Was macht ein Sachverständiger für Druckgeräte und Anlagensicherheit?
Druckgeräte können bei Versagen Menschen töten. Deshalb schreibt die Betriebssicherheitsverordnung vor, dass Dampfkessel, Druckbehälter, Rohrleitungen für Gase und Füllanlagen vor der Inbetriebnahme und danach regelmäßig durch eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft werden. Diese Prüfungen führen Sachverständige durch. Sie sichten Konstruktionsunterlagen, Werkstoffnachweise und Berechnungen, kontrollieren die Anlage vor Ort, bewerten Sicherheitseinrichtungen wie Sicherheitsventile und Druckbegrenzer und beurteilen den Zustand von Schweißnähten, Behälterwänden und Armaturen. Bei inneren Prüfungen wird der Behälter geöffnet und befahren, bei Festigkeitsprüfungen mit Wasser unter Überdruck gesetzt.
Der Alltag besteht aus Terminen bei Betreibern: Chemiewerke, Raffinerien, Kraftwerke, Molkereien, Krankenhäuser mit Sterilisatoren, Tankstellen mit Flüssiggasanlagen. Dazu kommen Prüfberichte, Fristenfestlegungen, Stellungnahmen zu Reparaturen und Umbauten sowie Gespräche mit Betriebsleitungen, wenn Mängel festgestellt werden. Wer eine Anlage aus dem Betrieb nimmt, greift in Produktionsabläufe ein und muss diese Entscheidung technisch und rechtlich begründen können.
Wie wird man Sachverständiger für Druckgeräte und Anlagensicherheit?
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Ingenieurstudium, üblicherweise Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Werkstofftechnik oder Energietechnik. Danach folgt Berufserfahrung in Konstruktion, Fertigung, Instandhaltung oder Anlagenbetrieb; die zugelassenen Überwachungsstellen erwarten in der Regel mehrere Jahre Praxis. Der eigentliche Einstieg erfolgt als Sachverständigenanwärter bei einer ZÜS, etwa bei TÜV-Gesellschaften, DEKRA oder kleineren zugelassenen Stellen. Die Qualifizierung dauert ein bis zwei Jahre, umfasst Regelwerkskunde, Werkstoff- und Schweißtechnik, Prüfverfahren und begleitete Prüfungen und endet mit einer Fachprüfung. Erst danach dürfen Prüfungen eigenverantwortlich unterschrieben werden. Der Aufsichtsbehörde ist die Bestellung anzuzeigen.
Was der Beruf verlangt
Die Arbeit findet dort statt, wo die Anlagen stehen: in Kesselhäusern, auf Rohrbrücken, in engen Behältern, im Freien bei jedem Wetter. Enge Räume befahren, Leitern steigen, Atemschutz tragen und Höhenarbeit gehören dazu, dafür ist arbeitsmedizinische Eignung nachzuweisen. Reisetätigkeit ist die Regel, Revisionen und Stillstände liegen oft in Ferienzeiten, an Wochenenden oder nachts, weil die Produktion dann steht. Terminketten sind dicht, Betreiber drängen auf schnelle Freigaben. Wer Konflikte scheut oder Formulierungen weich macht, ist an dieser Stelle falsch: Die Unterschrift bindet persönlich. Umfangreiches Regelwerk muss laufend nachgehalten werden, von der Druckgeräterichtlinie über harmonisierte Normen bis zu den Technischen Regeln für Betriebssicherheit.
Aussichten
Die Nachfrage ist hoch und stabil. Viele Sachverständige der geburtenstarken Jahrgänge gehen in den kommenden Jahren in Rente, gleichzeitig kommen mit Wasserstoffanlagen, Elektrolyseuren, Speichern und neuen Prozessanlagen Prüfaufgaben hinzu. Prüffristen sind gesetzlich vorgegeben und konjunkturunabhängig. Entwicklungswege führen zur Ausweitung der Bestellung auf weitere Bereiche wie Aufzüge oder explosionsgefährdete Anlagen, zur Leitung eines Prüfstandorts, in die Gutachtertätigkeit nach Schadensfällen, in die Normungsarbeit oder in die Selbstständigkeit als benannter Prüfer. Auch Betreiber selbst suchen erfahrene Fachleute für Anlagensicherheit und Genehmigungsmanagement.