Was macht ein Rechtsreferendar in der Wahlstation Steuerberatung?
Die Wahlstation ist der letzte Ausbildungsabschnitt des zweijährigen Referendariats und dauert je nach Bundesland drei bis vier Monate. Wer sie im Bereich Steuerberatung absolviert, arbeitet in einer Steuer- oder Wirtschaftskanzlei, bei einer der großen Prüfungs- und Beratungsgesellschaften, in der Steuerabteilung eines Unternehmens oder bei einem Verband mit.
Die Arbeit besteht überwiegend aus Recherche und Schriftlichem. Referendare prüfen, ob eine geplante Umstrukturierung Grunderwerbsteuer auslöst, arbeiten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu einer Abgrenzungsfrage auf, entwerfen Einspruchsbegründungen gegen Steuerbescheide, formulieren Anträge auf verbindliche Auskunft und schreiben Memoranden für Mandanten. Dazu kommen Zuarbeiten bei Betriebsprüfungen, das Sichten von Verträgen unter steuerlichen Gesichtspunkten und die Vorbereitung von Klageschriften an das Finanzgericht. In größeren Häusern begleiten Referendare Mandantentermine und interne Fachbesprechungen, ohne selbst zu beraten. Die Verantwortung bleibt beim Berufsträger, der jede Ausarbeitung gegenliest.
Wie wird man Rechtsreferendar in der Wahlstation Steuerberatung?
Voraussetzung ist die erste juristische Staatsprüfung und die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst eines Bundeslandes. Das Referendariat gliedert sich in Pflichtstationen bei Zivil- und Strafgericht, Verwaltung und Rechtsanwalt; die Wahlstation am Ende darf frei gewählt werden, muss aber vom Oberlandesgericht oder Justizprüfungsamt genehmigt werden. Bewerbungen bei Kanzleien und Beratungsgesellschaften laufen meist sechs bis zwölf Monate im Voraus und ähneln regulären Bewerbungen: Zeugnisse, Stationszeugnisse, oft ein Gespräch. Vorkenntnisse aus einem steuerrechtlichen Schwerpunktbereich, einem LL.M. oder einer Nebentätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft sind ein deutlicher Vorteil, weil Steuerrecht im Pflichtstoff kaum vorkommt.
Wichtig ist, dass die Wahlstation zeitlich mit der Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen kollidiert. Viele legen die schriftlichen Klausuren vor der Station ab und nutzen sie danach zur Orientierung, andere lernen parallel auf die mündliche Prüfung.
Was der Beruf verlangt
Der Einstieg ins Steuerrecht ist steil. Wer aus dem Referendariat kommt, kennt Verfahrensrecht, aber selten die Systematik von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer. In den ersten Wochen liest man viel nach, ohne alles zu verstehen. Die Arbeit ist detailgenau: Fristen, Paragrafenketten, Verweisungen. Nachlässigkeit fällt sofort auf.
In Kanzleien mit Mandatsdruck sind Zehn-Stunden-Tage üblich, gerade zu Abgabeterminen. Die Bezahlung ist gering, weil die staatliche Unterhaltsbeihilfe die Grundlage bildet und Stationsvergütungen in vielen Bundesländern nur begrenzt hinzuverdient werden dürfen. Wer die Station im Ausland oder bei einer kleinen Kanzlei absolviert, bekommt teils gar keinen Zuschuss. Und der Zeitraum ist kurz: Kaum ist man eingearbeitet, endet die Station.
Aussichten
Steuerrechtlich qualifizierte Juristen sind gesucht. Der Nachwuchs ist knapp, weil das Fach im Studium unbeliebt ist, während Beratungsbedarf durch internationale Konzernstrukturen, Umwandlungen und Nachfolgeplanung wächst. Wer in der Wahlstation überzeugt, erhält häufig ein Angebot für den Berufseinstieg nach dem zweiten Examen.
Der weitere Weg führt als Rechtsanwalt in eine Steuerrechtspraxis, mit anschließender Zusatzqualifikation zum Fachanwalt für Steuerrecht oder zum Steuerberaterexamen, das Volljuristen nach entsprechender Praxiszeit ablegen können. Alternativen sind Steuerabteilungen von Unternehmen, die Finanzverwaltung oder die Finanzgerichtsbarkeit.