Rechtsreferendar
Rechtsreferendare absolvieren nach dem ersten juristischen Staatsexamen den zweijährigen juristischen Vorbereitungsdienst und lernen in Gericht, Verwaltung, Staatsanwaltschaft und Anwaltskanzlei die praktische Rechtsanwendung. Am Ende steht das zweite Staatsexamen, das zur Volljuristin oder zum Volljuristen qualifiziert.
5 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Rechtsreferendar verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 1.200 € | 1.400 € | 1.600 € | 16.800 € | |
| Mit Berufserfahrung | 1.250 € | 1.450 € | 1.700 € | 17.400 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 3.800 € | 5.200 € | 9.000 € | 62.400 € |
Während des Referendariats gibt es keine Vergütung im üblichen Sinn, sondern eine landesrechtlich festgelegte Unterhaltsbeihilfe, die je nach Bundesland um mehrere Hundert Euro auseinanderliegt und im Beamtenverhältnis auf Widerruf teils niedriger, aber abgabengünstiger ausfällt. Die Werte für die dritte Stufe beziehen sich auf den Berufseinstieg als Volljurist nach dem zweiten Staatsexamen und hängen stark von Examensnote und Arbeitgeber ab - öffentlicher Dienst nach TV-L oder Besoldung am unteren, wirtschaftsrechtliche Großkanzleien am oberen Rand.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht ein Rechtsreferendar?
Das Referendariat ist Ausbildung und Arbeit zugleich. Rechtsreferendare werden einem Ausbilder zugewiesen - einer Richterin am Amts- oder Landgericht, einem Staatsanwalt, einer Behörde, einer Anwaltskanzlei - und arbeiten dort an echten Fällen mit. Sie lesen Akten, fertigen Urteilsentwürfe, Anklageschriften, Bescheide, Klageschriften und Schriftsätze, recherchieren Rechtsprechung und begleiten Verhandlungen. In der Strafstation dürfen sie unter Aufsicht selbst die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft übernehmen und in einer Hauptverhandlung plädieren; in der Zivilstation entwerfen sie Urteile, die die Ausbilderin später zeichnet.
Parallel läuft die theoretische Ausbildung: Arbeitsgemeinschaften, Klausurenkurse, Aktenvorträge. Der Alltag besteht zu einem großen Teil aus dem Schreiben von Praxisklausuren nach strengen Formvorgaben - Relationstechnik, Tenor, Gutachtenstil. Wer die Formalien nicht beherrscht, verliert Punkte, unabhängig davon, wie gut das materielle Recht sitzt.
Wie wird man Rechtsreferendar?
Voraussetzung ist die erste juristische Prüfung, also das Staatsexamen nach in der Regel neun bis zwölf Semestern Rechtswissenschaft. Die Bewerbung läuft über das Oberlandesgericht oder das Justizministerium des jeweiligen Bundeslandes. In gefragten Ländern und Städten gibt es Wartezeiten, die Vergabe erfolgt nach Examensnote, Wartezeit oder soziale Kriterien - je nach Landesrecht unterschiedlich. Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und gliedert sich in Pflichtstationen bei Zivil- und Strafgericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltung und Rechtsanwaltschaft sowie eine Wahlstation, die auch im Ausland oder bei einem Unternehmen absolviert werden kann. Referendare stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, in einigen Ländern noch im Beamtenverhältnis auf Widerruf, und erhalten eine Unterhaltsbeihilfe.
Was der Beruf verlangt
Die Belastung ist hoch und liegt vor allem in der Doppelrolle: tagsüber Stationsarbeit, abends und am Wochenende Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen. Dieses besteht aus acht bis elf fünfstündigen Klausuren innerhalb weniger Wochen und einer mündlichen Prüfung; die Durchfallquote liegt je nach Land im niedrigen zweistelligen Bereich, ein Freiversuch existiert nicht. Viele finanzieren zusätzlich ein privates Repetitorium und arbeiten nebenher in einer Kanzlei, was die Wochenarbeitszeit deutlich über das Übliche treibt.
Die Unterhaltsbeihilfe liegt unter dem, was Absolventen vergleichbarer Studiengänge in ihrem ersten Job verdienen, und unterscheidet sich zwischen den Bundesländern erheblich. Wer eine Familie versorgt oder in einer teuren Stadt lebt, kommt damit oft nicht aus. Hinzu kommen häufige Ortswechsel zwischen den Stationen und wenig Einfluss darauf, an welchen Ausbilder man gerät - die Qualität der Betreuung schwankt stark.
Aussichten
Das Referendariat ist kein Dauerberuf, sondern der Pflichtabschnitt vor dem Berufseinstieg als Volljurist. Nach dem zweiten Staatsexamen stehen die Anwaltschaft, Justiz, Staatsanwaltschaft, Verwaltung, Unternehmensrechtsabteilungen, Verbände und Notariat offen. Der Zugang zu Richteramt und höherem Verwaltungsdienst hängt an den Examensnoten, ebenso der Einstieg in wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Großkanzleien. Mit befriedigenden Noten bleiben mittelständische Kanzleien, Unternehmen, Versicherungen und der öffentliche Dienst als solide Wege. Volljuristen werden weiterhin gesucht, allerdings verteilt sich die Nachfrage sehr ungleich über Regionen und Notenspektrum.
Aufgaben
- Akten sichten und Sachverhalte nach Relationstechnik aufbereiten
- Urteilsentwürfe, Beschlüsse und Bescheide für den Ausbilder fertigen
- Anklageschriften und Einstellungsverfügungen bei der Staatsanwaltschaft vorbereiten
- Sitzungsvertretung in Strafverhandlungen unter Aufsicht übernehmen
- Schriftsätze, Klagen und Mandantenschreiben in der Anwaltsstation entwerfen
- Rechtsprechung und Literatur zu konkreten Streitfragen recherchieren
- an Arbeitsgemeinschaften, Klausurenkursen und Aktenvorträgen teilnehmen
Voraussetzungen
- erste juristische Prüfung beziehungsweise erstes Staatsexamen
- Zulassung zum Vorbereitungsdienst über OLG oder Justizministerium des Landes
- sichere Beherrschung des Gutachten- und Urteilsstils
- Belastbarkeit über zwei Jahre paralleler Arbeit und Examensvorbereitung
- präzises schriftliches Ausdrucksvermögen und sorgfältige Arbeitsweise
- Bereitschaft zu Ortswechseln zwischen den Ausbildungsstationen
Wo man arbeitet
- Amts-, Land- und Verwaltungsgerichte
- Staatsanwaltschaften
- Rechtsanwaltskanzleien
- Kommunal- und Landesbehörden
- Rechtsabteilungen von Unternehmen und Verbänden
Der Weg in den Beruf
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und der ersten juristischen Prüfung folgt der zweijährige juristische Vorbereitungsdienst mit Pflichtstationen in Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltung und Anwaltschaft sowie einer Wahlstation. Er endet mit der zweiten juristischen Staatsprüfung, die zur Befähigung zum Richteramt und damit zum Titel Volljurist führt. Insgesamt vergehen vom Studienbeginn bis zum Assessorexamen üblicherweise sieben bis acht Jahre.
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