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Gesundheit & Pflege

Facharzt für die ärztliche Begutachtung am

Fachärzte für ärztliche Begutachtung beurteilen im Auftrag Dritter, wie sich Krankheiten und Unfallfolgen auf Arbeitsfähigkeit, Pflegebedarf oder Ansprüche auswirken. Sie behandeln nicht, sondern untersuchen, bewerten und begründen ihr Urteil schriftlich.

4 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Facharzt für die ärztliche Begutachtung am verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 6.000 € 6.800 € 7.800 € 81.600 €
Mit Berufserfahrung 7.000 € 8.000 € 9.500 € 96.000 €
Mit langjähriger Erfahrung 8.000 € 9.500 € 13.000 € 114.000 €

Beim Medizinischen Dienst gilt der TV MD, bei der Rentenversicherung der TV-DRV, bei kommunalen Gesundheitsämtern der TV-Ärzte/VKA; dort sind die Spannen eng und die Stufen an Berufsjahre gebunden. Deutlich mehr ist bei privaten Versicherern und in freiberuflicher Gutachtertätigkeit nach dem JVEG möglich, dafür ohne die Sicherheit einer festen Fallzuweisung.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Facharzt für ärztliche Begutachtung?

Die Arbeit besteht darin, medizinische Sachverhalte für Auftraggeber außerhalb der Behandlung zu bewerten. Auftraggeber sind der Medizinische Dienst, die Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften, Sozial- und Zivilgerichte, private Kranken-, Unfall- und Lebensversicherer oder Arbeitgeber im Rahmen von Beamtenverfahren. Typische Fragen lauten: Ist die Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert? Besteht Pflegebedürftigkeit, und in welchem Grad? Steht eine Erkrankung im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall? War die verordnete Behandlung notwendig und wirtschaftlich?

Dazu werden Akten gelesen, oft mehrere Hundert Seiten Befunde, Arztbriefe und Vorgutachten. Häufig folgt eine eigene Untersuchung, ein ausführliches Anamnesegespräch, manchmal eine Begutachtung im Hausbesuch, etwa bei Pflegeeinstufungen. Am Ende steht ein Gutachten, das eine Frage nachvollziehbar, belegt und für Nichtmediziner verständlich beantwortet. Ein erheblicher Teil des Arbeitstags ist Schreibarbeit am Diktiergerät oder in der Gutachtensoftware. Wer für Gerichte arbeitet, muss sein Gutachten in mündlicher Verhandlung erläutern und Rückfragen der Parteien aushalten.

Wie wird man Facharzt für ärztliche Begutachtung?

Eine eigene Facharztbezeichnung dieses Namens gibt es nicht. Der Weg führt über das Medizinstudium, die Approbation und eine abgeschlossene Facharztweiterbildung, meist in Innerer Medizin, Allgemeinmedizin, Orthopädie und Unfallchirurgie, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie oder Arbeitsmedizin. Darauf baut die Qualifikation für die Begutachtung auf: die Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin, das Zertifikat Medizinische Begutachtung oder die Weiterbildung Arbeitsmedizin. Der Medizinische Dienst und die Rentenversicherung stellen Fachärzte häufig auch ohne sozialmedizinische Qualifikation ein und ermöglichen sie berufsbegleitend.

Quereinstieg aus der Klinik ist der Normalfall. Viele kommen nach zehn oder fünfzehn Jahren Stationsarbeit, weil sie Nachtdienste und Rufbereitschaft nicht länger tragen wollen. Praxiserfahrung ist dabei kein Nachteil, sondern die Grundlage der Beurteilung.

Was der Beruf verlangt

Der Beruf verlangt Distanz. Man untersucht Menschen, deren Antrag man anschließend möglicherweise negativ bewertet, und trägt die Verantwortung für eine Entscheidung, die für den Betroffenen finanziell einschneidend ist. Vorwürfe der Parteilichkeit, wütende Anrufe und Beschwerden gehören dazu. Gleichzeitig fehlt das, was viele am Arztberuf mögen: Behandeln, Heilen, eine Beziehung über Jahre.

Die Arbeitszeiten sind der große Vorteil. Kein Nachtdienst, keine Wochenenden, planbare Termine, in vielen Häusern Teilzeit und Homeoffice für die Aktenarbeit. Dafür ist die Fallzahl vorgegeben, und der Termindruck bei Gerichtsgutachten mit Fristen kann hoch werden. Sprachlich und juristisch muss man präzise arbeiten; ein schlecht begründetes Gutachten wird im Verfahren zerlegt.

Aussichten

Die Nachfrage ist hoch und wächst. Pflegebegutachtungen, Erwerbsminderungsverfahren und Arbeitsunfähigkeitsprüfungen nehmen mit der Alterung der Bevölkerung zu, während die Zahl gutachtlich erfahrener Ärzte sinkt. Der Medizinische Dienst, die Rentenversicherung und die Sozialgerichte suchen dauerhaft. Wer die sozialmedizinische Qualifikation mitbringt, kann zwischen Anstellung, Teamleitung und freiberuflicher Gutachtertätigkeit wählen. Freie Gutachter für Gerichte arbeiten nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz und verdienen bei guter Auftragslage mehr als angestellte Kollegen, tragen aber das Auslastungsrisiko selbst.

Aufgaben

  • Akten, Vorbefunde und Arztbriefe auswerten
  • gutachtliche Untersuchungen und Anamnesegespräche durchführen
  • Pflegebedürftigkeit im Hausbesuch einschätzen
  • Erwerbsfähigkeit und Unfallzusammenhänge beurteilen
  • schriftliche Gutachten mit nachvollziehbarer Begründung erstellen
  • Gutachten vor Gericht mündlich erläutern
  • Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsnotwendigkeit prüfen
  • Rehabilitationsbedarf und Leistungsanträge bewerten

Voraussetzungen

  • abgeschlossenes Medizinstudium und deutsche Approbation
  • Facharztanerkennung, meist in einem klinischen Gebiet
  • Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin oder Zertifikat Medizinische Begutachtung, oft berufsbegleitend erwerbbar
  • sicheres schriftliches Deutsch und Freude am Formulieren
  • Grundkenntnisse im Sozialrecht
  • Fähigkeit, Entscheidungen gegen Erwartungen zu vertreten
  • Führerschein für Begutachtungen im Außendienst

Wo man arbeitet

  • Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
  • Deutsche Rentenversicherung und Berufsgenossenschaften
  • Sozial-, Zivil- und Verwaltungsgerichte als Sachverständiger
  • private Kranken-, Unfall- und Lebensversicherer
  • Gutachteninstitute und eigene Gutachterpraxis
  • betriebsärztliche und arbeitsmedizinische Dienste

Der Weg in den Beruf

Auf das sechsjährige Medizinstudium mit Approbation folgt eine Facharztweiterbildung von mindestens fünf Jahren, üblicherweise in Innerer Medizin, Allgemeinmedizin, Orthopädie und Unfallchirurgie, Neurologie oder Psychiatrie. Die gutachtliche Qualifikation wird danach erworben, etwa als Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin über zwölf Monate Kurs- und Praxiszeit oder als Zertifikat Medizinische Begutachtung. Viele Arbeitgeber stellen Fachärzte ein und finanzieren diese Qualifikation berufsbegleitend.

Offene Stellen als Facharzt für die ärztliche Begutachtung am

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Offene Stellen
4
Monatsbrutto
5.500 – 13.000 €

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