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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Anlagenmechanikerin / Anlagenmechaniker (w/m/d)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Altenholz

Feste Anstellung Teilzeit Mit Berufserfahrung permanent
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Die Anzeige

Die Direktion München für die Sparte Facility Management am Arbeits­ort Pullach zum nächst­möglichen Zeitpunkt eine/einen:

Anlagen­mechanikerin /
Anlagen­mechaniker (w/m/d)

(Entgelt­gruppe 6 TVöD Bund/​Besoldungs­gruppe A 6 BBesG, Kennung: MCFM 1599 17, Stellen‑ID 1484625)

Die Einstellung erfolgt unbefristet.

Die Bundes­anstalt für Immobilien­aufgaben (BImA) ist die Immobilien­dienstleisterin des Bundes, die die immobilien­politischen Ziele der Bundes­regierung unterstützt und für fast alle Bundes­behörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilien­portfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungs­vollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.

Unser Geschäfts­bereich Facility Management baut, betreibt und bewirtschaftet ein komplexes Portfolio mit spannenden und vielseitigen Objekten – von den Ministerien in Berlin und Bonn über Bundes­gerichte und Forschungs­einrichtungen bis zu den Gebäuden des Zolls, der Bundes­polizei, der Bundeswehr oder der Bundes­anstalt Technisches Hilfswerk (THW). Im Dialog mit unseren Kundinnen und Kunden gestalten wir den Weg zu einem klimaneutralen Immobilien­management.

Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!

Die Bundes­anstalt für Immobilien­aufgaben darf keine neuen Beamten­verhältnisse begründen. Die Über­nahme von auf Lebenszeit verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungs­gruppe, aber ohne Laufbahn­wechsel) ist mit Zustimmung des Bundes­ministeriums der Finanzen (BMF) möglich.

Für den Einsatz am Standort Pullach wird eine positiv abgeschlossene „Erweiterte Sicherheits­überprüfung mit Sicherheits­ermittlungen – Ü 3“ (§ 10 des Sicherheits­überprüfungs­gesetzes des Bundes [SÜG]) vorausgesetzt.

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