Sachbearbeitung für Betriebswirtschaft (m/w/d)
Bezirksregierung Arnsberg Arnsberg (59821)
Die Anzeige
Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit mehr als 2.000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleistende, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen.
Sie wollen einen aufregenden Beruf mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten? Dann werden auch Sie Teil unseres Teams!
Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 34 am Dienstort Arnsberg eine
Sachbearbeitung für Betriebswirtschaft (m/w/d)
(Entgeltgruppe EG 10 bzw. EG 11 TV-L)
Die ausgeschriebene Stelle ist unbefristet.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Eingruppierung erfolgt, je nach Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen und einschlägiger Berufserfahrung, von der Entgeltgruppe 10 bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L.
Bewerbende, die bereits in der EG 11 der EntgeltO bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden.
Entwicklungsmöglichkeiten sind vorhanden.
Das Dezernat 34 ist im Rahmen der EU-Förderung für den EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) zuständig. Hier nimmt die BR die Aufgabe der „Zwischengeschalteten Stelle“ ein.
Das Dezernat 34 ist in diesem Zusammenhang u. a. verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung und Umsetzung des „EFRE/JTF-Programms NRW.“ Auch die Förderung der EU-kofinanzierten Regionale-2025- Projekte verschiedener Landesförderprogramme fällt in die Zuständigkeit des Dezernates 34. Daneben ist die Zuständigkeit auch im Bereich des 5-Standorte-Programms gegeben.