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Schulbegleiter / Integrationshelfer

Schulbegleiter unterstützen ein einzelnes Kind mit Behinderung oder Entwicklungsverzögerung im Schulalltag, damit es am Unterricht teilnehmen kann. Sie helfen beim Strukturieren, bei der Pflege und in Krisensituationen, unterrichten aber nicht.

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Gehalt

Was man als Schulbegleiter / Integrationshelfer verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.100 € 2.400 € 2.700 € 28.800 €
Mit Berufserfahrung 2.400 € 2.750 € 3.100 € 33.000 €
Mit langjähriger Erfahrung 2.700 € 3.100 € 3.600 € 37.200 €

Entscheidend ist, ob man als Hilfskraft oder als pädagogische Fachkraft eingruppiert wird und ob der Träger nach TVöD-SuE oder AVR bezahlt; freie Träger ohne Tarifbindung liegen deutlich darunter. Da die meisten Stellen Teilzeit während der Schulzeit sind, liegt das tatsächliche Monatseinkommen oft weit unter den genannten Vollzeitwerten.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Schulbegleiter?

Schulbegleiter, je nach Bundesland und Träger auch Integrationshelfer, Inklusionsassistenz oder Teilhabeassistenz genannt, begleiten ein bestimmtes Kind oder einen Jugendlichen durch den Schultag. Die Leistung wird über die Eingliederungshilfe oder Jugendhilfe für dieses eine Kind bewilligt, nicht für die Klasse. Der Alltag hängt stark vom Bedarf ab: Bei einem Kind mit Autismus geht es oft um Struktur, Ankündigung von Übergängen, Reizabschirmung und Begleitung in Pausen. Bei einem Kind mit körperlicher Behinderung stehen Mobilität, Toilettengänge, Essen, Umlagern und das Bereitlegen von Material im Vordergrund. Bei Kindern mit herausforderndem Verhalten geht es um Deeskalation, das Erkennen von Anspannung und darum, das Kind aus einer eskalierenden Situation zu begleiten.

Die Grenze zur Lehrkraft ist wichtig: Schulbegleiter erklären keinen Unterrichtsstoff und übernehmen keine pädagogische Verantwortung für die Klasse. Sie ermöglichen Teilhabe, nicht Leistung. In der Praxis verschwimmt das, weil sie ohnehin die Person sind, die dem Kind am nächsten sitzt. Dazu kommen Dokumentation, Absprachen mit Lehrkräften und Eltern sowie Teilnahme an Hilfeplan- und Förderplangesprächen.

Wie wird man Schulbegleiter?

Es gibt keine eigene Ausbildung. Viele Träger stellen Menschen ohne Fachausbildung als Hilfskraft ein, oft nach einer kurzen Einarbeitung und einem Erste-Hilfe-Kurs. Mit einer Ausbildung als Heilerziehungspfleger, Erzieher, Sozialassistent, Pflegefachkraft oder mit einem Studium in Sozialer Arbeit, Sonderpädagogik oder Heilpädagogik wird man als Fachkraft eingruppiert und bekommt anspruchsvollere Fälle. Auch der Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr an einer Schule ist ein üblicher Einstieg. Für Quereinsteiger ist der Beruf einer der offensten im Sozialbereich, weil Personal knapp ist. Ein erweitertes Führungszeugnis ist immer Voraussetzung.

Was der Beruf verlangt

Die Arbeitszeiten liegen in der Schulzeit, also am Vormittag, oft nur zwanzig bis dreißig Stunden pro Woche. Das passt zu eigenen Kindern, reicht aber häufig nicht zum Leben. Viele Verträge laufen nur bis zum Ende des Schuljahres oder bis zum Ende der Bewilligung, und in den Ferien wird teils nicht bezahlt oder Urlaub zwangsweise eingetragen. Wenn das begleitete Kind die Schule wechselt oder der Bedarf endet, endet auch die Stelle.

Inhaltlich verlangt der Beruf Geduld über Monate hinweg und die Fähigkeit, ruhig zu bleiben, wenn ein Kind schreit, tritt oder wegläuft. Körperliche Übergriffe sind an manchen Stellen Alltag. Gleichzeitig ist die Position im Kollegium unklar: Schulbegleiter gehören zum Träger, nicht zur Schule, sitzen im Lehrerzimmer oft nur geduldet und haben kein Weisungsrecht. Wer klare Zuständigkeiten braucht, wird sich damit schwertun. Belastend ist auch das Warten auf Bewilligungen und der Papierkram zwischen Amt, Träger, Schule und Eltern.

Aussichten

Der Bedarf steigt seit der Umsetzung der schulischen Inklusion deutlich und übersteigt das verfügbare Personal. Stellen sind fast überall zu finden, allerdings selten in Vollzeit und selten unbefristet. Wer bleiben will, nutzt den Beruf meist als Einstieg: Weiterbildungen zur Fachkraft für Teilhabeassistenz, eine Ausbildung in Heilerziehungspflege, ein Studium der Sozialen Arbeit oder der Wechsel in Wohngruppen, Frühförderung oder Schulsozialarbeit. Innerhalb größerer Träger sind Koordinations- und Anleitungsaufgaben für mehrere Begleiter möglich.

Aufgaben

  • ein Kind im Unterricht und in Pausen begleiten
  • beim An- und Auskleiden, Essen und auf der Toilette helfen
  • Arbeitsschritte strukturieren und Aufgaben in Teilschritte zerlegen
  • Reize abschirmen und bei Überforderung Rückzug ermöglichen
  • in Krisen deeskalieren und Selbst- oder Fremdgefährdung verhindern
  • Wege zwischen Räumen, Bus und Schulgelände begleiten
  • Verlauf und Fortschritte dokumentieren
  • an Förderplan- und Hilfeplangesprächen teilnehmen

Voraussetzungen

  • erweitertes Führungszeugnis ohne Einträge
  • Belastbarkeit bei aggressivem oder selbstverletzendem Verhalten
  • Bereitschaft zu Körperpflege und pflegerischen Handgriffen
  • Geduld, Zuverlässigkeit und ruhiges Auftreten
  • für Fachkrafteinstufung eine pädagogische oder pflegerische Ausbildung
  • Erste-Hilfe-Kurs, teils Nachweis über Deeskalationstraining

Wo man arbeitet

  • Grund- und weiterführende Regelschulen
  • Förderschulen
  • Kindertagesstätten und Horte
  • Träger der Jugend- und Eingliederungshilfe
  • Berufsbildende Schulen

Der Weg in den Beruf

Ein geregelter Ausbildungsweg existiert nicht. Der Einstieg erfolgt häufig ohne Fachabschluss über einen Träger der Jugend- oder Eingliederungshilfe, mit kurzer Einarbeitung und begleitenden Kursen. Wer dauerhaft als Fachkraft arbeiten und besser bezahlt werden will, absolviert eine dreijährige Ausbildung in Heilerziehungspflege, Erziehung oder Pflege oder ein Studium der Sozialen Arbeit oder Heilpädagogik.

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51
Monatsbrutto
2.900 – 5.200 €

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24
Monatsbrutto
2.900 – 4.900 €

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