Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte organisieren den Kanzlei- und Notariatsbetrieb: Sie führen Akten, berechnen Gebühren, überwachen Fristen und bereiten Urkunden und Beurkundungen vor. Sie verbinden Büroorganisation mit juristischem Fachwissen.
8 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 2.200 € | 2.600 € | 3.000 € | 31.200 € | |
| Mit Berufserfahrung | 2.700 € | 3.100 € | 3.700 € | 37.200 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 3.200 € | 3.800 € | 4.800 € | 45.600 € |
Ein flächendeckender Tarifvertrag existiert nicht, es gibt lediglich Vergütungsempfehlungen einzelner Rechtsanwaltskammern und regionale Vereinbarungen. Entscheidend sind Kanzleigröße und Standort: Große Wirtschaftskanzleien und Notariate in Ballungsräumen zahlen deutlich mehr als kleine Einzelkanzleien auf dem Land, Erfahrung in Zwangsvollstreckung oder Immobilienvollzug hebt das Gehalt zusätzlich.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht eine Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte?
Der Arbeitstag beginnt meist mit der Post und dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach. Eingänge werden gelesen, den Akten zugeordnet und Fristen eingetragen: Klageerwiderung, Berufungsbegründung, Widerspruch. Diese Fristenkontrolle ist die wichtigste und heikelste Aufgabe, denn eine versäumte Frist kann einen Anspruch endgültig vernichten. Daneben werden Schriftsätze nach Diktat oder Vorlage erstellt, Kostennoten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet, Gerichtskostenvorschüsse angefordert und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, etwa Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse.
Im notariellen Teil kommt anderes hinzu: Grundstückskaufverträge, Erbverträge, Testamente, Gesellschaftsgründungen und Vollmachten werden vorbereitet, Grundbuch- und Handelsregisterauszüge eingeholt, Beurkundungstermine koordiniert und die Urkunden nach dem Termin vollzogen, also Anträge an Grundbuchamt und Registergericht gestellt, Genehmigungen eingeholt, Kaufpreisfälligkeit mitgeteilt. Notarkosten werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz abgerechnet, hier besteht kein Verhandlungsspielraum. Dazu gehören Telefonate mit Mandanten, Gerichten, Banken und Behörden sowie die Verwaltung von Anderkonten und Verwahrungsgeldern.
Wie wird man Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte?
Üblich ist die duale Ausbildung, je nach Bundesland als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte oder getrennt als Rechtsanwaltsfachangestellte beziehungsweise Notarfachangestellte. Sie dauert drei Jahre, findet in einer Kanzlei oder einem Notariat und in der Berufsschule statt und endet mit einer Prüfung vor der zuständigen Rechtsanwalts- oder Notarkammer. Eingestellt werden meist Bewerber mit mittlerem Schulabschluss oder Abitur. Quereinstiege gibt es aus kaufmännischen Büroberufen oder von Verwaltungsfachkräften, sie verlangen aber die Einarbeitung in Fristenrecht, Gebührenrecht und Kanzleisoftware. Nach der Ausbildung sind Fortbildungen zur Rechtsfachwirtin oder Notarfachwirtin möglich, außerdem Spezialisierungen in Zwangsvollstreckung, Familienrecht oder Immobilienrecht.
Was der Beruf verlangt
Genauigkeit ist keine Tugend, sondern Voraussetzung. Zahlen, Aktenzeichen und Daten müssen stimmen, und die Arbeit läuft unter Zeitdruck, weil Fristen nicht verschiebbar sind. Wer schnell den Überblick verliert oder Details überliest, wird in diesem Beruf unglücklich. Die Arbeit ist überwiegend sitzend am Bildschirm, mit viel Telefon und wechselnden Unterbrechungen. In kleinen Kanzleien liegt die gesamte Organisation oft auf einer oder zwei Personen, Urlaubsvertretung ist dann schwierig. Vor Beurkundungsterminen und zu Monatsenden entstehen Belastungsspitzen mit Überstunden. Mandanten sind häufig in belastenden Situationen, Scheidung, Kündigung, Erbstreit, und der Umgang damit verlangt Distanz und Freundlichkeit gleichzeitig. Die Bezahlung entspricht der Verantwortung vielerorts nicht, gerade in kleinen Kanzleien.
Aussichten
Die Nachfrage ist hoch und übersteigt in vielen Regionen das Angebot deutlich, weil die Ausbildungszahlen seit Jahren zurückgehen. Fachkräfte mit Erfahrung in Zwangsvollstreckung oder im Immobilienvollzug finden ohne lange Suche eine Stelle und haben Verhandlungsspielraum. Entwicklungswege führen über die Fachwirtprüfung zur Büroleitung, in die Personalverantwortung größerer Kanzleien oder in spezialisierte Bereiche wie Insolvenzverwaltung, Notarvertretung im Vollzug oder Rechtsabteilungen von Unternehmen. Digitalisierung verändert die Abläufe, ersetzt aber die Prüfung und Verantwortung nicht.
Aufgaben
- Fristen und Termine überwachen und in Kalender eintragen
- Schriftsätze, Klagen und Anträge nach Diktat erstellen
- Gebühren nach RVG und GNotKG berechnen und abrechnen
- Grundstückskaufverträge und Beurkundungstermine vorbereiten
- Urkunden vollziehen, Anträge an Grundbuchamt und Handelsregister stellen
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten und überwachen
- Mandanten telefonisch und persönlich betreuen
- Akten anlegen, führen und elektronische Postfächer bearbeiten
Voraussetzungen
- Mittlerer Schulabschluss oder Abitur, abgeschlossene Ausbildung
- Sehr sorgfältige, fehlerfreie Arbeitsweise
- Sicheres Deutsch in Rechtschreibung und Ausdruck
- Grundverständnis für Zahlen und Kostenberechnung
- Verschwiegenheit und Diskretion
- Sicherer Umgang mit Kanzleisoftware und Textverarbeitung
- Belastbarkeit bei Termindruck
Wo man arbeitet
- Rechtsanwaltskanzleien
- Notariate und Anwaltsnotariate
- Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften mit Rechtsabteilung
- Rechtsabteilungen von Unternehmen
- Insolvenzverwalterbüros
- Verbände und Versicherungen
Der Weg in den Beruf
Der übliche Weg ist die dreijährige duale Ausbildung in einer Kanzlei oder einem Notariat mit Berufsschulunterricht. Sie endet mit der Abschlussprüfung vor der Rechtsanwaltskammer oder Notarkammer. Je nach Bundesland wird der Beruf einfach oder als Doppelqualifikation für Anwalts- und Notariatstätigkeit ausgebildet.
Offene Stellen als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
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