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Bildung & Soziales

Alltagsbegleitung / Betreuungskraft

Betreuungskräfte begleiten pflegebedürftige und demenzkranke Menschen durch den Tag: Sie reden, spielen, singen, gehen spazieren und schaffen Struktur. Pflegerische Handgriffe gehören ausdrücklich nicht dazu.

3 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Alltagsbegleitung / Betreuungskraft verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.000 € 2.300 € 2.600 € 27.600 €
Mit Berufserfahrung 2.250 € 2.600 € 2.950 € 31.200 €
Mit langjähriger Erfahrung 2.450 € 2.800 € 3.300 € 33.600 €

Entscheidend ist die Tarifbindung: In kirchlichen und kommunalen Häusern nach AVR Caritas, AVR Diakonie oder TVöD-P liegen die Entgelte deutlich über denen privater Betreiber ohne Tarifvertrag, die sich oft am Pflegemindestlohn für Hilfskräfte orientieren. Zulagen für Wochenend- und Feiertagsdienste sowie die Jahressonderzahlung machen im Tarifbereich einen erheblichen Teil des Einkommens aus, viele Stellen sind jedoch Teilzeit.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Betreuungskraft?

Betreuungskräfte, auch Alltagsbegleitung oder Betreuungsassistenz genannt, kümmern sich um das, wofür in der Pflege selten Zeit bleibt: Zeit mit den Menschen zu verbringen. Sie lesen aus der Zeitung vor, backen mit einer Gruppe Kuchen, sortieren Fotos, spielen Mensch-ärgere-dich-nicht, begleiten zum Friseur oder zum Arzt, gehen im Garten spazieren und hören zu, wenn jemand von früher erzählt. Bei Menschen mit Demenz geht es oft weniger um Beschäftigung als um Beruhigung: dieselbe Frage zum zwanzigsten Mal freundlich beantworten, jemanden vom Weglaufen abhalten, ohne ihn festzuhalten, eine unruhige Nacht abfedern.

Die Arbeit findet in Einzelbetreuung und in Gruppen statt. Betreuungskräfte planen Aktivitäten, dokumentieren, was sie mit wem gemacht haben und wie die Person reagiert hat, und geben Beobachtungen an die Pflegefachkräfte weiter, etwa wenn jemand plötzlich apathisch wirkt oder nicht mehr isst. Sie helfen beim Essen und Trinken, schieben Rollstühle, richten Räume ein. Medikamente geben, Wunden versorgen oder Körperpflege übernehmen sie nicht, das bleibt bei der Pflege.

Wie wird man Betreuungskraft?

Der Weg ist kurz und einer der wenigen echten Quereinstiege im Sozialbereich. Grundlage ist die Qualifizierung nach § 43b SGB XI, früher als 87b-Kraft bekannt: rund 160 Unterrichtsstunden plus ein Orientierungspraktikum und ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung. Anbieter sind Volkshochschulen, Bildungsträger, Wohlfahrtsverbände. Die Maßnahme dauert in Vollzeit etwa zwei bis drei Monate, in Teilzeit länger, und wird häufig über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit finanziert. Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht vorgeschrieben, verlangt werden aber ausreichende Deutschkenntnisse, ein erweitertes Führungszeugnis und ein Gesundheitszeugnis. Wer bereits eine Ausbildung als Pflegehilfskraft, Heilerziehungspflege oder Erziehung mitbringt, wird oft direkt anerkannt. Jährliche Fortbildung ist Pflicht.

Was der Beruf verlangt

Der Beruf ist emotional anstrengender, als er klingt. Man baut Beziehungen zu Menschen auf, die sterben werden, oft innerhalb von Monaten, und begleitet Abbauprozesse, die niemand aufhalten kann. Aggression, Beschimpfungen und körperliche Abwehr kommen bei Demenz vor und sind nicht persönlich gemeint, treffen aber trotzdem. Körperlich verlangt die Arbeit Stehen, Gehen, Heben und Schieben.

Dazu kommt die Stellenrealität: viele Verträge sind Teilzeit, oft unter zwanzig Stunden, Wochenend- und Feiertagsdienste sind üblich, Nachtdienst selten. In unterbesetzten Häusern werden Betreuungskräfte trotz klarer Aufgabenteilung in die Pflege hineingezogen, was rechtlich problematisch ist und im Alltag regelmäßig zu Konflikten führt. Die Bezahlung liegt am unteren Ende der Branche, weil es kein anerkannter Ausbildungsberuf ist.

Aussichten

Die Nachfrage ist stabil und wächst, weil Pflegeeinrichtungen die Betreuungskräfte über die Pflegeversicherung finanziert bekommen und die Zahl demenzkranker Menschen steigt. Stellen findet man praktisch in jeder Region, häufig ohne lange Bewerbungsphase. Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Tätigkeit gibt es kaum; wer mehr verdienen oder mehr Verantwortung will, nutzt die Stelle als Einstieg und schließt eine Ausbildung in der Pflegefachassistenz oder eine dreijährige Pflegeausbildung an, für die Berufserfahrung angerechnet werden kann. Auch Weiterbildungen zur gerontopsychiatrischen Fachkraft oder in Richtung Betreuungsleitung sind möglich.

Aufgaben

  • Einzel- und Gruppenaktivitäten planen und durchführen
  • Spaziergänge, Ausflüge und Arztbesuche begleiten
  • Gespräche führen, vorlesen, Erinnerungsarbeit mit Fotos und Musik
  • Menschen mit Demenz beruhigen und im Tagesablauf orientieren
  • beim Essen und Trinken unterstützen
  • Beobachtungen und Betreuungseinheiten dokumentieren
  • Veränderungen im Zustand an die Pflegefachkräfte melden
  • Feste, Jahreszeitenangebote und Gottesdienste mitgestalten

Voraussetzungen

  • Qualifizierung als Betreuungskraft nach § 43b SGB XI (rund 160 Stunden)
  • erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen
  • Geduld und Belastbarkeit im Umgang mit Demenz und Sterben
  • gute Deutschkenntnisse für Gespräche und Dokumentation
  • körperliche Belastbarkeit für Stehen, Gehen, Schieben von Rollstühlen
  • Bereitschaft zu Wochenend- und Feiertagsdiensten

Wo man arbeitet

  • stationäre Pflegeeinrichtungen und Altenheime
  • Tagespflegeeinrichtungen
  • ambulante Pflegedienste
  • betreute Wohnanlagen und Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz
  • Einrichtungen der Behindertenhilfe

Der Weg in den Beruf

Üblich ist die Qualifizierungsmaßnahme nach § 43b SGB XI mit etwa 160 Unterrichtsstunden und zwei Praktika, in Vollzeit rund zwei bis drei Monate. Sie endet mit einem Zertifikat, nicht mit einem staatlich anerkannten Berufsabschluss, und wird häufig über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit finanziert. Pflegehelferinnen, Heilerziehungspflegende und Erziehungsfachkräfte werden meist direkt anerkannt.

Offene Stellen als Alltagsbegleitung / Betreuungskraft

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