Gesetzliche Unfallversicherung
Fachkräfte der gesetzlichen Unfallversicherung bearbeiten Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten: Sie prüfen Versicherungsfälle, steuern Heilbehandlung und Rehabilitation und berechnen Renten sowie Beiträge der Mitgliedsbetriebe. Gearbeitet wird bei Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
3 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Gesetzliche Unfallversicherung verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 3.000 € | 3.400 € | 3.800 € | 40.800 € | |
| Mit Berufserfahrung | 3.700 € | 4.200 € | 4.800 € | 50.400 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 4.600 € | 5.300 € | 6.500 € | 63.600 € |
Die Bezahlung ist fast durchgängig tarifgebunden: bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften nach dem Tarifvertrag für die Berufsgenossenschaften (BG-AT), bei Unfallkassen nach TVöD oder TV-L, teils auch Beamtenbesoldung. Entscheidend sind daher Eingruppierung und Stufe, also Vorbildung (mittlerer oder gehobener Dienst) und Berufsjahre, nicht Verhandlungsgeschick; die Spannen sind entsprechend eng.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht eine Fachkraft in der gesetzlichen Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung ist der Zweig der Sozialversicherung, der für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten zuständig ist. Getragen wird sie von den gewerblichen Berufsgenossenschaften, der Sozialversicherung für Landwirtschaft und den Unfallkassen der Länder und Kommunen. Wer dort in der Sachbearbeitung arbeitet, nimmt Unfallanzeigen entgegen, klärt den Sachverhalt bei Arbeitgebern, Ärzten und Versicherten und entscheidet, ob ein Versicherungsfall vorliegt. Ist er anerkannt, steuert die Sachbearbeitung die Heilbehandlung, bewilligt Verletztengeld, beauftragt Gutachten, stimmt sich mit Reha-Managern und Kliniken ab und berechnet später Renten nach Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Ein zweiter großer Bereich ist die Finanzseite: Mitgliedsbetriebe werden veranlagt, Gefahrtarife angewendet, Lohnnachweise geprüft, Beiträge festgesetzt und eingezogen. Dazu kommen Regressverfahren gegen Schädiger, Widerspruchsbearbeitung und die Vertretung der Verwaltung in Verfahren vor dem Sozialgericht. Der Alltag besteht aus Aktenarbeit in Fachanwendungen, Bescheiden, Telefonaten mit Versicherten und Betrieben sowie Schriftverkehr mit Kliniken und Gutachtern.
Wie wird man Fachkraft in der gesetzlichen Unfallversicherung?
Der klassische Weg ist die dreijährige duale Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten oder zum Sozialversicherungsfachangestellten in der Fachrichtung Unfallversicherung. Voraussetzung ist in der Praxis meist Realschulabschluss oder Abitur. Für den gehobenen Dienst gibt es das duale Studium beziehungsweise die Ausbildung zur Diplom-Verwaltungswirtin Sozialversicherung, unter anderem an der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Bad Hersfeld oder der Hochschule des Bundes. Auch Absolventen von Studiengängen in Rechtswissenschaft, Sozialversicherungsrecht, Betriebswirtschaft oder Public Management werden eingestellt. Quereinstieg ist möglich, etwa aus Krankenkassen, Rentenversicherung, Versicherungswirtschaft oder Steuer- und Rechnungswesen; das Fachrecht wird dann intern und über die Akademien der Unfallversicherungsträger nachgeschult.
Was der Beruf verlangt
Der Stoff ist trocken und umfangreich. Das Sozialgesetzbuch VII, Kausalitätsfragen, Berufskrankheitenrecht und Rentenberechnung müssen sicher beherrscht werden, und die Rechtsprechung ändert sich. Wer nur mit Zahlen arbeiten will, ist hier falsch: Es geht ständig um Menschen nach schweren Unfällen, um Amputationen, Schädel-Hirn-Traumata, psychische Folgen und um Ablehnungen, die Betroffene hart treffen. Diese Gespräche zu führen und trotzdem sachlich zu entscheiden, fällt vielen schwer. Belastend ist außerdem der Aktenberg: Fallzahlen pro Kopf sind hoch, Fristen laufen, Widersprüche und Klagen kommen zurück.
Die Arbeitsbedingungen gelten dafür als verlässlich. Es gibt geregelte Arbeitszeiten ohne Schichtdienst, Gleitzeit, viel Homeoffice-Möglichkeit und einen sehr sicheren Arbeitsplatz. Wer Außendienst in der Beitrags- oder Präventionsseite übernimmt, ist auch in Betrieben unterwegs.
Aussichten
Der Bedarf ist stabil und wird durch die Altersstruktur der Träger verstärkt: Viele Beschäftigte gehen in den nächsten Jahren in Rente, gleichzeitig wird Sachbearbeitung durch Digitalisierung eher umgebaut als abgeschafft. Entwicklungswege führen in die Spezialisierung, etwa Berufskrankheiten, Reha-Management, Regress, Beitrags- und Finanzwesen oder Widerspruchsstelle, weiter in Teamleitung und Referatsleitung. Möglich sind auch Wechsel in andere Sozialversicherungszweige, in die betriebliche Versicherungswirtschaft oder in den Bereich Arbeitsschutz und Prävention.
Aufgaben
- Unfallanzeigen und Berufskrankheitenmeldungen prüfen und Sachverhalte aufklären
- über Anerkennung oder Ablehnung von Versicherungsfällen entscheiden und Bescheide erstellen
- Heilbehandlung, Verletztengeld und Reha-Leistungen bewilligen und steuern
- medizinische Gutachten beauftragen und auswerten
- Renten nach Minderung der Erwerbsfähigkeit berechnen
- Mitgliedsbetriebe veranlagen, Lohnnachweise prüfen und Beiträge festsetzen
- Regressansprüche gegen Schädiger und deren Versicherer verfolgen
- Widersprüche bearbeiten und die Verwaltung in Sozialgerichtsverfahren vertreten
Voraussetzungen
- mittlerer Schulabschluss, Fachhochschulreife oder Abitur, für den gehobenen Dienst Hochschulzugang
- Interesse an Rechtsanwendung, insbesondere Sozialgesetzbuch VII
- Sorgfalt und Belastbarkeit bei hohen Fallzahlen und Fristen
- sicheres Auftreten und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Verletzten und Angehörigen
- gutes schriftliches Ausdrucksvermögen für Bescheide und Schriftverkehr
- Grundverständnis für Zahlen, Beitragsberechnung und Statistik
- Bereitschaft zur laufenden Fortbildung bei Rechtsänderungen
Wo man arbeitet
- gewerbliche Berufsgenossenschaften
- Unfallkassen der Länder und Kommunen
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
- Bezirksverwaltungen und Regionaldirektionen der Träger
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung als Spitzenverband
Der Weg in den Beruf
Üblich ist die dreijährige duale Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten oder zum Sozialversicherungsfachangestellten in der Fachrichtung Unfallversicherung, die mit einer Prüfung vor der zuständigen Stelle abschließt. Für den gehobenen Dienst gibt es ein dreijähriges duales Studium bei einem Unfallversicherungsträger, etwa an der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, mit Bachelor- oder Diplomabschluss. Quereinsteiger mit juristischer, betriebswirtschaftlicher oder versicherungsfachlicher Vorbildung werden über interne Qualifizierung eingearbeitet.
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