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Recht & Beratung

Volljurist Arbeitsrecht

Volljuristen im Arbeitsrecht beraten Unternehmen oder Beschäftigte zu Arbeitsverträgen, Kündigungen und Mitbestimmung und vertreten sie vor den Arbeitsgerichten. Sie arbeiten in Kanzleien, Personalabteilungen, Verbänden oder Gewerkschaften.

4 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Volljurist Arbeitsrecht verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 4.200 € 5.300 € 7.500 € 63.600 €
Mit Berufserfahrung 5.500 € 7.000 € 10.000 € 84.000 €
Mit langjähriger Erfahrung 7.500 € 10.000 € 16.000 € 120.000 €

Die Spanne ist groß: Großkanzleien und Konzerne zahlen ein Mehrfaches kleiner Regionalkanzleien, Verbände und Gewerkschaften liegen dazwischen. Im öffentlichen Dienst richtet sich die Vergütung nach TVöD beziehungsweise TV-L (meist E 13 bis E 15) oder der Besoldung, und die Examensnoten wirken sich vor allem beim Einstieg in Wirtschaftskanzleien stark aus.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Volljurist im Arbeitsrecht?

Arbeitsrecht ist das Recht der Beschäftigungsverhältnisse, und es zerfällt in zwei Hälften: das Individualarbeitsrecht mit Arbeitsvertrag, Vergütung, Urlaub, Abmahnung und Kündigung, und das kollektive Arbeitsrecht mit Betriebsrat, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Mitbestimmung. Volljuristen in diesem Feld prüfen Vertragsklauseln auf Wirksamkeit, formulieren Aufhebungsverträge, begleiten Kündigungen von der Anhörung bis zum Prozess und verhandeln mit Betriebsräten über Arbeitszeitmodelle, Dienstpläne oder Sozialpläne bei Restrukturierungen.

Ein großer Teil der Arbeit ist Schriftsatz: Klageerwiderung im Kündigungsschutzverfahren, Antrag im Beschlussverfahren, Stellungnahme zu einem Einigungsstellenspruch. Dazu kommen Gütetermine und Kammertermine vor dem Arbeitsgericht, die häufig kurz und stark auf Vergleich ausgerichtet sind. Wer im Unternehmen arbeitet, sitzt weniger im Gericht und mehr in Besprechungen: Führungskräfte beraten, Personalabteilungen schulen, Betriebsratsanhörungen vorbereiten, Datenschutz und Arbeitsrecht bei neuen IT-Systemen zusammenbringen.

Wie wird man Volljurist im Arbeitsrecht?

Der Weg führt über das Studium der Rechtswissenschaft mit erster juristischer Staatsprüfung, danach das zweijährige Referendariat und die zweite Staatsprüfung. Erst damit ist man Volljurist. Für Kanzleien mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt zählen die Examensnoten deutlich, für Positionen in Personalabteilungen und Verbänden weniger stark. Ein Schwerpunktbereich Arbeitsrecht, eine Wahlstation in einer Kanzlei oder Rechtsabteilung und eine Promotion oder ein LL.M. helfen beim Einstieg. Der Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht setzt Lehrgang, Klausuren und eine Mindestzahl bearbeiteter Fälle voraus und wird meist nach drei bis fünf Berufsjahren erworben. Ein Quereinstieg ohne zweites Staatsexamen ist möglich, führt aber in die Rolle als Personaljurist oder HR-Referent ohne Vertretungsbefugnis vor Gericht.

Was der Beruf verlangt

Die Materie ist stark von Rechtsprechung geprägt. Wer Arbeitsrecht macht, liest laufend Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs, weil sich Fragen zu Arbeitszeiterfassung, Urlaubsverfall oder Befristung darüber verschieben. In Kanzleien sind die Arbeitszeiten lang, besonders in Wirtschaftskanzleien mit Transaktions- und Restrukturierungsmandaten; Fristen und Termine bestimmen den Kalender. Die Fälle sind selten neutral: Es geht um Existenzen, Kündigungen treffen Menschen, und Mandanten kommen aufgebracht. Wer damit schlecht umgeht, verschleißt. Verhandlungsgeschick ist wichtiger als in vielen anderen Rechtsgebieten, weil die meisten Verfahren im Vergleich enden. In Unternehmen ist die Belastung planbarer, dafür steht man zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat und muss beides aushalten.

Aussichten

Arbeitsrechtliche Beratung wird stetig nachgefragt, weil jedes Unternehmen mit Beschäftigten sie braucht und die Regelungsdichte zunimmt. Restrukturierungen, Fachkräftemangel, Fragen zu mobiler Arbeit, Arbeitszeiterfassung und Hinweisgeberschutz sorgen für Mandate. Entwicklungswege sind der Fachanwaltstitel, die Partnerschaft in einer Kanzlei, die Leitung einer Rechtsabteilung, eine Position als Personalleitung oder die Arbeit bei einem Arbeitgeberverband oder einer Gewerkschaft. Auch der Wechsel in die Arbeitsgerichtsbarkeit oder in die Verwaltung ist möglich.

Aufgaben

  • Arbeitsverträge, Zielvereinbarungen und Aufhebungsverträge entwerfen und prüfen
  • Kündigungen vorbereiten, Anhörungen des Betriebsrats begleiten
  • Mandanten in Kündigungsschutz- und Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht vertreten
  • Betriebsvereinbarungen und Sozialpläne verhandeln
  • Führungskräfte und Personalabteilungen zu arbeitsrechtlichen Fragen beraten
  • Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des EuGH auswerten
  • Schulungen zu Arbeitszeit, Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis und Compliance halten

Voraussetzungen

  • Studium der Rechtswissenschaft mit erster und zweiter juristischer Staatsprüfung
  • für die anwaltliche Tätigkeit Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • sichere Fallanalyse und präzises Formulieren von Schriftsätzen
  • Verhandlungsgeschick und Belastbarkeit in konfliktbeladenen Gesprächen
  • Bereitschaft, Rechtsprechung fortlaufend nachzuarbeiten
  • Englischkenntnisse bei internationalen Mandaten oder Konzernen

Wo man arbeitet

  • Wirtschafts- und Boutique-Kanzleien mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt
  • Rechts- und Personalabteilungen von Unternehmen
  • Arbeitgeberverbände und Kammern
  • Gewerkschaften und gewerkschaftsnahe Rechtsschutzstellen
  • öffentliche Verwaltung und Arbeitsgerichtsbarkeit

Der Weg in den Beruf

Auf das Studium der Rechtswissenschaft von etwa vier bis fünf Jahren folgt die erste juristische Staatsprüfung, danach das zweijährige Referendariat mit der zweiten Staatsprüfung. Mit diesem Abschluss ist man Volljurist und kann sich als Rechtsanwalt zulassen lassen. Die arbeitsrechtliche Spezialisierung entsteht über Schwerpunktbereich, Referendarstationen und Berufspraxis, oft ergänzt durch den Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht.

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