Sachverständige*r für Schaden- und Wertgutachten
Sachverständige für Schaden- und Wertgutachten bewerten Schäden an Fahrzeugen, Gebäuden oder Maschinen und ermitteln Reparaturkosten, Restwerte und Verkehrswerte. Ihre Gutachten dienen Versicherungen, Gerichten, Käufern und Eigentümern als Entscheidungsgrundlage.
4 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Sachverständige*r für Schaden- und Wertgutachten verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 3.000 € | 3.500 € | 4.200 € | 42.000 € | |
| Mit Berufserfahrung | 3.800 € | 4.600 € | 5.800 € | 55.200 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 5.000 € | 6.200 € | 9.000 € | 74.400 € |
Angestellte bei Prüforganisationen und Versicherern verdienen nach Haustarif oder tarifähnlichen Regelungen eher im mittleren Bereich; Selbstständige mit öffentlicher Bestellung und Gerichtsaufträgen erreichen deutlich höhere Einkommen, tragen aber Auftrags- und Haftungsrisiko. Fachgebiet und Auftraggeberstruktur wirken sich stärker auf das Einkommen aus als die Berufsjahre.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht ein Sachverständiger für Schaden- und Wertgutachten?
Die Arbeit beginnt meist mit einem Ortstermin: ein Unfallfahrzeug in einer Werkstatt, ein wasserschadenbetroffenes Kellergeschoss, eine defekte Produktionsanlage oder ein Wohnhaus, dessen Wert für eine Erbauseinandersetzung festgestellt werden soll. Vor Ort wird der Zustand dokumentiert, fotografiert, vermessen und, wo nötig, mit Feuchtemessgeräten, Endoskopkameras oder Lackschichtmessern untersucht. Anschließend folgt die Auswertung am Schreibtisch: Reparaturkosten werden über Kalkulationssysteme wie Audatex oder DAT berechnet, Wiederbeschaffungs- und Restwerte recherchiert, Verkehrswerte nach Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren hergeleitet.
Das Ergebnis ist ein schriftliches Gutachten, das nachvollziehbar begründet sein muss - auch dann, wenn die Gegenseite es angreift. Ein Teil der Aufträge kommt von Privatpersonen und Anwälten, ein Teil von Versicherern, ein Teil von Gerichten. Wer als gerichtlicher Sachverständiger tätig ist, muss sein Gutachten in der Verhandlung erläutern und Fragen von Richtern und Parteivertretern beantworten.
Wie wird man Sachverständiger für Schaden- und Wertgutachten?
Der Beruf ist nicht geschützt, die Qualifikation aber entscheidend für die Auftragslage. Üblich ist eine technische Grundausbildung mit anschließender Spezialisierung: im Kfz-Bereich Kfz-Techniker-Meister oder ein Studium des Fahrzeugbaus, im Bau- und Immobilienbereich ein Studium des Bauingenieurwesens, der Architektur oder der Immobilienwirtschaft, alternativ ein Handwerksmeistertitel. Darauf folgt eine mehrjährige Praxisphase, oft als Angestellter in einem Sachverständigenbüro, und eine Weiterbildung bei TÜV, DEKRA, IHK oder einem Fachverband.
Wer sich "öffentlich bestellt und vereidigt" nennen will, muss eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer bestehen und besondere Sachkunde nachweisen. Zertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 sind eine weitere gängige Legitimation. Quereinstieg direkt nach dem Studium ist selten - Gerichte und Versicherer erwarten Berufserfahrung im jeweiligen Gewerk.
Was der Beruf verlangt
Die Tätigkeit findet zwischen Baustelle, Werkstatt und Schreibtisch statt, bei jedem Wetter, teils in engen, feuchten oder verrauchten Räumen. Ortstermine bedeuten viel Fahrzeit; Abende und Wochenenden gehen häufig für Berichte drauf, weil Fristen von Versicherungen und Gerichten fest sind. Wer selbstständig arbeitet, trägt zudem Akquise, Buchhaltung und Haftungsrisiko.
Schwer fällt vielen der Umgang mit Konflikten. Ein Gutachten entscheidet über Geld, und die Partei, die schlechter wegkommt, reagiert selten freundlich. Neutralität muss auch dann durchgehalten werden, wenn ein Stammauftraggeber ein anderes Ergebnis erwartet. Dazu kommt anhaltender Lernaufwand: Fahrzeugtechnik, Bauvorschriften, Wertermittlungsrecht und Rechtsprechung ändern sich fortlaufend.
Aussichten
Die Nachfrage ist stabil und in Teilbereichen wachsend. Elektromobilität, Fahrassistenzsysteme und Batterieschäden erfordern neue Sachkunde im Kfz-Bereich; Gebäudeenergie, Feuchte- und Schimmelschäden sowie Starkregenschäden treiben die Nachfrage im Bausektor. Viele erfahrene Sachverständige gehen in den nächsten Jahren in Rente, Nachwuchs ist knapp.
Entwicklungswege führen über die öffentliche Bestellung, über Spezialisierungen auf Oldtimer, Nutzfahrzeuge, Brandschäden oder Immobilienbewertung nach ImmoWertV bis zur Leitung eines eigenen Büros mit angestellten Gutachtern. Wer sich als Gerichtsgutachter etabliert, hat eine planbare, gut honorierte Auftragsbasis.
Aufgaben
- Schäden an Fahrzeugen, Gebäuden oder Maschinen vor Ort aufnehmen und dokumentieren
- Reparaturkosten mit Kalkulationssoftware ermitteln
- Wiederbeschaffungs-, Rest- und Verkehrswerte berechnen
- Schadenursachen technisch analysieren und Ursachenzusammenhänge bewerten
- Schriftliche Gutachten mit Fotodokumentation und Begründung erstellen
- Gutachten vor Gericht mündlich erläutern und verteidigen
- Mit Versicherern, Anwälten, Werkstätten und Eigentümern abstimmen
- Fachliche Weiterbildung zu Normen, Rechtsprechung und Technik betreiben
Voraussetzungen
- Technische Qualifikation: Meistertitel, Techniker oder Studium in Bauingenieurwesen, Architektur, Fahrzeugtechnik oder Maschinenbau
- Mehrjährige Praxiserfahrung im jeweiligen Fachgebiet
- Weiterbildung oder Zertifizierung als Sachverständiger, oft öffentliche Bestellung durch IHK oder HWK
- Sicheres schriftliches Ausdrucksvermögen und Sorgfalt in der Dokumentation
- Kenntnisse in Kalkulations- und Wertermittlungssoftware sowie im einschlägigen Recht
- Führerschein und Bereitschaft zu häufigen Außenterminen
- Belastbarkeit im Umgang mit Konflikten und Neutralität gegenüber Auftraggebern
Wo man arbeitet
- Selbstständige und freie Sachverständigenbüros
- Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS
- Schadenabteilungen von Versicherungen
- Ingenieur- und Architekturbüros
- Immobilienbewertungsgesellschaften und Banken
- Gerichte als beauftragte Gutachter
Der Weg in den Beruf
Üblich ist zunächst eine technische Ausbildung mit Meisterprüfung oder ein Studium in Bauingenieurwesen, Architektur oder Fahrzeugtechnik, das drei bis fünf Jahre dauert. Darauf folgen mehrere Jahre Praxis im Fachgebiet und eine Sachverständigenweiterbildung von einigen Monaten bis zu zwei Jahren, häufig berufsbegleitend bei TÜV, DEKRA, IHK oder einem Fachverband. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung setzt eine gesonderte Prüfung der besonderen Sachkunde voraus.
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