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Praxisanleitung

Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter begleiten Auszubildende und neue Mitarbeitende direkt am Arbeitsplatz, meist in Pflege, Therapie oder Medizinischer Assistenz. Sie planen Anleitungssituationen, erklären Handgriffe, bewerten Lernfortschritte und nehmen praktische Prüfungen mit ab.

12 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Praxisanleitung verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 3.200 € 3.600 € 4.000 € 43.200 €
Mit Berufserfahrung 3.700 € 4.100 € 4.600 € 49.200 €
Mit langjähriger Erfahrung 4.200 € 4.700 € 5.500 € 56.400 €

In öffentlichen und kirchlichen Häusern richtet sich die Vergütung nach TVöD-P, TV-L oder AVR, meist in den Entgeltgruppen P 8 bis P 10 mit einer Funktionszulage für die Praxisanleitung. Entscheidend sind Tarifbindung, Umfang der Freistellung und Schichtzulagen, die bei vollständig freigestellten Stellen wegfallen.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Praxisanleitung?

Praxisanleitung ist die Verbindung zwischen Schule und Betrieb. Wer diese Aufgabe übernimmt, arbeitet in der Regel selbst als Pflegefachkraft, Hebamme, Notfallsanitäterin oder in einem anderen Gesundheitsberuf und ist zusätzlich dafür zuständig, Auszubildende anzuleiten. Der Alltag besteht aus geplanten Anleitungen am Bett oder im Behandlungsraum, aus Vor- und Nachgesprächen, aus dem Führen von Ausbildungsnachweisen und dem Schreiben von Beurteilungen. Praxisanleitungen zeigen, wie ein Verbandwechsel steril abläuft, wie eine Medikamentengabe dokumentiert wird, wie ein Aufnahmegespräch geführt wird - und sehen dann zu, wie die Auszubildende es selbst versucht. Sie erstellen Einsatzpläne für die praktischen Ausbildungsabschnitte, halten Kontakt zur Pflegeschule, sitzen in praktischen Prüfungen als Fachprüfer und melden zurück, wenn jemand die Ausbildungsziele nicht erreicht. In vielen Häusern kommt die Einarbeitung neuer Kolleginnen und die Betreuung von Anerkennungspraktikanten aus dem Ausland dazu.

Wie wird man Praxisanleitung?

Grundlage ist eine abgeschlossene Ausbildung im entsprechenden Beruf, in der Pflege also die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Danach folgen mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Einsatzbereich und eine berufspädagogische Weiterbildung von mindestens 300 Stunden nach Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung. Die Weiterbildung dauert berufsbegleitend meist neun bis achtzehn Monate und endet mit einer schriftlichen Arbeit sowie einer praktischen Prüfung. Verpflichtend sind danach jährlich 24 Stunden Fortbildung, sonst erlischt die Anerkennung. Für andere Bereiche gelten eigene Regelungen, etwa bei Notfallsanitätern oder in der Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz, wo die Ausbildereignungsprüfung der Kammern den Zugang bildet. Ein Studium ist nicht nötig; wer später in die Schule oder ins Bildungsmanagement wechseln will, studiert häufig Pflegepädagogik.

Was der Beruf verlangt

Die größte Schwierigkeit ist selten die Pädagogik, sondern die Zeit. Anleitung findet oft parallel zur regulären Arbeit statt, und wenn eine Schicht knapp besetzt ist, fällt die geplante Anleitungssituation als Erstes weg. Zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit müssen strukturiert angeleitet werden - das durchzusetzen kostet Verhandlungen mit der Leitung. Dazu kommen Schichtdienst, Wochenend- und Feiertagsarbeit, weil viele Praxisanleitungen weiter im Dienstplan stehen. Der Beruf verlangt Geduld mit sehr unterschiedlichen Lernniveaus, Sprachbarrieren und Motivationslagen, aber auch die Bereitschaft, unangenehm zu sein: schlechte Beurteilungen schreiben, Fehler benennen, im Zweifelsfall eine Nichtbestehen-Empfehlung geben. Belastend ist auch die Doppelrolle - Vertrauensperson und Prüferin zugleich. Wer freigestellte Stellen bekommt, arbeitet ruhiger, aber solche Stellen sind begrenzt.

Aussichten

Die Nachfrage ist hoch und wächst. Ohne anerkannte Praxisanleitung darf ein Betrieb nicht ausbilden, und angesichts des Personalmangels bauen Kliniken, Heime und ambulante Dienste ihre Ausbildungsplätze aus. Viele Arbeitgeber übernehmen die Kosten der Weiterbildung und stellen für die Unterrichtszeit frei. Entwicklungswege führen zur zentralen Praxisanleitung mit vollständiger Freistellung, in die Leitung eines Bildungszentrums, in die Pflegeschule als Lehrkraft nach einem pädagogischen Studium oder in Fachprüferpools der zuständigen Behörden. Auch der Wechsel ins betriebliche Gesundheits- und Personalwesen kommt vor.

Aufgaben

  • geplante Anleitungssituationen vorbereiten, durchführen und nachbesprechen
  • Auszubildende in Pflege-, Behandlungs- und Dokumentationsabläufen einweisen
  • Ausbildungsnachweise prüfen und Beurteilungen schreiben
  • Einsatz- und Anleitungspläne für praktische Ausbildungsabschnitte erstellen
  • als Fachprüfer bei praktischen Abschlussprüfungen mitwirken
  • Kontakt zur Pflegeschule und zu Kooperationspartnern halten
  • neue Mitarbeitende und Anerkennungspraktikanten einarbeiten
  • eigene Fachpraxis im Dienstplan weiterführen

Voraussetzungen

  • abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheits- oder Pflegefachberuf
  • mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Einsatzbereich
  • berufspädagogische Weiterbildung von mindestens 300 Stunden
  • jährlich 24 Stunden Pflichtfortbildung zum Erhalt der Anerkennung
  • Geduld, klare Sprache und die Fähigkeit, Kritik sachlich zu äußern
  • Bereitschaft zu Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdienst
  • körperliche Belastbarkeit für die weiterhin ausgeübte Fachtätigkeit

Wo man arbeitet

  • Krankenhäuser und Kliniken
  • Alten- und Pflegeheime
  • ambulante Pflegedienste
  • Rettungsdienste und Lehrrettungswachen
  • Bildungszentren für Gesundheitsberufe
  • Rehabilitationseinrichtungen

Der Weg in den Beruf

Üblich ist zunächst eine dreijährige Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf, etwa zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Nach mindestens einem Jahr Berufserfahrung folgt die berufsbegleitende Weiterbildung zur Praxisanleitung mit mindestens 300 Stunden, die neun bis achtzehn Monate dauert und mit einer Prüfung sowie einer staatlichen Anerkennung endet.

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