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Technik & Ingenieurwesen

Ingenieur als Sachverständige*r Elektrotechnik Baurecht

Prüfsachverständige für elektrotechnische Anlagen prüfen im Auftrag von Bauherren und Behörden, ob sicherheitstechnische Anlagen in Sonderbauten funktionieren – von der Brandmeldeanlage über die Sicherheitsbeleuchtung bis zur Ersatzstromversorgung. Die Anerkennung setzt ein Ingenieurstudium und mehrjährige Praxis voraus.

8 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Ingenieur als Sachverständige*r Elektrotechnik Baurecht verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 3.900 € 4.600 € 5.400 € 55.200 €
Mit Berufserfahrung 5.000 € 6.000 € 7.200 € 72.000 €
Mit langjähriger Erfahrung 6.500 € 7.800 € 11.000 € 93.600 €

Angestellte bei großen Prüforganisationen werden häufig nach Haustarif oder in Anlehnung an den Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie bezahlt; freiberufliche Sachverständige rechnen nach Stunden- oder Tagessätzen ab und liegen bei guter Auftragslage und Anerkennungen in mehreren Bundesländern deutlich höher, tragen aber das Auslastungs- und Haftungsrisiko selbst.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Sachverständiger für Elektrotechnik im Baurecht?

Im Mittelpunkt stehen die sicherheitstechnischen Anlagen in Sonderbauten: Krankenhäuser, Schulen, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäuser, Tiefgaragen, Industriebauten. Geprüft wird, ob Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung, elektrische Antriebe von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Feuerwehraufzüge das leisten, was Baugenehmigung, Prüfverordnung und Normen verlangen.

Der Alltag besteht aus Baustellen- und Objektterminen, Funktionsproben und Schreibtischarbeit. Vor der Abnahme werden Planungsunterlagen, Brandschutzkonzept und Baugenehmigung gelesen, dann folgt die Prüfung vor Ort: Melder auslösen, Ansteuerungen und Abschaltungen durchspielen, Umschaltzeiten der Ersatzstromversorgung messen, Beleuchtungsstärke und Nachlaufzeiten kontrollieren, Verkabelung und Funktionserhalt stichprobenartig nachvollziehen. Anschließend entsteht der Prüfbericht mit Mängelliste, der der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt wird. Neben der Abnahmeprüfung machen die wiederkehrenden Prüfungen alle drei Jahre einen großen Teil des Auftragsvolumens aus. Dazu kommen Rücksprachen mit Fachplanern, Errichterfirmen, Betreibern, Brandschutzdienststellen und Behörden – oft in Situationen, in denen ein Eröffnungstermin bereits feststeht und Mängel niemandem gelegen kommen.

Wie wird man Sachverständiger für Elektrotechnik im Baurecht?

Der Weg beginnt mit einem abgeschlossenen Studium der Elektrotechnik, Energietechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung, Bachelor genügt in den meisten Bundesländern, Diplom oder Master sind verbreitet. Danach folgt Berufspraxis in Planung, Errichtung oder Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen, in der Regel mindestens fünf Jahre, davon ein erheblicher Teil in eigenverantwortlicher Tätigkeit. Der Einstieg gelingt meist über ein Ingenieurbüro der technischen Gebäudeausrüstung, eine Prüforganisation oder eine Errichterfirma.

Die Anerkennung als Prüfsachverständiger erteilt die zuständige Stelle des Bundeslandes nach den jeweiligen Prüfverordnungen; die Anforderungen unterscheiden sich zwischen den Ländern. Nachzuweisen sind Studium, Praxis, Referenzobjekte und die persönliche Eignung, meist gehört ein Fachgespräch oder eine Prüfung vor einem Ausschuss dazu. Die Anerkennung ist befristet und muss durch Fortbildungsnachweise verlängert werden. Wer über Landesgrenzen hinweg arbeiten will, braucht Anerkennungen in mehreren Ländern. Quereinstieg ohne Ingenieurabschluss ist praktisch ausgeschlossen.

Was der Beruf verlangt

Die Verantwortung ist hoch: Ein Prüfbericht entscheidet mit darüber, ob ein Gebäude in Betrieb gehen darf, und im Schadensfall wird er genau gelesen. Unabhängigkeit gehört zum Berufsbild, was Konflikte mit Auftraggebern einschließt, die Termindruck haben. Reisetätigkeit ist die Regel, Prüfungen finden häufig abends, nachts oder am Wochenende statt, weil Anlagen im laufenden Betrieb nicht beliebig ausgelöst werden können. Baustellen sind laut, staubig und kalt; Leitern, Schächte, Dächer und Technikzentralen gehören zum Arbeitsplatz. Der Normen- und Vorschriftenbestand ändert sich fortlaufend und muss nachgehalten werden. Wer nicht gern schreibt, wird sich schwertun – ein großer Teil der Arbeit ist Dokumentation.

Aussichten

Die Nachfrage ist stabil hoch. Sonderbauten müssen wiederkehrend geprüft werden, unabhängig von der Baukonjunktur, und der Bestand an anerkannten Prüfsachverständigen ist klein und altert. Viele Büros und Prüforganisationen suchen dauerhaft Nachwuchs, und Anerkennungen in mehreren Ländern oder für mehrere Anlagenarten erhöhen die Verhandlungsposition deutlich. Entwicklungswege führen in die Leitung eines Prüfteams, in die freiberufliche Selbstständigkeit, in Normungsarbeit und Gremien oder in angrenzende Felder wie Brandschutzkonzepte, Gutachten und Sachverständigentätigkeit vor Gericht.

Aufgaben

  • Abnahmeprüfungen sicherheitstechnischer Anlagen in Sonderbauten durchführen
  • wiederkehrende Prüfungen von Brandmelde-, Alarmierungs- und Sicherheitsstromanlagen
  • Funktionsproben, Wirk-Prinzip-Prüfungen und Messungen vor Ort
  • Planungsunterlagen, Brandschutzkonzepte und Baugenehmigungen auswerten
  • Prüfberichte mit Mängellisten erstellen und der Bauaufsicht vorlegen
  • Mängelbeseitigung mit Errichtern, Fachplanern und Betreibern abstimmen
  • Bauherren und Behörden zu bauordnungsrechtlichen Anforderungen beraten
  • Normen, Prüfverordnungen und technische Regeln fortlaufend nachhalten

Voraussetzungen

  • abgeschlossenes Ingenieurstudium der Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung
  • mehrjährige, meist mindestens fünfjährige Praxis in Planung, Errichtung oder Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen
  • Anerkennung als Prüfsachverständiger nach der Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes
  • sichere Kenntnisse in VDE-Normen, Landesbauordnung und einschlägigen Sonderbauvorschriften
  • Bereitschaft zu Reisen sowie zu Prüfungen abends und am Wochenende
  • körperliche Eignung für Baustellen, Leitern, Dächer und Technikzentralen
  • Durchsetzungsfähigkeit und Unabhängigkeit gegenüber Auftraggebern
  • Führerschein Klasse B

Wo man arbeitet

  • Prüforganisationen und technische Überwachungsvereine
  • Ingenieurbüros für technische Gebäudeausrüstung und Brandschutz
  • freiberufliche Sachverständigenbüros
  • Bauaufsichts- und Genehmigungsbehörden
  • Baustellen und Bestandsgebäude von Sonderbauten

Der Weg in den Beruf

Üblich ist ein sechs- bis zehnsemestriges Studium der Elektrotechnik oder Energietechnik mit Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss. Darauf folgen etwa fünf Jahre Berufspraxis in Planung, Errichtung oder Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen. Die Anerkennung als Prüfsachverständiger erteilt anschließend die zuständige Landesstelle nach Unterlagenprüfung und Fachgespräch; sie ist befristet und an Fortbildungsnachweise gebunden.

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9
Monatsbrutto
3.200 – 7.500 €

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