Volljurist als Syndikusrechtsanwalt
Syndikusrechtsanwälte sind Volljuristen, die fest bei einem Unternehmen, einem Verband oder einer Behörde angestellt sind und dort ausschließlich rechtlich beraten. Sie brauchen eine besondere Zulassung der Rechtsanwaltskammer und arbeiten anders als Kanzleianwälte nur für einen Mandanten: den eigenen Arbeitgeber.
3 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Volljurist als Syndikusrechtsanwalt verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 4.500 € | 5.600 € | 7.500 € | 67.200 € | |
| Mit Berufserfahrung | 6.500 € | 8.300 € | 11.000 € | 99.600 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 9.000 € | 12.000 € | 20.000 € | 144.000 € |
Entscheidend sind Unternehmensgröße und Branche: In DAX-Konzernen, Banken und der Pharmaindustrie liegen die Gehälter deutlich über denen im Mittelstand oder bei Verbänden, dazu kommen dort oft variable Anteile. Im öffentlichen Dienst und bei Sozialversicherungsträgern gelten TVöD oder TV-L, meist ab Entgeltgruppe 13 oder 14, mit spürbar engeren Spannen nach oben.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht ein Syndikusrechtsanwalt?
Die Arbeit findet in der Rechtsabteilung statt, nicht im Gerichtssaal. Syndikusrechtsanwälte prüfen und verhandeln Verträge, vom Liefervertrag über Lizenzen bis zu Unternehmenskäufen. Sie beantworten Anfragen aus dem Vertrieb, dem Einkauf, der Personalabteilung oder der Geschäftsführung, meist unter Zeitdruck und oft, bevor eine Entscheidung fällt. Sie begleiten Kündigungen und Betriebsvereinbarungen, bewerten Haftungsrisiken, steuern externe Kanzleien in Prozessen und rechnen deren Honorare gegen. Je nach Branche kommen Regulierungsthemen dazu: Datenschutz, Kartellrecht, Vergaberecht, Bank- oder Versicherungsaufsicht, Produktsicherheit, Lieferkettensorgfalt.
Ein erheblicher Teil der Tätigkeit besteht darin, juristische Antworten in eine Sprache zu übersetzen, die Kaufleute und Ingenieure verstehen und nach der sie handeln können. Wer nur Gutachten mit sieben Bedenken abliefert, wird in der Rechtsabteilung schnell umgangen. Vertretung vor Gericht ist nur eingeschränkt möglich: In Zivilverfahren des eigenen Arbeitgebers darf der Syndikus nicht auftreten.
Wie wird man Syndikusrechtsanwalt?
Am Anfang steht das Jurastudium mit der ersten juristischen Prüfung, danach das zweijährige Referendariat und das zweite Staatsexamen. Erst dann liegt die Befähigung zum Richteramt vor, die den Volljuristen ausmacht. Für die Bezeichnung Syndikusrechtsanwalt ist zusätzlich eine Zulassung nach der Bundesrechtsanwaltsordnung nötig, die für das konkrete Arbeitsverhältnis erteilt wird. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit fachlich unabhängig und anwaltlich geprägt ist. Der Vorteil liegt vor allem in der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten des anwaltlichen Versorgungswerks.
Viele steigen nach einigen Jahren aus einer Wirtschaftskanzlei um. Direkteinstiege gibt es ebenfalls, besonders bei Konzernen mit größeren Rechtsabteilungen. Prädikatsexamina öffnen Türen, sind aber nicht überall Pflicht, gefragt sind daneben Englisch auf Verhandlungsniveau, ein LL.M. oder eine Promotion und einschlägige Fachkenntnis.
Was der Beruf verlangt
Die Arbeitszeiten sind planbarer als in einer Großkanzlei, aber nicht durchgehend ruhig. Transaktionen, Betriebsprüfungen, Rückrufe oder Rechtsstreitigkeiten bringen Wochen mit langen Tagen. Belastend ist weniger die Stundenzahl als die Verantwortung: Eine falsche Einschätzung kann Millionen kosten, und die Entscheidung fällt oft auf unsicherer Tatsachengrundlage. Dazu kommt die Rolle als interner Bremser, die nicht immer beliebt macht.
Wer die Ruhe des Aktenstudiums sucht, wird enttäuscht. Der Alltag ist von Besprechungen, Rückfragen und kurzen Fristen geprägt. In kleinen Rechtsabteilungen ist die fachliche Bandbreite groß, Spezialwissen muss man sich nebenbei aneignen. Die Fortbildungspflicht besteht wie bei jedem Rechtsanwalt.
Aussichten
Die Nachfrage ist stabil und in regulierten Branchen wachsend. Compliance, Datenschutz, ESG-Berichtspflichten und Lieferkettenrecht haben in den letzten Jahren viele Stellen geschaffen. Unternehmen verlagern Arbeit aus teuren Kanzleien nach innen, was Rechtsabteilungen tendenziell vergrößert. Entwicklungswege führen zur Leitung eines Fachbereichs, zur Position des General Counsel oder in angrenzende Funktionen wie Compliance, Datenschutz oder Personalleitung. Der Wechsel zurück in eine Kanzlei ist möglich, wird mit den Jahren im Unternehmen aber seltener.
Aufgaben
- Verträge entwerfen, prüfen und mit Geschäftspartnern verhandeln
- Fachabteilungen und Geschäftsführung zu Rechtsfragen beraten
- rechtliche Risiken bewerten und Handlungsempfehlungen geben
- externe Kanzleien beauftragen, steuern und deren Kosten kontrollieren
- arbeitsrechtliche Maßnahmen und Verhandlungen mit dem Betriebsrat begleiten
- interne Richtlinien und Compliance-Vorgaben erstellen und schulen
- Gesetzesänderungen beobachten und deren Folgen für das Unternehmen einschätzen
- Streitigkeiten außergerichtlich beilegen und Vergleiche aushandeln
Voraussetzungen
- zwei juristische Staatsexamen, also Befähigung zum Richteramt
- Zulassung als Syndikusrechtsanwalt durch die zuständige Rechtsanwaltskammer
- Englisch auf Verhandlungsniveau, in internationalen Konzernen unverzichtbar
- Fähigkeit, komplexe Sachverhalte kurz und entscheidungsreif darzustellen
- Verhandlungsgeschick und Standfestigkeit gegenüber internen Interessen
- Bereitschaft, sich in fremde Branchen und technische Abläufe einzuarbeiten
Wo man arbeitet
- Rechtsabteilungen von Industrie- und Handelsunternehmen
- Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister
- Verbände, Kammern und Gewerkschaften
- Krankenkassen und öffentliche Unternehmen
- Technologie- und Pharmaunternehmen
- Beratungs- und Prüfungsgesellschaften
Der Weg in den Beruf
Üblich sind ein Jurastudium von etwa neun bis zehn Semestern mit erster juristischer Prüfung und ein anschließendes zweijähriges Referendariat mit zweitem Staatsexamen. Danach folgt die Anstellung im Unternehmen und der Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer, die das konkrete Arbeitsverhältnis prüft. Ein LL.M., eine Promotion oder Jahre in einer Wirtschaftskanzlei sind häufige, aber keine zwingenden Zwischenschritte.
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