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Bildung & Soziales

Betreuungskraft / Alltagsbegleiter

Betreuungskräfte und Alltagsbegleiter kümmern sich um die soziale Betreuung pflegebedürftiger Menschen: Sie reden, spielen, singen, gehen spazieren und begleiten durch den Tag. Pflegerische Aufgaben gehören ausdrücklich nicht dazu.

3 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Betreuungskraft / Alltagsbegleiter verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.100 € 2.350 € 2.650 € 28.200 €
Mit Berufserfahrung 2.350 € 2.650 € 3.000 € 31.800 €
Mit langjähriger Erfahrung 2.600 € 2.900 € 3.300 € 34.800 €

Entscheidend ist die Tarifbindung: In Häusern nach TVöD-P, AVR Caritas oder AVR Diakonie liegt die Vergütung deutlich über der vieler privater Betreiber, die den Pflegemindestlohn für Betreuungskräfte zahlen. Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsdienste sowie eine Jahressonderzahlung können den Jahresverdienst spürbar erhöhen, viele Stellen sind allerdings Teilzeitstellen.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Betreuungskraft?

Betreuungskräfte, auch Alltagsbegleiter genannt, arbeiten mit Menschen, die wegen Alter, Demenz oder Behinderung ihren Alltag nicht mehr allein gestalten können. Der Kern der Arbeit ist Zeit: vorlesen, Erinnerungen wecken, gemeinsam Kuchen backen, Gedächtnisspiele machen, Gymnastik im Sitzen anleiten, Gottesdienste oder Ausflüge begleiten, Angehörige beim Besuch entlasten. Auch das stille Dasitzen bei einer unruhigen Bewohnerin gehört dazu.

Im stationären Bereich betreut eine Kraft meist eine feste Gruppe oder einen Wohnbereich, plant Wochenangebote und dokumentiert, wer an welchem Angebot teilgenommen und wie er reagiert hat. Im ambulanten Dienst fährt man zu Menschen nach Hause, oft für ein bis zwei Stunden, hilft beim Einkauf, beim Ausfüllen von Formularen oder begleitet zum Arzt. Grundpflege, Medikamentengabe und Wundversorgung sind Aufgaben der Pflegefachkräfte, nicht der Betreuungskraft. In der Praxis verschwimmt diese Grenze regelmäßig, wenn Personal fehlt.

Wie wird man Betreuungskraft?

Es gibt keine Ausbildung im klassischen Sinn. Grundlage ist die Qualifizierung nach § 43b SGB XI, früher § 87b: ein Orientierungspraktikum, ein Basiskurs und ein Aufbaukurs mit zusammen mindestens 160 Unterrichtsstunden sowie ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung. Der Kurs dauert je nach Anbieter zwei bis fünf Monate in Vollzeit oder berufsbegleitend länger und wird von Bildungsträgern, Wohlfahrtsverbänden und Pflegeschulen angeboten. Über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters wird er häufig finanziert.

Vorausgesetzt werden meist ein Mindestalter, ein einwandfreies Führungszeugnis, gute Deutschkenntnisse und persönliche Eignung. Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht vorgeschrieben. Der Beruf ist deshalb ein häufiger Weg für Quereinsteiger, für Wiedereinsteigerinnen nach der Familienzeit und für Menschen, die aus körperlich schweren Berufen wechseln. Wer weitergehen will, kann später eine Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau anschließen; die Betreuungserfahrung wird dabei nicht angerechnet, hilft aber bei der Entscheidung.

Was der Beruf verlangt

Die Arbeit ist emotional fordernd. Wer über Jahre demenziell veränderte Menschen begleitet, erlebt Abbau, Aggression, Verweigerung und Tod. Man muss aushalten, dass sich Zustände nicht verbessern und dass eine Bewohnerin morgen nicht mehr weiß, wer man ist. Körperlich ist der Beruf leichter als die Pflege, aber nicht leicht: viel Stehen, Gehen, Transfers im Rollstuhl, im ambulanten Dienst Fahrten bei jedem Wetter.

Viele Stellen sind Teilzeitstellen, oft mit geteilten Diensten, Wochenend- und Feiertagsarbeit. Nachtdienst ist unüblich. Belastend empfinden viele die Diskrepanz zwischen Auftrag und Realität: Wenn auf der Station Personal fehlt, bleibt für die eigentliche Betreuung wenig Zeit, und die Dokumentation frisst weitere Minuten. Das Ansehen im Team ist nicht überall selbstverständlich, weil die Tätigkeit als Hilfsberuf gilt.

Aussichten

Die Nachfrage ist hoch und wächst. Pflegeeinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, zusätzliche Betreuung anzubieten, die Kosten werden von der Pflegeversicherung refinanziert. Stellen sind praktisch überall zu finden, oft kurzfristig. Aufstiegsmöglichkeiten sind begrenzt: möglich sind die Leitung des sozialen Dienstes in kleineren Häusern, Zusatzqualifikationen in Gerontopsychiatrie, Demenzbegleitung oder Sterbebegleitung sowie der Wechsel in eine Pflegeausbildung. Wer im Beruf bleibt, bleibt meist im gleichen Gehaltsbereich.

Aufgaben

  • Einzel- und Gruppenangebote wie Spiele, Singen, Gedächtnistraining durchführen
  • Spaziergänge, Ausflüge und Arztbesuche begleiten
  • Gespräche führen, vorlesen, Biografiearbeit machen
  • Beim Kochen, Backen und bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten anleiten
  • Bewohner zu Mahlzeiten begleiten und beim Essen unterstützen
  • Teilnahme und Befinden in der Betreuungsdokumentation festhalten
  • Angehörige informieren und entlasten
  • Feste und jahreszeitliche Angebote mitgestalten

Voraussetzungen

  • Qualifizierung nach § 43b SGB XI mit mindestens 160 Unterrichtsstunden und Praktika
  • Erweitertes Führungszeugnis ohne Eintrag
  • Geduld und Belastbarkeit im Umgang mit demenziell veränderten Menschen
  • Gute Deutschkenntnisse für Gespräche und Dokumentation
  • Bereitschaft zu Wochenend- und Feiertagsdiensten
  • Führerschein für Stellen im ambulanten Dienst

Wo man arbeitet

  • Stationäre Pflegeeinrichtungen und Seniorenheime
  • Ambulante Pflegedienste
  • Tagespflegeeinrichtungen
  • Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Betreute Wohnanlagen
  • Hospize

Der Weg in den Beruf

Üblich ist die Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 43b SGB XI bei einem anerkannten Bildungsträger: Orientierungspraktikum, Basis- und Aufbaukurs mit mindestens 160 Unterrichtsstunden sowie ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum. In Vollzeit dauert das etwa zwei bis fünf Monate und endet mit einem Zertifikat, keinem staatlich anerkannten Berufsabschluss. Die Kosten übernimmt häufig die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter über einen Bildungsgutschein.

Offene Stellen als Betreuungskraft / Alltagsbegleiter

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