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Bildung & Soziales

Alltagsbegleiter / Betreuungskraft

Alltagsbegleiter und Betreuungskräfte kümmern sich um die sozialen und alltäglichen Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen: vorlesen, spazieren gehen, gemeinsam kochen, zuhören. Sie übernehmen keine Grundpflege, sondern das, wofür im Pflegealltag oft keine Zeit bleibt.

20 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Alltagsbegleiter / Betreuungskraft verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.300 € 2.600 € 2.900 € 31.200 €
Mit Berufserfahrung 2.500 € 2.850 € 3.200 € 34.200 €
Mit langjähriger Erfahrung 2.700 € 3.050 € 3.500 € 36.600 €

Entscheidend ist die Tarifbindung: In Einrichtungen nach TVöD-P, AVR Caritas oder AVR Diakonie liegt der Verdienst spürbar über dem freier Träger, die sich oft am Pflegemindestlohn für Hilfskräfte orientieren. Zuschläge für Wochenend- und Feiertagsdienste sowie Jahressonderzahlungen machen einen erheblichen Teil des tatsächlichen Einkommens aus, viele Stellen sind zudem Teilzeit.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Betreuungskraft?

Betreuungskräfte, oft auch Alltagsbegleiter genannt, arbeiten mit Menschen, die wegen Alter, Demenz, Behinderung oder Krankheit nicht mehr allein zurechtkommen. Der Tag besteht aus Gesprächen, Gedächtnisspielen, Singen, Vorlesen, Basteln, Spaziergängen im Garten, gemeinsamem Backen oder Zeitunglesen. In Pflegeheimen laufen Gruppenangebote am Vormittag und Nachmittag, dazwischen gibt es Einzelbetreuung am Bett für Bewohner, die nicht mehr mobil sind. Im ambulanten Dienst fährt die Betreuungskraft zu den Menschen nach Hause, begleitet zum Arzt, zum Friedhof oder zum Einkauf und entlastet pflegende Angehörige für ein paar Stunden.

Zur Arbeit gehört auch Dokumentation: Was wurde angeboten, wie hat der Mensch reagiert, welche Veränderungen im Verhalten sind aufgefallen. Betreuungskräfte melden dem Pflegeteam, wenn jemand plötzlich apathisch wird oder Schmerzen zeigt. Grundpflege, Medikamentengabe oder Behandlungspflege gehören ausdrücklich nicht zum Aufgabenbereich, in der Praxis wird das bei Personalmangel aber nicht immer sauber getrennt.

Wie wird man Betreuungskraft?

Der Zugang ist niedrigschwellig. Für die Anerkennung nach den Richtlinien zu § 53c SGB XI braucht es einen Orientierungspraktikum, einen Basiskurs von 160 Unterrichtsstunden und ein anschließendes Betreuungspraktikum von zwei Wochen in einer Pflegeeinrichtung. Der Kurs dauert je nach Anbieter zwei bis fünf Monate in Vollzeit oder berufsbegleitend und wird von Volkshochschulen, Bildungsträgern und Wohlfahrtsverbänden angeboten. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter fördern ihn häufig über einen Bildungsgutschein.

Ein Schulabschluss ist formal nicht überall vorgeschrieben, verlangt werden aber ausreichende Deutschkenntnisse, ein erweitertes Führungszeugnis und persönliche Eignung. Der Beruf ist ein klassischer Weg für Quereinsteiger, oft nach Familienzeit oder aus ganz anderen Branchen. Pflegehelfer und Alltagsbegleiter mit Vorerfahrung steigen leichter ein. Jährliche Fortbildungen von mindestens 16 Stunden sind Pflicht.

Was der Beruf verlangt

Die Arbeit ist emotional fordernd. Wer mit Demenzkranken arbeitet, erlebt Aggression, Verwirrtheit, immer wiederkehrende Fragen und den langsamen Abbau von Menschen, zu denen man eine Beziehung aufgebaut hat. Sterbebegleitung gehört dazu. Körperlich ist der Beruf leichter als die Pflege, aber nicht leicht: viel Stehen, Gehen, Rollstühle schieben, Umlagerungshilfen.

Gearbeitet wird häufig auch am Wochenende und an Feiertagen, weil gerade dann Angehörige fehlen und Betreuung besonders wichtig ist. Nachtdienst gibt es in der Regel nicht. Viele Stellen sind Teilzeit, oft mit geteilten Diensten. Frustrierend ist für manche, dass zu wenig Zeit für den Einzelnen bleibt und dass die Arbeit im Team nicht immer die Anerkennung bekommt, die sie verdient. Die Bezahlung liegt deutlich unter der von Pflegefachkräften.

Aussichten

Der Bedarf wächst mit der Zahl pflegebedürftiger Menschen, und die zusätzliche Betreuung ist über die Pflegeversicherung finanziert, weshalb Einrichtungen die Stellen tatsächlich besetzen müssen. Stellen sind bundesweit reichlich vorhanden, häufig kurzfristig. Wer weiterkommen will, hängt eine Ausbildung zum Pflegehelfer oder die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraft an, was den Verdienst deutlich verändert. Andere spezialisieren sich auf gerontopsychiatrische Betreuung, Palliativbegleitung oder übernehmen die Koordination des Betreuungsteams in einer Einrichtung.

Aufgaben

  • Gruppenangebote wie Singen, Gedächtnistraining oder Bewegungsrunden durchführen
  • Einzelbetreuung am Bett für immobile Bewohner
  • Spaziergänge, Ausflüge und Begleitung zu Arztterminen
  • Gemeinsam kochen, backen, Wäsche legen und Alltagsstruktur geben
  • Gespräche führen, vorlesen, zuhören und Sterbende begleiten
  • Beobachtungen und Angebote in der Pflegedokumentation festhalten
  • Pflegende Angehörige stundenweise entlasten

Voraussetzungen

  • Anerkannte Qualifizierung nach § 53c SGB XI mit Basiskurs von 160 Stunden und Praktika
  • Erweitertes Führungszeugnis ohne Eintrag
  • Geduld und Belastbarkeit im Umgang mit Demenz, Aggression und Sterben
  • Gute Deutschkenntnisse für Gespräche und Dokumentation
  • Bereitschaft zu Wochenend- und Feiertagsdiensten
  • Führerschein für die ambulante Betreuung

Wo man arbeitet

  • Stationäre Pflegeheime
  • Ambulante Pflegedienste
  • Tagespflegeeinrichtungen
  • Betreute Wohnanlagen und Wohngemeinschaften
  • Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Privathaushalte pflegebedürftiger Menschen

Der Weg in den Beruf

Üblich ist die Qualifizierung zur Betreuungskraft nach den Richtlinien zu § 53c SGB XI: Orientierungspraktikum, 160 Unterrichtsstunden Basiskurs und ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum. Je nach Anbieter dauert das zwei bis fünf Monate, der Abschluss ist ein Zertifikat, keine staatlich anerkannte Berufsausbildung. Die Kosten übernimmt häufig die Agentur für Arbeit über einen Bildungsgutschein.

Offene Stellen als Alltagsbegleiter / Betreuungskraft

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8
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