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Gesundheit & Pflege

Pflegefachkraft Praxisanleitung

Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter sind examinierte Pflegefachkräfte, die Auszubildende und neue Kolleginnen direkt am Bett anleiten, begleiten und beurteilen. Sie arbeiten meist weiter in der Pflege und übernehmen die Anleitung als zusätzliche Aufgabe.

3 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Pflegefachkraft Praxisanleitung verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 3.300 € 3.700 € 4.000 € 44.400 €
Mit Berufserfahrung 3.700 € 4.100 € 4.600 € 49.200 €
Mit langjähriger Erfahrung 4.100 € 4.600 € 5.300 € 55.200 €

Im öffentlichen Dienst und bei kirchlichen Trägern richtet sich die Vergütung nach TVöD-P, TV-L oder AVR und liegt meist in P8 bis P10, teils mit einer Funktionszulage für die Praxisanleitung. Entscheidend für das tatsächliche Einkommen sind Tarifbindung, Erfahrungsstufe sowie Schicht-, Wochenend- und Nachtzuschläge, die bei voller Freistellung für die Anleitung wegfallen.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Praxisanleitung in der Pflege?

Eine Praxisanleitung ist zunächst Pflegefachkraft: Sie versorgt Wunden, richtet Medikamente, überwacht Vitalwerte, dokumentiert, unterstützt bei Körperpflege und Mobilisation. Dazu kommt der zweite Teil der Aufgabe, die strukturierte Anleitung von Auszubildenden der Pflegefachfrau- oder Pflegefachmann-Ausbildung, von Pflegehelferinnen in Weiterbildung und von neuen Mitarbeitenden. Sie plant Anleitungssituationen, führt sie durch und wertet sie nach: Wie legt man einen Blasenkatheter, wie führt man ein Aufnahmegespräch, wie erkennt man eine beginnende Dekubitusstelle. Sie füllt Beurteilungsbögen aus, führt Zwischen- und Abschlussgespräche, hält Kontakt zur Pflegeschule und nimmt praktische Prüfungen ab oder begleitet sie. Nach dem Pflegeberufegesetz müssen mindestens zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit geplant angeleitet werden, dieser Nachweis läuft über die Praxisanleitung. Ein wachsender Teil der Arbeit ist außerdem die Einarbeitung von Pflegekräften mit im Ausland erworbener Qualifikation, inklusive Anpassungslehrgängen und Kenntnisprüfungen.

Wie wird man Praxisanleitung?

Voraussetzung ist eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung in der Pflege, heute als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, früher als Gesundheits- und Krankenpflegerin, Kinderkrankenpflegerin oder Altenpflegerin. Dazu kommt in der Regel mindestens ein Jahr Berufserfahrung im jeweiligen Einsatzbereich. Die Weiterbildung zur Praxisanleitung umfasst nach bundesrechtlicher Vorgabe mindestens 300 Stunden und wird von Bildungsinstituten, Pflegeschulen und Klinikakademien angeboten, meist berufsbegleitend über etwa ein Jahr. Inhalte sind Pädagogik, Lernpsychologie, Beurteilung, Recht und Reflexion der eigenen Rolle. Verpflichtend sind danach jährlich mindestens 24 Stunden Fortbildung, sonst erlischt die Anerkennung. Viele Arbeitgeber übernehmen die Kosten und stellen Zeit frei, weil sie ohne Praxisanleitung nicht ausbilden dürfen. Wer weiter will, kann ein Studium in Pflegepädagogik anschließen und in die Schule wechseln.

Was der Beruf verlangt

Die größte Belastung ist der Doppelauftrag. In vielen Häusern ist die Praxisanleitung nicht freigestellt, sondern in die normale Schichtbesetzung eingeplant. Anleitungszeit steht dann gegen Versorgungsdruck, und bei Personalausfall verliert die Anleitung. Das führt zu dem Gefühl, beides nur halb zu machen. Der Dienst läuft weiter im Dreischichtsystem mit Wochenend- und Feiertagsarbeit, die körperliche Belastung durch Heben, Stehen und Lärm bleibt. Neu ist die Verantwortung für Beurteilungen: Auszubildende schlechte Noten geben oder ein Ausbildungsverhältnis infrage stellen zu müssen, kostet Kraft, besonders wenn man danach weiter im Team zusammenarbeitet. Verlangt werden Geduld, die Fähigkeit, eigene Handgriffe zu erklären statt nur zu zeigen, und ein sauberer Umgang mit Konflikten zwischen Auszubildenden, Team und Schule.

Aussichten

Die Nachfrage ist hoch und wird es bleiben. Kliniken, Pflegeheime und ambulante Dienste dürfen nur ausbilden, wenn genügend anerkannte Praxisanleitungen vorhanden sind, und Ausbildungsplätze sind angesichts des Personalmangels überlebenswichtig für die Betriebe. Wer die Weiterbildung hat, findet praktisch überall eine Stelle und kann sich den Arbeitgeber aussuchen. Entwicklungswege führen zur zentralen Praxisanleitung mit vollständiger Freistellung, zur Ausbildungskoordination, in die Pflegeschule als Lehrkraft nach einem pflegepädagogischen Studium oder in Leitungsfunktionen wie Stationsleitung. Auch die Kombination mit anderen Fachweiterbildungen, etwa Intensivpflege oder Palliativpflege, ist üblich.

Aufgaben

  • Anleitungssituationen für Auszubildende planen, durchführen und nachbesprechen
  • pflegerische Handlungen wie Verbandwechsel oder Injektionen vormachen und einüben
  • Ausbildungsnachweise führen und die vorgeschriebene Anleitungszeit dokumentieren
  • Beurteilungs- und Entwicklungsgespräche mit Auszubildenden führen
  • praktische Prüfungen vorbereiten und begleiten
  • neue Kolleginnen und Kollegen sowie internationale Pflegekräfte einarbeiten
  • weiterhin selbst in der direkten Pflege am Patienten arbeiten
  • Kontakt zur Pflegeschule und zu Kursleitungen halten

Voraussetzungen

  • abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung mit staatlicher Anerkennung
  • in der Regel mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Einsatzbereich
  • berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden
  • jährlich mindestens 24 Stunden Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Anerkennung
  • Geduld, Erklärfähigkeit und Belastbarkeit im Schichtdienst
  • körperliche Eignung für Heben, Stehen und wechselnde Dienstzeiten
  • Bereitschaft zu Beurteilungen und zum Umgang mit Konflikten

Wo man arbeitet

  • Krankenhäuser und Universitätskliniken
  • stationäre Pflegeeinrichtungen und Altenheime
  • ambulante Pflege- und Intensivpflegedienste
  • Rehabilitationskliniken
  • Pflegeschulen und Bildungszentren der Träger
  • Einrichtungen der Behinderten- und Eingliederungshilfe

Der Weg in den Beruf

Grundlage ist die dreijährige generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Darauf folgt nach etwa einem Jahr Berufserfahrung die berufsbegleitende Weiterbildung zur Praxisanleitung mit mindestens 300 Stunden, die meist innerhalb eines Jahres absolviert wird und mit einer staatlich anerkannten Zusatzqualifikation abschließt.

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