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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Immobilienkauffrau / Immobilien­kaufmann für die Bewirtschaftung (w/m/d)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Frankfurt am Main (60320)

Feste Anstellung Vollzeit Mit Berufserfahrung permanent
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Die Anzeige

Die Direktion Koblenz sucht für den Geschäftsbereich Facility Management am Arbeitsort Frankfurt am Main zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen:

Immobilienkauffrau /
Immobilien­kaufmann
für die Bewirtschaftung (w/m/d)

(Entgelt­gruppe 6 TVöD Bund/​Besoldungs­gruppe A 6 BBesG, Kennung: KOFM 1110 04, Stellen‑ID 1504328)

Die Einstellung erfolgt unbefristet.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundes­behörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilienportfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.

Unser Geschäftsbereich Facility Management baut, betreibt und bewirtschaftet ein komplexes Portfolio mit spannenden und vielseitigen Objekten – von den Ministerien in Berlin und Bonn, über Bundesgerichte und Forschungseinrichtungen bis zu den Gebäuden des Zolls, der Bundes­polizei, der Bundeswehr oder der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Im Dialog mit unseren Kundinnen und Kunden gestalten wir den Weg zu einem klimaneutralen Immobilienmanagement.

Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!

Die Einstellung erfolgt unbefristet nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund) in der Entgeltgruppe 6.

Hier finden Sie die aktuelle Entgelttabelle TVöD Bund.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf keine neuen Beamtenverhältnisse begründen. Die Übernahme von auf Lebenszeit verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungsgruppe, aber ohne Laufbahnwechsel) ist mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) möglich.

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