Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten und vertreten Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten, außergerichtlich und vor Gericht. Sie arbeiten in Kanzleien, Unternehmen oder Verbänden und haften persönlich für ihre Beratung.
3 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 2.800 € | 4.300 € | 9.000 € | 51.600 € | |
| Mit Berufserfahrung | 4.000 € | 6.200 € | 12.000 € | 74.400 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 5.500 € | 9.000 € | 20.000 € | 108.000 € |
Ein Tarifvertrag existiert nicht; die Spanne ist entsprechend groß. Entscheidend sind Kanzleityp und Examensnoten – internationale Wirtschaftskanzleien zahlen Einstiegsgehälter, die ein Vielfaches dessen kleiner Kanzleien in der Fläche betragen. Selbstständige verdienen abhängig von Mandantenstamm und Fachgebiet, im Aufbau oft deutlich unter dem Median.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht ein Rechtsanwalt?
Der Alltag besteht überwiegend aus Aktenarbeit. Sachverhalte werden mit Mandanten aufgenommen, Verträge, Bescheide und Schriftsätze der Gegenseite geprüft, Rechtsprechung und Kommentarliteratur recherchiert. Daraus entstehen Schriftsätze, Klageschriften, Kündigungen, Verträge oder gutachterliche Stellungnahmen. Dazu kommen Telefonate und Besprechungen, Verhandlungen mit der Gegenseite und Termine bei Gericht oder Behörden.
Wie stark der Gerichtssaal den Beruf prägt, hängt vom Fachgebiet ab. Strafverteidiger und Familienrechtler sitzen häufig in Verhandlungen, im Gesellschafts- oder Vertragsrecht überwiegt die Gestaltungsarbeit ohne Prozess. Hinzu kommt der wirtschaftliche Teil: Mandate annehmen oder ablehnen, Gebühren nach dem RVG oder Stundensätze abrechnen, Fristen und Wiedervorlagen kontrollieren. Fristversäumnisse sind der häufigste Haftungsfall, entsprechend viel Aufmerksamkeit kostet die Fristenkontrolle.
Wie wird man Rechtsanwältin?
Der Weg ist gesetzlich festgelegt und lang. Auf das Studium der Rechtswissenschaft an einer Universität, in der Regel neun bis zehn Semester, folgt die erste juristische Staatsprüfung. Danach schließt sich das Referendariat von zwei Jahren an, mit Stationen in Zivil- und Strafrechtspflege, Verwaltung und Anwaltschaft, und das zweite Staatsexamen. Erst danach ist die Zulassung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer möglich, verbunden mit dem Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Einen Quereinstieg gibt es nicht. Wer aus einem anderen Beruf kommt, muss den vollständigen Weg gehen; das Studium ist allerdings auch mit Fachhochschulreife plus Zugangsprüfung oder als Zweitstudium möglich. Beide Staatsexamen haben spürbare Durchfallquoten, die Noten steuern später den Zugang zu Großkanzleien und zum Richteramt. Nach der Zulassung folgt meist eine Spezialisierung, oft mit dem Ziel eines Fachanwaltstitels, für den Lehrgang und eine bestimmte Zahl bearbeiteter Fälle nachzuweisen sind.
Was der Beruf verlangt
Die Arbeitszeiten sind unregelmäßig und in wirtschaftsrechtlichen Kanzleien oft sehr lang. Wo nach Stunden abgerechnet wird, gilt eine Vorgabe an fakturierbaren Stunden, die den Tag bestimmt. Fristen lassen sich nicht verschieben, das erzeugt Termindruck, der nicht planbar ist. Wer selbstständig arbeitet, trägt zusätzlich das unternehmerische Risiko: Mandate müssen gewonnen, Honorare eingetrieben werden, und ein Teil der Klientel zahlt schlecht.
Belastend ist auch die Nähe zu Konflikten. Familien-, Straf- und Sozialrecht bringen Mandanten in Ausnahmesituationen mit; Erwartungen sind häufig höher als das rechtlich Erreichbare. Verlangt werden präzises Formulieren, Belastbarkeit, die Bereitschaft, sich in fremde Sachgebiete einzuarbeiten, und die Fähigkeit, unangenehme Nachrichten klar zu übermitteln. Fortbildung ist Pflicht, nicht Option.
Aussichten
Die Zahl der zugelassenen Anwälte ist über Jahre gewachsen, der Markt gilt in klassischen Feldern als eng. Gleichzeitig fehlt Nachwuchs in ländlichen Regionen und in kleineren Kanzleien, deren Inhaber altersbedingt aufhören; dort sind Übernahmen und Sozietätsangebote gut zu finden. Nachgefragt sind Arbeitsrecht, Medizinrecht, IT- und Datenschutzrecht, Vergaberecht und Insolvenzrecht.
Entwicklungswege führen über die Fachanwaltschaft zur Partnerschaft in einer Sozietät, in Rechtsabteilungen von Unternehmen als Syndikusrechtsanwalt oder in Verbände und Versicherungen. Auch der Wechsel in Justiz, Verwaltung oder Lehre bleibt mit dem zweiten Staatsexamen offen.
Aufgaben
- Mandantengespräche führen und Sachverhalte aufnehmen
- Rechtsprechung, Gesetze und Kommentarliteratur recherchieren
- Schriftsätze, Klagen und Stellungnahmen verfassen
- Verträge und Vereinbarungen prüfen und gestalten
- Mandanten vor Gericht und gegenüber Behörden vertreten
- Vergleiche und außergerichtliche Einigungen verhandeln
- Fristen überwachen und Akten führen
- Honorare nach RVG oder Stundensatz abrechnen
Voraussetzungen
- Erstes und zweites juristisches Staatsexamen
- Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- Sicheres schriftliches Ausdrucksvermögen und analytisches Denken
- Belastbarkeit bei Fristen- und Termindruck
- Verhandlungsgeschick und Distanz zu Mandantenkonflikten
- Bereitschaft zu laufender Fortbildung
Wo man arbeitet
- Kleine und mittelständische Kanzleien
- Wirtschaftskanzleien und internationale Sozietäten
- Rechtsabteilungen von Unternehmen
- Verbände, Kammern und Gewerkschaften
- Versicherungen und Banken
- Eigene Einzelkanzlei
Der Weg in den Beruf
Auf ein rechtswissenschaftliches Universitätsstudium von etwa fünf Jahren folgt die erste juristische Staatsprüfung. Anschließend absolviert man ein zweijähriges Referendariat und legt das zweite Staatsexamen ab. Erst danach erfolgt die Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt durch die zuständige Kammer; insgesamt dauert der Weg rund sieben bis acht Jahre.
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- Monatsbrutto
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