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Finanzen & Controlling

Mitarbeiter für Mitgliedschaft und Versicherung

Mitarbeiter für Mitgliedschaft und Versicherung prüfen bei Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern, wer wie versichert ist, und legen die Beiträge fest. Sie bearbeiten Anträge, Meldungen von Arbeitgebern und Beitragsfragen von Versicherten.

4 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Mitarbeiter für Mitgliedschaft und Versicherung verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.900 € 3.200 € 3.500 € 38.400 €
Mit Berufserfahrung 3.400 € 3.700 € 4.100 € 44.400 €
Mit langjähriger Erfahrung 4.000 € 4.500 € 5.200 € 54.000 €

Die Bezahlung ist fast überall tarifgebunden, aber jede Kassenart hat eigene Tarifwerke: bei den AOKs der TV AOK, bei den BKKs der BKK-Tarifvertrag, bei TK, BARMER und DAK jeweils Haustarife, bei Berufsgenossenschaften der BG-AT. Am stärksten hängt das Gehalt von der Eingruppierung ab, die sich mit Fortbildungen wie dem Krankenkassenfachwirt und mit Spezial- oder Leitungsaufgaben erhöht.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Mitarbeiter für Mitgliedschaft und Versicherung?

Die Arbeit findet meist in der Fachabteilung einer gesetzlichen Krankenkasse statt, seltener bei einer Berufsgenossenschaft oder einem Versorgungswerk. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie jemand versichert ist. Beschäftigte prüfen, ob eine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer, Student, Rentner oder Arbeitsloser besteht, ob Kinder und Ehepartner beitragsfrei familienversichert werden können und wann eine Mitgliedschaft beginnt oder endet. Bei freiwillig Versicherten und Selbstständigen fordern sie Einkommensnachweise und Steuerbescheide an und berechnen daraus den Beitrag. Dazu kommen die elektronischen Meldungen der Arbeitgeber, die auf Plausibilität geprüft und bei Fehlern geklärt werden. Ein großer Teil des Tages besteht aus Sachbearbeitung am Bildschirm: Bescheide schreiben, Widersprüche vorbereiten, Rückfragen per Telefon, E-Mail oder Brief beantworten. In vielen Kassen gehört auch der direkte Kundenkontakt in der Geschäftsstelle dazu, etwa bei Kassenwechsel oder Fragen zu Beitragsrückständen.

Wie wird man Mitarbeiter für Mitgliedschaft und Versicherung?

Der übliche Weg ist die dreijährige duale Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten, bei Krankenkassen in der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung. Die Ausbildung wechselt zwischen Geschäftsstelle, Fachabteilungen und Berufsschule oder Bildungszentrum des Trägers. Ebenfalls möglich ist ein duales Studium im Bereich Sozialversicherung. Quereinsteiger mit einer kaufmännischen Ausbildung, etwa als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen oder Kaufmann für Büromanagement, werden von vielen Kassen eingestellt und intern eingearbeitet. Später lässt sich die Qualifikation mit der Weiterbildung zum Krankenkassenfachwirt oder Krankenkassenbetriebswirt ausbauen.

Was der Beruf verlangt

Das Sozialversicherungsrecht ist umfangreich und ändert sich regelmäßig, etwa bei Beitragsbemessungsgrenzen, Einkommensgrenzen der Familienversicherung oder Sonderregeln für Minijobs und Werkstudenten. Wer hier arbeitet, muss Gesetzestexte und Rundschreiben lesen wollen und genau arbeiten, denn ein falsch eingestufter Beitrag kann für Versicherte teuer werden. Die Tätigkeit ist überwiegend sitzend und stark von Software und Fallzahlen geprägt. Zum Jahreswechsel, wenn sich Beitragssätze ändern und viele Menschen die Kasse wechseln, steigt das Arbeitsaufkommen deutlich. Belastend sind vor allem Gespräche über Beitragsschulden, Mahnungen und Vollstreckung, in denen Versicherte verärgert oder verzweifelt reagieren. Die Arbeitszeiten sind dagegen geregelt, meist mit Gleitzeit, Schichtdienst gibt es nicht. Homeoffice ist bei vielen Kassen inzwischen für einen Teil der Woche möglich.

Aussichten

Die Zahl der Krankenkassen sinkt durch Fusionen, gleichzeitig gehen in den kommenden Jahren viele Beschäftigte in Rente. Die Kassen bilden deshalb weiter aus und suchen auch Quereinsteiger. Die Digitalisierung verändert die Arbeit spürbar: Einfache Meldungen und Standardfälle laufen zunehmend automatisch, übrig bleiben die komplizierten Fälle mit Beratungsbedarf. Entwicklungswege führen in die Spezialisierung, etwa Beitragseinzug, Arbeitgeberberatung oder Widerspruchsstelle, in die Ausbildung von Nachwuchs oder nach einer Fachwirt- oder Betriebswirtfortbildung in die Team- und Abteilungsleitung.

Aufgaben

  • Versicherungspflicht und Familienversicherung prüfen und feststellen
  • Beiträge freiwillig Versicherter anhand von Einkommensnachweisen berechnen
  • Arbeitgebermeldungen auf Fehler prüfen und klären
  • Bescheide erstellen und Widersprüche vorbereiten
  • Kassenwechsel, Beginn und Ende von Mitgliedschaften bearbeiten
  • Versicherte und Arbeitgeber telefonisch, schriftlich oder in der Geschäftsstelle beraten
  • Beitragsrückstände verfolgen und Ratenzahlungen vereinbaren

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellter oder eine vergleichbare kaufmännische Ausbildung
  • Mittlerer Schulabschluss oder Abitur für den Ausbildungseinstieg
  • Bereitschaft, sich in Sozialgesetzbücher und laufende Rechtsänderungen einzuarbeiten
  • Genaues, zuverlässiges Arbeiten mit Zahlen und Fristen
  • Sicherer Umgang mit Fachsoftware und Office-Programmen
  • Ruhe und Klarheit in schwierigen Gesprächen, etwa über Beitragsschulden

Wo man arbeitet

  • Gesetzliche Krankenkassen (AOK, Ersatzkassen, BKK, IKK)
  • Pflegekassen
  • Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
  • Berufsständische Versorgungswerke
  • Knappschaft und Rentenversicherungsträger

Der Weg in den Beruf

Üblich ist die dreijährige duale Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten mit Abschluss vor der zuständigen Stelle des Sozialversicherungsträgers. Alternativ führen ein dreijähriges duales Studium im Bereich Sozialversicherung oder eine kaufmännische Ausbildung mit interner Einarbeitung in den Beruf.

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