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Recht & Beratung

Notarfachangestellte/r

Notarfachangestellte bereiten Urkunden, Verträge und Grundbuchanträge in einem Notariat vor und begleiten Beurkundungen organisatorisch. Sie sind die Schnittstelle zwischen Notar, Mandanten, Gerichten und Behörden.

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Gehalt

Was man als Notarfachangestellte/r verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.200 € 2.600 € 3.000 € 31.200 €
Mit Berufserfahrung 2.800 € 3.300 € 4.000 € 39.600 €
Mit langjähriger Erfahrung 3.400 € 4.100 € 5.200 € 49.200 €

Für Notariate gelten regional unterschiedliche Gehaltsempfehlungen der Notarkammern, verbindliche Flächentarifverträge gibt es meist nicht – gezahlt wird frei verhandelt. Am stärksten wirken Region, Größe des Notariats und Zusatzqualifikationen wie der Notarfachwirt; Ballungsräume und große Immobiliennotariate zahlen deutlich mehr als kleine Landbüros.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Notarfachangestellte?

Der Arbeitstag im Notariat dreht sich um Urkunden. Notarfachangestellte nehmen Anfragen von Mandanten auf, fordern Unterlagen an – Grundbuchauszüge, Personenstandsurkunden, Handelsregisterauszüge, Vollmachten – und entwerfen auf dieser Grundlage Vertragstexte nach Mustern und Anweisungen des Notars. Kaufverträge über Grundstücke und Wohnungen machen in vielen Büros den größten Teil aus, dazu kommen Testamente, Erbverträge, Ehe- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Gesellschaftsgründungen, Anteilsübertragungen und Registeranmeldungen.

Nach der Beurkundung beginnt die eigentliche Abwicklung: Fälligkeitsmitteilungen an Käufer, Löschungsunterlagen bei Banken einholen, Vorkaufsrechtsverzichte bei der Gemeinde beantragen, Auflassung beim Grundbuchamt einreichen, Fristen überwachen. Parallel werden Termine koordiniert, Kostenrechnungen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz erstellt und Notaranderkonten überwacht. Der elektronische Rechtsverkehr mit Gerichten und Registern läuft über spezielle Fachsoftware und beA/beN-Postfächer.

Wie wird man Notarfachangestellte?

Üblich ist die dreijährige duale Ausbildung zum Notarfachangestellten oder die kombinierte Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Ausbildungsbetrieb ist ein Notariat oder eine Anwaltsnotariatskanzlei, die Prüfung nimmt die zuständige Notar- beziehungsweise Rechtsanwaltskammer ab. Formal ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben, in der Praxis stellen Notariate überwiegend Bewerber mit mittlerem Abschluss oder Abitur ein.

Quereinstiege kommen vor, meist aus Rechtsanwaltskanzleien, Grundbuchämtern, der Immobilienwirtschaft oder von Verwaltungsfachangestellten. Wer die Grundbuchpraxis nicht kennt, braucht dafür eine längere Einarbeitung. Nach einigen Berufsjahren ist die Fortbildung zum Notarfachwirt möglich, die deutlich mehr Verantwortung und Gehalt eröffnet.

Was der Beruf verlangt

Die Arbeit ist genau, formgebunden und wenig fehlertolerant. Ein falsches Flurstück, eine vergessene Löschungsbewilligung oder eine versäumte Frist kann hohe Schäden verursachen, und für die Richtigkeit haftet der Notar. Wer schnell überliest oder nicht gern nach Vorschrift arbeitet, wird damit nicht glücklich.

Die Arbeitszeiten sind meist geregelt, Wochenend- und Nachtarbeit gibt es nicht. Dafür ist der Druck vor Beurkundungsterminen hoch: Verträge müssen zwei Wochen vor dem Termin bei Verbrauchern vorliegen, Bankunterlagen kommen oft spät, Mandanten drängen. Kleine Büros bedeuten dünne Personaldecke, Urlaub muss abgestimmt werden, und wer erkrankt, hinterlässt Arbeit, die liegen bleibt. Der Umgang mit Mandanten in emotional belasteten Situationen – Erbfälle, Trennungen, Unternehmensnachfolgen – gehört dazu und erfordert Zurückhaltung. Verschwiegenheit ist Pflicht.

Aussichten

Die Nachfrage ist stabil und in vielen Regionen höher als das Angebot: Es gibt deutlich weniger Ausbildungsplätze als früher, während erfahrene Kräfte in den Ruhestand gehen. Wer die Grundstücks- und Registerpraxis beherrscht, findet Stellen ohne lange Suche, auch nach Familienpausen, und kann oft Teilzeitmodelle aushandeln. Die Immobilienkonjunktur beeinflusst die Auslastung, ersetzt die Tätigkeit aber nicht.

Entwicklungswege führen über die Spezialisierung auf Erb-, Gesellschafts- oder Grundstücksrecht, über die Bürovorsteherfunktion oder über die Prüfung zum Notarfachwirt. Auch ein Wechsel in Rechtsabteilungen, Banken, Immobilienunternehmen oder Grundbuchämter ist mit dieser Ausbildung möglich.

Aufgaben

  • Vertrags- und Urkundenentwürfe nach Vorgabe des Notars erstellen
  • Grundbuchauszüge, Register- und Personenstandsunterlagen einholen
  • Beurkundungstermine koordinieren und Mandanten vorbereiten
  • Kaufvertragsabwicklung überwachen, Fälligkeit mitteilen, Auflassung einreichen
  • Fristen und Wiedervorlagen kontrollieren
  • Kostenrechnungen nach dem GNotKG erstellen
  • elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten und Registern abwickeln
  • Notaranderkonten und Zahlungseingänge überwachen

Voraussetzungen

  • abgeschlossene Ausbildung als Notarfachangestellte oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
  • sehr sorgfältige, formgenaue Arbeitsweise
  • sichere Rechtschreibung und Ausdrucksfähigkeit im Schriftdeutsch
  • Grundkenntnisse im Grundstücks-, Erb- und Gesellschaftsrecht
  • Umgang mit Fachsoftware und elektronischen Postfächern
  • absolute Verschwiegenheit und Zuverlässigkeit
  • freundlicher, zurückhaltender Umgang mit Mandanten

Wo man arbeitet

  • Notariate
  • Anwaltsnotariate und größere Kanzleien
  • Notariatsverbünde und Sozietäten
  • Rechtsabteilungen von Immobilien- und Bauunternehmen
  • Banken und Bausparkassen
  • Grundbuch- und Registerabteilungen der Gerichte

Der Weg in den Beruf

Der Standardweg ist die dreijährige duale Ausbildung zum Notarfachangestellten, häufig in der kombinierten Form als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Ausgebildet wird im Notariat, begleitet von Berufsschule und Kammerunterricht; die Abschlussprüfung legt die Notar- oder Rechtsanwaltskammer ab. Nach mehreren Berufsjahren ist die Fortbildung zum Notarfachwirt möglich.

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