Was macht eine Bereichsleitung für Eingliederungshilfe?
Eine Bereichsleitung steht zwischen Geschäftsführung und den Teams vor Ort. Ihr unterstehen meist mehrere Einrichtungen oder Dienste eines Trägers: besondere Wohnformen, ambulant betreutes Wohnen, Tagesförderstätten, Assistenzleistungen. Sie führt die Gruppen- und Einrichtungsleitungen, führt Personalgespräche, entscheidet über Einstellungen, plant Dienstpläne mit und regelt Vertretungen bei Ausfällen. Ein großer Teil der Arbeit ist Steuerung: Belegung überwachen, Leistungsentgelte mit Kostenträgern verhandeln, Bedarfsermittlungen und Gesamtpläne nach dem Bundesteilhabegesetz begleiten, Teilhabezielvereinbarungen prüfen.
Dazu kommt die fachliche Verantwortung. Konzepte für personenzentrierte Assistenz werden weiterentwickelt, Vorfälle mit Gewalt, Selbstverletzung oder Freiheitseinschränkung aufgearbeitet, Beschwerden von Angehörigen und gesetzlichen Betreuungen bearbeitet. Prüfungen der Heimaufsicht und der Kostenträger fallen in denselben Bereich. Wer die Stelle innehat, sitzt viel in Sitzungen, schreibt Stellungnahmen und ist zugleich regelmäßig in den Wohngruppen, weil ohne Präsenz vor Ort keine Steuerung funktioniert.
Wie wird man Bereichsleitung für Eingliederungshilfe?
Der übliche Weg führt über ein Studium der Sozialen Arbeit, Heilpädagogik, Sozialpädagogik oder Sonderpädagogik, gefolgt von mehreren Jahren Praxis in der Behindertenhilfe und einer Zwischenstufe als Gruppen- oder Einrichtungsleitung. Auch Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger erreichen die Position, meist über eine Weiterbildung zur Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen oder ein berufsbegleitendes Studium im Sozialmanagement. Träger verlangen in der Regel eine Leitungsqualifikation und Kenntnisse in SGB IX, SGB XI und im Landesrahmenvertrag. Quereinstiege aus Betriebswirtschaft oder Personalwesen kommen vor, brauchen aber fachliche Nachqualifizierung, weil Kostenträgerverhandlungen ohne Verständnis für Assistenzbedarfe nicht zu führen sind.
Was der Beruf verlangt
Die Stelle ist keine reine Bürotätigkeit, sondern eine Position mit ständiger Erreichbarkeit. Rufbereitschaft an Wochenenden ist bei vielen Trägern Teil des Vertrags. Personalmangel prägt den Alltag: offene Stellen lassen sich oft monatelang nicht besetzen, Dienstpläne werden mit Leihkräften geflickt, und die Leitung muss entscheiden, welche Angebote gekürzt werden. Dazu kommt der Druck von zwei Seiten - die Teams erwarten Entlastung, der Träger erwartet wirtschaftliche Ergebnisse. Belastend sind auch Krisen: Suizidversuche, Übergriffe, Todesfälle von Klienten, arbeitsrechtliche Konflikte. Wer Konflikte scheut oder Entscheidungen lange aufschiebt, kommt in dieser Rolle nicht zurecht. Die Dokumentationslast durch das Bundesteilhabegesetz hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen und wird von vielen als der unbefriedigendste Teil beschrieben.
Aussichten
Der Bedarf ist hoch und stabil. Die Eingliederungshilfe wächst, gleichzeitig gehen viele Leitungskräfte in Rente, und Träger finden für Leitungsstellen häufig keine geeigneten Bewerbungen. Entwicklungswege führen zur Geschäftsbereichsleitung, in die Geschäftsführung kleinerer Träger oder in Fachstellen für Teilhabeplanung und Qualitätsmanagement bei Verbänden und Kostenträgern. Wer Verhandlungserfahrung mit Leistungsträgern mitbringt, ist besonders gesucht.