Referendar
Referendare absolvieren den staatlichen Vorbereitungsdienst nach einem Hochschulstudium, meist im Lehramt oder in der Rechtswissenschaft. Sie arbeiten unter Anleitung praktisch mit und legen am Ende das Zweite Staatsexamen ab.
6 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Referendar verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 1.300 € | 1.500 € | 1.750 € | 18.000 € | |
| Mit Berufserfahrung | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € | 54.000 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 4.800 € | 5.600 € | 6.800 € | 67.200 € |
Während des Referendariats gelten Anwärterbezüge nach dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz beziehungsweise eine Unterhaltsbeihilfe, die je Bundesland um mehrere Hundert Euro auseinanderliegt; Familienzuschläge kommen hinzu. Die Werte für erfahrene Kräfte beziehen sich auf die Zeit nach dem Zweiten Staatsexamen, etwa Besoldung nach A 13 im Schuldienst oder R 1 in der Justiz, in Anwaltskanzleien mit weit größerer Spreizung je nach Examensnote und Kanzleigröße.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht ein Referendar?
Das Referendariat ist die zweite Phase einer staatlich geregelten Ausbildung: Wer das Erste Staatsexamen oder einen lehramtsbezogenen Master in der Tasche hat, wendet das Gelernte in der Praxis an, unter Aufsicht und mit laufender Bewertung. Im Lehramt bedeutet das eigenständiger Unterricht an einer Schule, zunächst begleitet, später selbstverantwortlich. Referendarinnen und Referendare planen Stunden, korrigieren Klassenarbeiten, führen Elterngespräche, nehmen an Konferenzen teil und besuchen parallel Seminare am Studienseminar oder Landesinstitut. Regelmäßig kommen Fachleiter in den Unterricht und beurteilen einzelne Stunden.
Im juristischen Vorbereitungsdienst wechseln Rechtsreferendare in Stationen zwischen Zivilgericht, Strafgericht oder Staatsanwaltschaft, Verwaltung und einer Anwaltsstation. Sie entwerfen Urteile, Anklageschriften, Bescheide und Schriftsätze, sitzen in Verhandlungen und arbeiten Aktenvorträge aus. Dazu kommt eine Arbeitsgemeinschaft mit Klausurentraining. Ähnliche Vorbereitungsdienste gibt es in der Forstverwaltung, im Bauwesen, im Archivwesen und in der allgemeinen Verwaltung.
Wie wird man Referendar?
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes einschlägiges Studium: das Erste juristische Staatsexamen für den juristischen Vorbereitungsdienst, ein Master of Education oder das Erste Staatsexamen für das Lehramt. Bewerbungen laufen über die Landesjustizverwaltung beziehungsweise die Schulbehörde des jeweiligen Landes, mit festen Einstellungsterminen. Bei begehrten Fächern und Standorten entscheidet die Examensnote über die Zuteilung, im Lehramt zusätzlich der Bedarf an bestimmten Fächerkombinationen. Referendare werden meist als Beamte auf Widerruf eingestellt, in einigen Ländern im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Ein Quereinstieg ins Referendariat gibt es nicht; wer ohne Lehramtsstudium unterrichten will, geht über den Seiteneinstieg mit berufsbegleitender Qualifizierung.
Was der Beruf verlangt
Das Referendariat gilt als eine der belastendsten Phasen der jeweiligen Berufsbiografie. Ausbildung und volle Arbeitsleistung fallen zusammen, gleichzeitig läuft die Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen. Im Lehramt kommen zur Unterrichtszeit Vorbereitung, Korrekturen und Seminararbeiten, häufig auch Abendstunden und Wochenenden. Die Dauerbewertung durch Fachleiter wird von vielen als starker Druck erlebt, das Verhältnis zu Mentoren und Schulleitung prägt die eigene Note stark. Rechtsreferendare arbeiten neben den Stationen fast durchgängig an Klausuren, die Durchfallquote im Zweiten Examen ist nicht gering. Die Bezahlung liegt deutlich unter dem, was ein vergleichbar qualifizierter Einstieg in der Wirtschaft bringt, und der Ausbildungsort ist selten frei wählbar. Wer eine Familie hat, muss Umzüge oder lange Fahrtwege einplanen; Teilzeitreferendariate sind möglich, verlängern aber die Dauer.
Aussichten
Das Referendariat ist ein befristeter Abschnitt, nicht ein Beruf auf Dauer. Nach dem Zweiten Staatsexamen stehen im Lehramt gute Übernahmechancen offen, in Mangelfächern wie Mathematik, Physik, Informatik und in beruflichen Schulen sind sie sehr gut, in stark nachgefragten Fächern und Regionen deutlich schlechter. Juristen mit zwei Examen können in die Justiz, in die Verwaltung, in Anwaltskanzleien, Unternehmen oder Verbände gehen; die Prädikatsnote entscheidet über den Zugang zu Richteramt und Großkanzlei. Wer nach dem Vorbereitungsdienst in den Staatsdienst übernommen wird, arbeitet meist verbeamtet mit planbarer Laufbahn und Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Schulleitung oder in höhere Verwaltungsfunktionen.
Aufgaben
- Unterricht oder Aktenbearbeitung eigenständig vorbereiten und durchführen
- an begleitenden Seminaren und Arbeitsgemeinschaften teilnehmen
- Entwürfe von Urteilen, Bescheiden oder Unterrichtsentwürfen anfertigen
- Leistungen bewerten, Klassenarbeiten oder Klausuren korrigieren
- in Prüfungslehrproben und Aktenvorträgen bewertet werden
- an Konferenzen, Verhandlungen und Dienstbesprechungen mitwirken
- sich auf das Zweite Staatsexamen vorbereiten
- Gespräche mit Eltern, Mandanten oder Beteiligten führen
Voraussetzungen
- abgeschlossenes Studium mit Erstem Staatsexamen oder Master of Education
- Bewerbung bei der zuständigen Landesbehörde zu festen Einstellungsterminen
- erweitertes Führungszeugnis, im Lehramt zusätzlich Nachweise wie Masernschutz
- hohe Belastbarkeit und Bereitschaft, Kritik an der eigenen Arbeit anzunehmen
- sichere Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
- Mobilität, da der Ausbildungsort meist zugewiesen wird
Wo man arbeitet
- allgemeinbildende und berufliche Schulen
- Amts-, Land- und Verwaltungsgerichte
- Staatsanwaltschaften
- Behörden der Landes- und Kommunalverwaltung
- Rechtsanwaltskanzleien und Rechtsabteilungen
- Studienseminare und Landesinstitute für Lehrerbildung
Der Weg in den Beruf
Nach dem Hochschulabschluss folgt der staatliche Vorbereitungsdienst, der je nach Land und Laufbahn zwischen zwölf und 24 Monaten dauert; im Lehramt sind es meist 18 Monate, im juristischen Vorbereitungsdienst 24 Monate. Referendare werden in der Regel als Beamte auf Widerruf eingestellt und erhalten Anwärterbezüge oder eine Unterhaltsbeihilfe. Abschluss ist das Zweite Staatsexamen, das zur Übernahme in den Schuldienst oder zur Befähigung zum Richteramt führt.
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