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Recht & Beratung

Sozialversicherungsrecht für den Auskunfts- und Beratungsdienst

Fachkräfte für Sozialversicherungsrecht im Auskunfts- und Beratungsdienst beraten Versicherte zu Rente, Reha, Kranken- und Pflegeversicherung und prüfen Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch. Sie arbeiten überwiegend bei Rentenversicherungsträgern, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften.

5 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Sozialversicherungsrecht für den Auskunfts- und Beratungsdienst verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.900 € 3.300 € 3.700 € 39.600 €
Mit Berufserfahrung 3.400 € 3.900 € 4.500 € 46.800 €
Mit langjähriger Erfahrung 4.100 € 4.800 € 5.800 € 57.600 €

Fast alle Stellen sind tarifgebunden, meist nach dem TV-TgDRV, dem TVöD oder dem BAT/KR-Tarifwerk der Krankenkassen; entscheidend sind Entgeltgruppe (typisch EG 8 bis 11) und Stufenaufstieg nach Beschäftigungsjahren. Wer über ein Studium in den gehobenen Dienst kommt oder eine Teamleitung übernimmt, liegt deutlich höher, Verhandlungsspielraum gibt es kaum.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Fachkraft für Sozialversicherungsrecht im Auskunfts- und Beratungsdienst?

Sie ist die Stelle, an die sich Versicherte wenden, wenn es um Rentenhöhe, Erwerbsminderung, Reha-Anträge, Beitragslücken oder Hinterbliebenenleistungen geht. Ein Beratungstermin beginnt meist mit dem Versicherungsverlauf: Welche Zeiten sind gespeichert, welche fehlen, welche Nachweise müssen noch beigebracht werden. Daraus entstehen Rentenauskünfte, Hochrechnungen zu verschiedenen Rentenbeginnen und Hinweise auf Abschläge oder Ausgleichszahlungen. Anträge werden im Gespräch aufgenommen, auf Vollständigkeit geprüft und an die Sachbearbeitung weitergeleitet.

Dazwischen liegt viel Schriftliches: Widersprüche vorbereiten, Bescheide erläutern, Anfragen von Arbeitgebern und anderen Trägern beantworten, Zuständigkeiten klären. Die Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch, vor allem SGB VI, V, IX und X, dazu Rundschreiben, gemeinsame Rechtsauslegungen der Träger und Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Vieles läuft über Fachanwendungen, in denen Konten geführt und Berechnungen erzeugt werden. Beratung findet in Auskunfts- und Beratungsstellen statt, zunehmend auch telefonisch und per Video.

Wie wird man Fachkraft für Sozialversicherungsrecht?

Der klassische Weg ist die dreijährige Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten in einer der Fachrichtungen Rentenversicherung, allgemeine Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Knappschaft. Voraussetzung ist in der Praxis meist Mittlere Reife oder Abitur. Wer im gehobenen Dienst arbeiten will, absolviert ein duales Studium, etwa den Bachelor of Laws Sozialversicherungsrecht oder Sozialversicherung an einer Hochschule des Bundes oder der Länder, drei Jahre mit Wechsel von Studienabschnitten und Praxiseinsätzen.

Quereinstieg ist möglich, aber selten ohne Anlauf. Verwaltungsfachangestellte, Rechtsanwaltsfachangestellte oder Kaufleute für Versicherungen werden eingestellt und intern nachqualifiziert. Fortbildungen zur Fachwirtin für Sozialversicherung oder zum Sozialversicherungsfachwirt bauen darauf auf.

Was der Beruf verlangt

Das Rechtsgebiet ist umfangreich und ändert sich laufend. Wer nicht bereit ist, Gesetzesänderungen und Rundschreiben dauerhaft nachzuarbeiten, wird schnell unsicher. Fehler in Auskünften haben Folgen: Menschen treffen auf dieser Grundlage Entscheidungen über ihren Renteneintritt.

Emotional fordernd sind die Gespräche. Viele Ratsuchende kommen in schwierigen Lagen, nach Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Todesfall. Manche sind enttäuscht über eine Rentenhöhe, für die die Beratungsfachkraft nichts kann, und lassen das im Gespräch spüren. Gleichzeitig ist der Termindruck spürbar, die Nachfrage übersteigt in vielen Beratungsstellen die verfügbaren Termine.

Die Arbeitszeiten sind dafür planbar: Gleitzeit, kein Schichtdienst, keine Wochenenden, in der Regel Teilzeit und Homeoffice-Anteile möglich. Der Arbeitsplatz ist ein Büro oder ein Beratungsraum, körperliche Belastung gibt es kaum.

Aussichten

Die Träger der Sozialversicherung suchen dauerhaft Nachwuchs, weil viele Beschäftigte in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen und der Beratungsbedarf mit dem demografischen Wandel steigt. Die Arbeitsplätze gelten als krisenfest, unbefristete Übernahme nach der Ausbildung ist die Regel.

Entwicklungswege führen in die Widerspruchsstelle, in die Grundsatz- und Rechtsabteilung, in die Prüfung von Arbeitgebern, in die Ausbildungsbetreuung oder in Teamleitungen. Wer den Bachelor nachholt oder eine Fachwirtfortbildung abschließt, kann in den gehobenen Dienst wechseln. Digitalisierung verändert die Sachbearbeitung stärker als die Beratung selbst.

Aufgaben

  • Versicherte zu Rentenansprüchen, Reha und Beitragszeiten beraten
  • Versicherungsverläufe klären und fehlende Zeiten ermitteln
  • Renten- und Reha-Anträge aufnehmen und auf Vollständigkeit prüfen
  • Rentenauskünfte und Hochrechnungen für verschiedene Rentenbeginne erstellen
  • Bescheide erläutern und Widersprüche entgegennehmen
  • Sachverhalte nach SGB VI, V, IX und X rechtlich bewerten
  • Anfragen von Arbeitgebern, Behörden und anderen Trägern beantworten
  • Rechtsänderungen und Rundschreiben in die tägliche Auskunft einarbeiten

Voraussetzungen

  • Mittlere Reife, Fachhochschulreife oder Abitur
  • Abgeschlossene Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten oder ein Studium im Sozialversicherungsrecht
  • Sicheres Verständnis für Gesetzestexte und Zahlen
  • Freundliches, klares Auftreten auch in belastenden Gesprächen
  • Bereitschaft zur ständigen Fortbildung bei Rechtsänderungen
  • Sorgfalt und Verschwiegenheit im Umgang mit Sozialdaten

Wo man arbeitet

  • Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung
  • Gesetzliche Krankenkassen
  • Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
  • Knappschaft-Bahn-See
  • Versicherungsämter der Kommunen
  • Sozialverbände und Beratungsstellen

Der Weg in den Beruf

Üblich ist die dreijährige duale Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten mit Fachrichtung, etwa Rentenversicherung oder allgemeine Krankenversicherung, abgeschlossen mit einer Prüfung vor der zuständigen Stelle. Alternativ führt ein dreijähriges duales Studium zum Bachelor of Laws in Sozialversicherungsrecht und damit in den gehobenen Dienst. Aufbauend gibt es die Fortbildung zum Fachwirt für Sozialversicherung.

Offene Stellen als Sozialversicherungsrecht für den Auskunfts- und Beratungsdienst

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