zentimeter verändern, damit die Muskulatur eine andere Aufgabe bekommt.

Keiner dieser Punkte ist beeindruckend, und darin liegt ihr Vorteil. Sie kosten nichts, sie brauchen keine Zustimmung, und sie fallen niemandem auf. Maßnahmen, die auffallen, werden nach kurzer Zeit wieder gelassen.

Der geordnete Rahmen dafür ist der Wechsel zwischen Sitzen und Stehen über den Tag; welche Anteile dabei üblicherweise empfohlen werden und wo der Wechsel nichts bringt, steht in Stehen und Sitzen im Wechsel.

Und wenn sich am Arbeitsplatz trotz Beurteilung, Vorsorge und Gesprächen nichts bewegt, ist das eine Auskunft über den Betrieb. Wie andere Arbeitgeber ihre Arbeitsplätze ausstatten, lässt sich in den offenen Stellen und im Vorstellungsgespräch klären – die Frage nach Stuhl, Tisch und Pausenregelung ist dort völlig üblich.

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