Referatsleitung Volljurist / Volljuristin (m/w/d) Referat VI 4 F: Landesrechtliche Berufe
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesr Bonn
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Beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland ist in der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (Abteilung VI - ZAB) in der Unterabteilung 4: Berufliche Anerkennung – Gutachten ab sofort am Dienstort Bonn folgende Stelle zu besetzen:
Referatsleitung Volljurist / Volljuristin (m/w/d) Referat VI 4 F: Landesrechtliche Berufe
Entg.Gr. 15 TV-L
100% der Wochenarbeitszeit (39,4 Stunden)
unbefristet
Kennziffer 42/26
Im Auftrag der Länder der Bundesrepublik Deutschland bewertet die ZAB Bildungsnachweise aus dem Ausland für Behörden und Privatpersonen, unterstützt andere Stellen bei der Bewertung und Anerkennung von ausländischen Bildungsqualifikationen und stellt Informationen zu Bildungssystemen aus aller Welt bereit. Unsere rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besitzen Kenntnisse in über 55 Sprachen sowie Landes- und Fachkenntnisse über Bildungssysteme in mehr als 180 Staaten. Diese Fachkompetenz, in einem Hause vereint, ist in Deutschland einmalig.
In der Unterabteilung VI 4 „Berufliche Anerkennung – Gutachten“, welche derzeit sieben Referate und ca. 90 Personen umfasst, werden für die in Deutschland mit Anerkennungsfragen befassten Behörden und Stellen ausländische Berufsqualifikationen im Einzelfall begutachtet. Das Referat VI 4 F ist hierbei mit der gesamten Bandbreite landesrechtlicher Berufe befasst, darunter fallen z.B. alle Lehramtsqualifikationen und Erzieherberufe, aber auch Architekten und Architektinnen und die Ingenieursberufe. Die eingehenden Anfragen umfassen Echtheitsprüfungen, die Feststellung der Referenzqualifikation und die inhaltliche Gleichwertigkeitsprüfung sowie viele andere Fragen rund um die genannten Berufsqualifikationen. Referat VI 4 F umfasst aktuell 17 Personen.
Als Teil unseres internationalen Teams tragen sie als Referatsleitung in der Unterabteilung 4 maßgeblich dazu bei, dass Inhaberinnen und Inhaber ausländischer Berufsqualifikationen nach einheitlichen und transparenten Kriterien auf Basis der geltenden Rechtsgrundlagen die bestmögliche Anerkennung ihrer Qualifikationen erhalten.