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Personal & Recruiting

Bereichsleitung für Eingliederungshilfe

Bereichsleitungen in der Eingliederungshilfe führen mehrere Wohngruppen, Tagesstrukturen oder Assistenzdienste für Menschen mit Behinderung. Sie verantworten Personal, Belegung, Budget und die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes.

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Gehalt

Was man als Bereichsleitung für Eingliederungshilfe verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 4.000 € 4.600 € 5.300 € 55.200 €
Mit Berufserfahrung 4.700 € 5.400 € 6.300 € 64.800 €
Mit langjähriger Erfahrung 5.500 € 6.300 € 7.800 € 75.600 €

Die meisten Stellen sind tarifgebunden, in der Regel nach TVöD-SuE (häufig S 17 bis S 18 oder EG 11 bis EG 12), AVR Caritas oder AVR Diakonie Deutschland. Entscheidend für die Höhe sind Trägergröße, Anzahl der verantworteten Plätze und Beschäftigten sowie Zulagen für Rufbereitschaft; kleine Vereine ohne Tarifbindung zahlen teils deutlich weniger.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Bereichsleitung für Eingliederungshilfe?

Eine Bereichsleitung steht zwischen Geschäftsführung und den Teams vor Ort. Ihr unterstehen meist mehrere Einrichtungen oder Dienste eines Trägers: besondere Wohnformen, ambulant betreutes Wohnen, Tagesförderstätten, Assistenzleistungen. Sie führt die Gruppen- und Einrichtungsleitungen, führt Personalgespräche, entscheidet über Einstellungen, plant Dienstpläne mit und regelt Vertretungen bei Ausfällen. Ein großer Teil der Arbeit ist Steuerung: Belegung überwachen, Leistungsentgelte mit Kostenträgern verhandeln, Bedarfsermittlungen und Gesamtpläne nach dem Bundesteilhabegesetz begleiten, Teilhabezielvereinbarungen prüfen.

Dazu kommt die fachliche Verantwortung. Konzepte für personenzentrierte Assistenz werden weiterentwickelt, Vorfälle mit Gewalt, Selbstverletzung oder Freiheitseinschränkung aufgearbeitet, Beschwerden von Angehörigen und gesetzlichen Betreuungen bearbeitet. Prüfungen der Heimaufsicht und der Kostenträger fallen in denselben Bereich. Wer die Stelle innehat, sitzt viel in Sitzungen, schreibt Stellungnahmen und ist zugleich regelmäßig in den Wohngruppen, weil ohne Präsenz vor Ort keine Steuerung funktioniert.

Wie wird man Bereichsleitung für Eingliederungshilfe?

Der übliche Weg führt über ein Studium der Sozialen Arbeit, Heilpädagogik, Sozialpädagogik oder Sonderpädagogik, gefolgt von mehreren Jahren Praxis in der Behindertenhilfe und einer Zwischenstufe als Gruppen- oder Einrichtungsleitung. Auch Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger erreichen die Position, meist über eine Weiterbildung zur Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen oder ein berufsbegleitendes Studium im Sozialmanagement. Träger verlangen in der Regel eine Leitungsqualifikation und Kenntnisse in SGB IX, SGB XI und im Landesrahmenvertrag. Quereinstiege aus Betriebswirtschaft oder Personalwesen kommen vor, brauchen aber fachliche Nachqualifizierung, weil Kostenträgerverhandlungen ohne Verständnis für Assistenzbedarfe nicht zu führen sind.

Was der Beruf verlangt

Die Stelle ist keine reine Bürotätigkeit, sondern eine Position mit ständiger Erreichbarkeit. Rufbereitschaft an Wochenenden ist bei vielen Trägern Teil des Vertrags. Personalmangel prägt den Alltag: offene Stellen lassen sich oft monatelang nicht besetzen, Dienstpläne werden mit Leihkräften geflickt, und die Leitung muss entscheiden, welche Angebote gekürzt werden. Dazu kommt der Druck von zwei Seiten - die Teams erwarten Entlastung, der Träger erwartet wirtschaftliche Ergebnisse. Belastend sind auch Krisen: Suizidversuche, Übergriffe, Todesfälle von Klienten, arbeitsrechtliche Konflikte. Wer Konflikte scheut oder Entscheidungen lange aufschiebt, kommt in dieser Rolle nicht zurecht. Die Dokumentationslast durch das Bundesteilhabegesetz hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen und wird von vielen als der unbefriedigendste Teil beschrieben.

Aussichten

Der Bedarf ist hoch und stabil. Die Eingliederungshilfe wächst, gleichzeitig gehen viele Leitungskräfte in Rente, und Träger finden für Leitungsstellen häufig keine geeigneten Bewerbungen. Entwicklungswege führen zur Geschäftsbereichsleitung, in die Geschäftsführung kleinerer Träger oder in Fachstellen für Teilhabeplanung und Qualitätsmanagement bei Verbänden und Kostenträgern. Wer Verhandlungserfahrung mit Leistungsträgern mitbringt, ist besonders gesucht.

Aufgaben

  • Führung von Einrichtungs- und Gruppenleitungen mehrerer Standorte
  • Personalauswahl, Einarbeitung und Mitarbeitergespräche
  • Belegungssteuerung und Aufnahmeentscheidungen
  • Verhandlungen über Leistungsentgelte mit Kostenträgern
  • Umsetzung von Gesamtplan- und Teilhabeverfahren nach SGB IX
  • Budgetverantwortung und Wirtschaftsplanung für den Bereich
  • Bearbeitung von Beschwerden, Vorfällen und Krisensituationen
  • Weiterentwicklung von Konzepten personenzentrierter Assistenz

Voraussetzungen

  • Studium der Sozialen Arbeit, Heilpädagogik oder vergleichbare Qualifikation, alternativ Fachkraftausbildung mit Leitungsweiterbildung
  • Mehrjährige Berufserfahrung in der Behindertenhilfe, davon möglichst Zeit in Leitungsfunktion
  • Kenntnisse in SGB IX, Bundesteilhabegesetz und Landesrahmenverträgen
  • Führungs- und Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit in Krisen
  • Betriebswirtschaftliches Grundverständnis und Sicherheit im Umgang mit Zahlen
  • Bereitschaft zu Rufbereitschaft und Führerschein Klasse B
  • Erweitertes Führungszeugnis ohne einschlägige Einträge

Wo man arbeitet

  • Träger der Behindertenhilfe mit mehreren Wohn- und Assistenzangeboten
  • Diakonische und caritative Komplexträger
  • Lebenshilfe-Vereine und ähnliche Elternvereine
  • Kommunale und privatwirtschaftliche Sozialunternehmen
  • Werkstätten und Tagesförderstätten mit angeschlossenen Wohnformen

Der Weg in den Beruf

Üblich ist ein Bachelor- oder Masterstudium in Sozialer Arbeit oder Heilpädagogik mit sechs bis zehn Semestern, anschließend mehrere Jahre Praxis in der Eingliederungshilfe und der Schritt über eine Gruppen- oder Einrichtungsleitung. Alternativ führt der Weg über die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin und eine berufsbegleitende Weiterbildung zur Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen, die ein bis zwei Jahre dauert. Viele Träger verlangen zusätzlich ein Zertifikat in Sozialmanagement.

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