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Kaufmännische Berufe & Verwaltung

Persönliche Assistenz/ Alltagsbegleitung

Persönliche Assistenz und Alltagsbegleitung unterstützen Menschen mit Behinderung, ältere oder erkrankte Menschen dabei, ihren Alltag selbstbestimmt zu führen – von der Körperpflege über Behördenpost bis zur Begleitung zu Terminen. Die Arbeit findet meist im Zuhause der unterstützten Person statt.

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Gehalt

Was man als Persönliche Assistenz/ Alltagsbegleitung verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.100 € 2.350 € 2.650 € 28.200 €
Mit Berufserfahrung 2.300 € 2.650 € 3.050 € 31.800 €
Mit langjähriger Erfahrung 2.500 € 2.950 € 3.500 € 35.400 €

Entscheidend ist der Arbeitgeber: Bei privaten Assistenznehmern und nicht tarifgebundenen Diensten liegt die Bezahlung oft nur knapp über dem Pflegemindestlohn, während Wohlfahrtsverbände und kommunale Träger nach TVöD-B, AVR Caritas oder AVR Diakonie zahlen und damit spürbar darüber liegen. Zulagen für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste machen einen erheblichen Teil des tatsächlichen Einkommens aus, sind hier aber nicht eingerechnet.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine persönliche Assistenz?

Persönliche Assistenz bedeutet, das zu tun, was die unterstützte Person selbst nicht oder nicht mehr kann – und zwar so, wie sie es will. Das reicht vom Anziehen, Waschen und Essen anreichen über Einkäufe, Kochen und Wäsche bis zur Begleitung zur Arbeit, zur Uni, zum Arzt oder ins Kino. Ein großer Teil der Arbeit ist organisatorisch und kaufmännisch: Post öffnen und vorlesen, Formulare für Kranken- und Pflegekasse ausfüllen, Anträge auf Eingliederungshilfe vorbereiten, Rechnungen prüfen, Termine koordinieren, Stundenzettel und Kassenbuch führen. Bei Menschen im Arbeitgebermodell übernimmt die Assistenz teils auch Schriftverkehr mit Ämtern und Zulieferern.

In der Alltagsbegleitung, etwa nach § 45a SGB XI, steht Betreuung stärker im Vordergrund: Gespräche, Spaziergänge, Vorlesen, Spiele, Begleitung bei Erledigungen, Unterstützung bei Struktur und Tagesablauf. Pflegerische Handgriffe sind dort meist weniger, aber selten ganz ausgeschlossen.

Entscheidend ist die Haltung: Assistenz führt nicht, sie unterstützt. Die unterstützte Person bestimmt, was wann wie geschieht, auch wenn die Assistenzkraft es anders machen würde.

Wie wird man persönliche Assistenz?

Es gibt keine geschützte Ausbildung. Viele beginnen ohne Vorkenntnisse und werden von der unterstützten Person selbst angelernt, oft in wenigen Tagen. Assistenzdienste, ambulante Dienste und Pflegekassen verlangen für die Alltagsbegleitung nach § 45a SGB XI meist einen Qualifizierungskurs von 40 bis 160 Stunden, dazu ein erweitertes Führungszeugnis und einen Erste-Hilfe-Nachweis. Wer aus Pflege, Erziehung, Heilerziehungspflege oder einem kaufmännischen Beruf kommt, hat Vorteile, weil Dokumentation und Abrechnung sauber laufen müssen. Ein Führerschein ist in vielen Stellen Bedingung. Quereinstieg ist der Normalfall, auch nach Elternzeit oder aus ganz anderen Branchen.

Was der Beruf verlangt

Die Arbeitszeiten richten sich nach dem Leben der unterstützten Person: Frühdienste ab sechs Uhr, Spätdienste, Wochenenden, Feiertage, oft 24-Stunden-Dienste mit Bereitschaft in der Nacht. Viele Stellen sind Teilzeit oder Minijob, feste Vollzeitstellen sind seltener. Körperlich ist die Arbeit fordernd, wenn Heben, Umsetzen und Lagern dazugehören; Hilfsmittel sind im Privathaushalt nicht immer vorhanden.

Schwer fällt vielen die Nähe. Man arbeitet allein in einer fremden Wohnung, erlebt Krankheit, Verschlechterung, manchmal Sterben, und muss trotzdem professionelle Distanz halten. Zugleich verlangt der Beruf, eigene Vorstellungen zurückzustellen: Auch eine Entscheidung, die man für unklug hält, gehört der unterstützten Person. Konflikte um Nähe, Ordnung und Zuständigkeiten sind häufig. Fachliche Anleitung und Teamgespräche gibt es je nach Anbieter kaum.

Die Bezahlung liegt in großen Teilen des Feldes nahe am unteren Rand des Arbeitsmarkts, besonders bei privaten Arbeitgebern ohne Tarifbindung.

Aussichten

Die Nachfrage steigt deutlich, weil mehr Menschen mit Assistenzbedarf zu Hause leben und das Bundesteilhabegesetz Assistenzleistungen gestärkt hat. Stellen sind praktisch überall zu finden, oft kurzfristig. Wer bleiben will, kann sich über Kurse in Pflegeassistenz, Betreuungskraft oder Behindertenbegleitung weiterqualifizieren, eine Ausbildung in Pflege oder Heilerziehungspflege anschließen oder in die Koordination und Verwaltung eines Assistenzdienstes wechseln – dort sind Dienstplanung, Abrechnung mit Kostenträgern und Personaleinsatz die Hauptaufgaben. Der Weg in die Selbstständigkeit als Betreuungsdienst ist möglich, aber an Zulassungsauflagen der Pflegekassen gebunden.

Aufgaben

  • Unterstützung bei Körperpflege, Ankleiden, Essen und Toilettengang
  • Haushaltsführung: einkaufen, kochen, putzen, Wäsche versorgen
  • Begleitung zu Arzt, Ämtern, Arbeitsplatz, Freizeit und Urlaub
  • Post, Anträge und Schriftverkehr mit Kranken-, Pflegekasse und Ämtern bearbeiten
  • Termine koordinieren, Stundenzettel und Haushaltskasse führen
  • Einsätze und Leistungen für die Abrechnung dokumentieren
  • Mobilisieren, Umsetzen und Bedienen von Hilfsmitteln wie Lifter oder Rollstuhl
  • Gespräche, Vorlesen, Spaziergänge und Beschäftigung im Rahmen der Betreuung

Voraussetzungen

  • Kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben, für Kurse meist Hauptschulabschluss
  • Erweitertes Führungszeugnis ohne Eintrag und Erste-Hilfe-Nachweis
  • Für Betreuungsleistungen der Pflegekassen ein anerkannter Qualifizierungskurs
  • Bereitschaft zu Frühdienst, Spätdienst, Wochenende und teils 24-Stunden-Diensten
  • Körperliche Belastbarkeit für Heben, Umsetzen und Stehen
  • Verlässlichkeit, Diskretion und die Fähigkeit, eigene Vorstellungen zurückzustellen
  • Häufig Führerschein Klasse B

Wo man arbeitet

  • Privatwohnungen der unterstützten Personen
  • Assistenzdienste und Vereine zum selbstbestimmten Leben
  • Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste
  • Wohngemeinschaften und Wohnprojekte für Menschen mit Behinderung
  • Anstellung direkt bei der unterstützten Person im Arbeitgebermodell
  • Pflegeheime und Tagespflegeeinrichtungen

Der Weg in den Beruf

Der Einstieg erfolgt in der Regel ohne formale Ausbildung, mit Einarbeitung durch die unterstützte Person oder den Dienst. Für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach SGB XI ist meist ein Qualifizierungskurs von 40 bis 160 Stunden mit Praktikum und Zertifikat nötig, der wenige Wochen bis Monate dauert. Wer langfristig bleibt, schließt häufig eine ein- bis dreijährige Ausbildung in Pflegeassistenz, Altenpflege oder Heilerziehungspflege an.

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